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   OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00   

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https://dejure.org/2000,17112
OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00 (https://dejure.org/2000,17112)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2000 - 2 Ws 35/00 (https://dejure.org/2000,17112)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 2 Ws 35/00 (https://dejure.org/2000,17112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 109 Qs 14/99
  • OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00

Papierfundstellen

  • StraFo 2000, 135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
    Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren suchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelungsgefahr (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200 [201]; BayObLG NStZ 1996, 403 f.).

    Zu diesen Delikten werden auch die Straftaten nach §§ 331 ff StGB gezählt (Senat StV 1999, 37 f; OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200f.f,; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.1998, 3 Ws 543, 584/98).

  • OLG Köln, 08.05.1998 - 2 Ws 229/98
    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
    Die bloße Möglichkeit, dass solche Handlungen vorgenommen werden, genügt nicht (vgl. SenatsE vom 26.1.1999 -2 Ws 29/99- = StV 1999, 323 f; und vom 8.5.1998 -2 Ws 229/98-= StV 1999, 37, ferner: Senat StV 1992, 37; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rdn. 27; Boujong in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4.Aufl., § 112 Rdn. 26).

    Zu diesen Delikten werden auch die Straftaten nach §§ 331 ff StGB gezählt (Senat StV 1999, 37 f; OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200f.f,; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.1998, 3 Ws 543, 584/98).

  • OLG Köln, 26.01.1999 - 2 Ws 29/99
    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
    Die bloße Möglichkeit, dass solche Handlungen vorgenommen werden, genügt nicht (vgl. SenatsE vom 26.1.1999 -2 Ws 29/99- = StV 1999, 323 f; und vom 8.5.1998 -2 Ws 229/98-= StV 1999, 37, ferner: Senat StV 1992, 37; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rdn. 27; Boujong in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4.Aufl., § 112 Rdn. 26).

    Das nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO aufgrund bestimmter Tatsachen zu beurteilende Verhalten des Beschuldigten, das zur Feststellung des dringenden Verdachts auf Verdunkelung einer einzelfallbezogenen Würdigung zu unterziehen ist, kann der Person, dem Verhalten, den Beziehungen und den Lebensumständen des Beschuldigten entnommen werden (SenatsE v.26.1.1999 -2 Ws 29/99 m.w.N.).

  • OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
    Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren suchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelungsgefahr (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200 [201]; BayObLG NStZ 1996, 403 f.).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152 jeweils für §§ 331 ff. StGB ; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).
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