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   OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/2000   

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https://dejure.org/2000,4204
OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/2000 (https://dejure.org/2000,4204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2000 - 2 BL 165/2000 (https://dejure.org/2000,4204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2000 - 2 BL 165/2000 (https://dejure.org/2000,4204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder der Schwierigkeit des Fällens eines Urteils; Dringender Tatverdacht bei vollendeten Betrugstaten i.S.d § 112 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 631 (Ls.)
  • StraFo 2001, 32
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von

    Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13

    Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen

    Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; Senat, a.a.O.; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-163/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

    Am 26. September ist dann im Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO der Haftbefehl durch Beschluss des Senats aufgehoben (vgl. Beschluss des Senats in 2 BL 165/2000, inzwischen veröffentlicht in StV 2000, 631[ Ls.] = ZAP EN-Nr. 747/2000 = StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35) und der ehemalige Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
  • OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung

    Die übrigen für die grundsätzliche Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft erforderlichen Voraussetzungen im Verfahren nach den §§ 121, 122 StPO sind gegeben (vgl. dazu Senat in StV 2000, 631 Ls. = ZAP EN-Nr. 747/2000).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06

    Strafsenat entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft

    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02

    Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass in diesem Zusammenhang dem Umstand, dass der Angeklagte zu einer höheren Strafe als von ihm erwartet verurteilt worden ist, erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. nur aus der Rechtsprechung der jüngeren Zeit OLG Koblenz StraFo 1999, 322, OLG Brandenburg StraFo 2001, 32; OLG Düsseldorf StV 2002, 207, Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 116 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 305/01

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde,

    Dies kann im Einzelfall unter Umständen dazu führen, dass die Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebots, welches sich aus Art. 2 Abs. 2 GG ergibt, ungeachtet von Art und Schwere des Tatvorwurfs zur Aufhebung auch eines nicht vollzogenen Haftbefehls zwingen kann (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 26. September 2000 in 2 BL 165/2000).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12

    Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen

    Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13

    Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 306/01

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde,

  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 2 Ws 76/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Invollzugsetzung, bestimmte

  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ws 15/03

    weitere Beschwerde, weitere Haftbeschwerde, Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

  • OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 BL 22/02

    Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, umfangreiche Ermittlungen,

  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 293/20
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