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   BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97   

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https://dejure.org/1998,11223
BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97 (https://dejure.org/1998,11223)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - 4 StR 521/97 (https://dejure.org/1998,11223)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 4 StR 521/97 (https://dejure.org/1998,11223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 353 StPO
    Zulässigkeit der Beweiserhebung bezüglich der Schuldunfähigkeit des Angeklagten bei rechtskräftigem Schuldspruch; Anfragebeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353, § 354, § 358

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 1998, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden, wenn das Revisionsgericht das Urteil nur im Strafausspruch mit den (dazugehörenden) Feststellungen aufhebt, von der Aufhebung nur die Umstände in der tatrichterlichen Sachverhaltsdarstellung erfaßt, die ausschließlich die Straffrage betreffen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 340, 342; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4).

    Hieraus folgt, daß Beweiserhebungen, die darauf abzielen, aufrechterhaltene und damit bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, unzulässig sind (BGHSt 30, 340, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).

    Bei rechtskräftigem Schuldspruch ist die angemessene - möglicherweise und so auch im vorliegenden Fall nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB verminderte - Strafe zu verhängen; sonst würde auch die notwendige Einheit von (teilweise aufgehobenem) Erst- und (ergänzendem) Zweiturteil (BGHSt 30, 340, 342) nicht gewahrt.

    Der Senat verweist ergänzend auf seine Ausführungen in der Entscheidung BGHSt 30, 340, in der er die hier behandelte Frage noch offen gelassen hatte (S. 347); insoweit kann aber nach seiner Auffassung nichts anderes gelten (vgl. auch BGHSt 7, 283, 286/287).

  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 345/87

    Urteilsgründe - Schuldspruch - Rechtskraft - Doppelrelevante Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden, wenn das Revisionsgericht das Urteil nur im Strafausspruch mit den (dazugehörenden) Feststellungen aufhebt, von der Aufhebung nur die Umstände in der tatrichterlichen Sachverhaltsdarstellung erfaßt, die ausschließlich die Straffrage betreffen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 340, 342; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4).

    Dies gilt auch dann, wenn das Erstgericht einen Vorfall in Wahrheit nicht aufgeklärt hatte oder nicht hatte voll aufklären können und deshalb wegen des Grundsatzes "in dubio pro reo" von bestimmten - dem Angeklagten günstigen - Tatsachen ausgegangen war (BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4 m.w.N.).

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden, wenn das Revisionsgericht das Urteil nur im Strafausspruch mit den (dazugehörenden) Feststellungen aufhebt, von der Aufhebung nur die Umstände in der tatrichterlichen Sachverhaltsdarstellung erfaßt, die ausschließlich die Straffrage betreffen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 340, 342; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4).
  • BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97
    Hieraus folgt, daß Beweiserhebungen, die darauf abzielen, aufrechterhaltene und damit bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, unzulässig sind (BGHSt 30, 340, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97
    Der Senat verweist ergänzend auf seine Ausführungen in der Entscheidung BGHSt 30, 340, in der er die hier behandelte Frage noch offen gelassen hatte (S. 347); insoweit kann aber nach seiner Auffassung nichts anderes gelten (vgl. auch BGHSt 7, 283, 286/287).
  • BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Vorliegen

    Jedoch kann die Feststellung von Schuldunfähigkeit nach Teilrechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls zur Folge haben, dass das erkennende Gericht nur noch die Mindeststrafe verhängen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1958 - 5 StR 377/58, GA 1959, 305, 306; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 28. Aufl., § 53 Rn. 19; a.A. BGH, Anfragebeschluss vom 12. Februar 1998 - 4 StR 521/97, StraFo 1998, 163, 164).
  • BGH, 17.03.1998 - 5 ARs 15/98

    Anfrage des Strafsenates zur Zulässigkeit der Beweiserhebung

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Anträge des 4. Strafsenats (Beschluß vom 12. Februar 1998 - 4 StR 521/97 -) am 17. März 1998 beschlossen :.
  • OLG Jena, 31.01.2017 - 1 Ws 147/16

    Wiederaufnahme in Strafsachen: Wiederaufnahmeantrag neben dem noch nicht

    Jedoch kann die Feststellung von Schuldunfähigkeit nach Teilrechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls zur Folge haben, dass das erkennende Gericht nur noch die Mindeststrafe verhängen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1958 - 5 StR 377/58, GA 1959, 305, 306; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 28. Aufl., § 53 Rn. 19; a. A. BGH, Anfragebeschluss vom 12. Februar 1998 - 4 StR 521/97, StraFo 1998, 163, 164).
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