Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 (s) Sbd. 6 - 200/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pauschvergütung, besondere Schwierigkeit, Abfallbeseitigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfallbeseitigung; Abfall; Besonders schwieriges Verfahren; Vergütung; Rechtsanwalt
- Anwaltsblatt
§ 99 BRAGebO
- Judicialis
BRAGO § 99 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2000, 442
- AnwBl 2000, 378
- StraFo 2000, 35
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 (s) Sbd 6-200/99
Nach allem besteht damit kein Grund von der Einschätzung des Leiters der Verwaltungsabteilung 10 und des Vorsitzenden des Gerichts abzuweichen (vgl. zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Einschätzung des Vorsitzenden aus der ständigen Rechtsprechung des Senats u. a. den Beschluß vom 10. Dezember 1998 in JurBüro 1999, 194).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.11.1999 - 2 (s) Sbd. 6 - 206/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Besonderer Umfang, inhaftierter Mandant, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Hauptverhandlungsdauer
- Wolters Kluwer
Pauschvergütung; Rechtsanwalt; Verteidiger; Mandant; Gebühr; Besuche; Justizvollzugsanstalt; Dauer; Hauptverhandlung
- Anwaltsblatt
§ 99 BRAGebO
- Judicialis
BRAGO § 99
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2000, 440
- StV 2000, 93
- AnwBl 2000, 378
- StraFo 2000, 35
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 15.06.1998 - 2 (s) Sbd 5-98/98
Besonderer Umfang der Sache, Haft, Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen, …
Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1999 - 2 (s) Sbd 6-206/99
Dazu bemerkt der Senat aber unter Hinweis auf seinen Beschluss in StV 1998, 619 = StraFo 1998, 321, 356 = NStZ-RR 1998, 254 = AGS 1998, 140, dass durch die erhöhte Gebühr nur die übliche Anzahl und Dauer von Besuchen abgegolten wird.
- OLG Hamm, 06.04.2000 - 2 (s) Sbd 7/00
Begriff des besonders umfangreichen Verfahrens; Vergütung für Tätigkeiten nach …
Dass der vom Antragsteller zu 1) vorliegend erbrachte Zeitaufwand nicht "üblich" im Sinn dieser Rechtsprechung ist, bedarf angesichts des Umfangs der Tätigkeiten des Antragstellers keiner näheren Darlegung (zur Üblichkeit siehe auch Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93 sowie den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss des Senats vom 17. Februar 2000 - …Damit ist für den Senat, da sich diese Angaben auch nicht aus dem Gebührenfestsetzungsantrag ableiten lassen, nicht erkennbar, ob und inwieweit diese Besuche im Pauschvergütungsverfahren Berücksichtigung finden können (allgemein dazu Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93).
- OLG Hamm, 06.04.2000 - 2 (s) Sbd. 6-6/00 Dass der vom Antragsteller zu 1) vorliegend erbrachte Zeitaufwand nicht "üblich" im Sinn dieser Rechtsprechung ist, bedarf angesichts des Umfangs der Tätigkeiten des Antragstellers keiner näheren Darlegung (zur Üblichkeit siehe auch Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93 sowie den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss des Senats vom 17. Februar 2000 - …
Damit ist für den Senat, da sich diese Angaben auch nicht aus dem Gebührenfestsetzungsantrag ableiten lassen, nicht erkennbar, ob und inwieweit diese Besuche im Pauschvergütungsverfahren Berücksichtigung finden können (allgemein dazu Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93).
- OLG Hamm, 17.05.2001 - 2 (s) Sbd 6-72/01
Pauschvergütungsbewilligung, Berücksichtigung der als Wahlverteidiger erbrachten …
Dass dieser Zeitaufwand nicht durch die beiden wegen der Inhaftierung des ehemaligen Angeklagten insgesamt um 100 DM erhöhten gesetzlichen Gebühren abgegolten ist, bedarf nach Auffassung des Senats keiner weiteren Erörterung (vgl. dazu näher die bei Burhoff StraFo 2001, 119, 124 zusammengestellte Rechtsprechung des Senats, insbesondere Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93 = AGS 2000, 26 = … - OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 (s) Sbd 6-133/01
Beiordnung eines Pflichtverteidigers, stillschweigende Beiordnung, ausdrückliche …
Dass dieser Zeitaufwand nicht durch die beiden wegen der Inhaftierung des ehemaligen Angeklagten insgesamt um 180 DM erhöhten gesetzlichen Gebühren abgegolten ist, bedarf nach Auffassung des Senats keiner weiteren Erörterung (vgl. dazu näher die bei Burhoff StraFo 2001, 119, 124 zusammengestellte Rechtsprechung des Senats, insbesondere Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93 = AGS 2000, 26 = … - OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 (s) Sbd 6-213/00
Pauschvergütung, besonderer Umfang, inhaftierter Mandant, Berücksichtigung von …
6- 209/99 = StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93, 440 = AGS 2000, 26 = …