Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/2000   

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https://dejure.org/2000,6966
OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/2000 (https://dejure.org/2000,6966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2000 - 2 Ss 908/2000 (https://dejure.org/2000,6966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/2000 (https://dejure.org/2000,6966)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das BtMG; Anklageschrift; Umgrenzungsfunktion; Konkrete Angaben; Vorgeworfene Straftat

  • Judicialis

    StPO § 201; ; StPO § 264

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftaten, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 47 Ns 52/20
  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/2000

Papierfundstellen

  • StraFo 2001, 92
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00
    Um dieser Funktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen , dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. BGHSt 40, 44 ff; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 237).

    Darüber hinaus muss die Anklage die Anzahl der Taten benennen, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, da anderenfalls nicht erkennbar ist, ob sich das Urteil innerhalb des von der Anklage gegebenen tatsächlichen Rahmens hält und ob es ihn ausschöpft ( BGHSt 40, 44, 47; OLG Düsseldorf JMBl.NW 1995, 239; KK-Tolksdorf, StPO, § 200 Rdnr. 6 ).

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 48/95

    Offene Bewährung - Strafverschärfung - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00
    Unklarheiten, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht, bestehen deshalb nicht (vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1, Satz 1, Tat 15 ).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00
    Nur wenn die Bestimmung des Prozessgegenstandes anhand der Anklageschrift nicht möglich ist, ist die Anklageschrift und ein auf ihr beruhender Eröffnungsbeschluss unwirksam ( vgl. BGH NStZ 1995, 245 ).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00
    Die bestehenden Ungenauigkeiten sind -mögen sie auch im Einzelfall die sachgerechte Verteidigung etwas erschweren- zur Vermeidung von Lücken in der Strafverfolgung hinzunehmen (vgl. BGHSt 40, 48).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00
    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs sind umso stärker, desto größer die allgemeine Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte andere verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat ( BGHSt 10, 137, 140).
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00
    Mit welchen näheren Tatsachen eine Tat in ausreichendem Maß genügend gekennzeichnet ist, lässt sich nicht allgemein sagen (BGH NStZ 1984, 469).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Diese Rechtsprechung kommt auch bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 48/95, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; OLG Hamm, Urteil vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/00, StraFo 2001, 92).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Diese Rechtsprechung kommt auch bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 48/95, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; OLG Hamm, Urteil vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/00, StraFo 2001, 92).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03

    Anklage, Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; erforderlicher Inhalt;

    Um insbesondere der Umgrenzungsfunktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des gerichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. November 2000 in 2 Ss 908/00, abgedr. in StraFo 2001, 92 und vom 07. März 2001 in 2 Ss 1058/2000, abgedr.
  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklage, Informationsfunktion, Verfahrenshindernis

    Um insbesondere der Umgrenzungsfunktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen , dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. BGHSt 40, 44 ff; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 237; Urteil des Senats vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/2000 - ZAP EN-Nr. 59/2001 = http://www.burhoff.de ).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

    Sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. BGHSt 40, 44, 45; 40, 390, 391; BGH NStZ 1995, 245; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 237; Urteil des Senats vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/2000 - in ZAP EN-Nr. 59/2001 = StraFo 2001, 290 und Urteil des Senats vom 07. März 2001 - 2 Ss 1058/2000 - in wistra 2001, 236).
  • OLG München, 19.04.2007 - 4St RR 59/07

    Strafprozessrecht: Informations- und Abgrenzungsfunktion einer Anklageschrift

    Hierbei ist von Folgendem auszugehen (vgl. OLG Hamm Urteil vom 22.11.2000 - 2 Ss 908/00 = StraFo 2001, 92f; OLG Düsseldorf Urteil vom 19.5.1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 = JMBl NW 1995 237f).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00 - 251   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6808
OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00 - 251 (https://dejure.org/2000,6808)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2000 - Ss 457/00 - 251 (https://dejure.org/2000,6808)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2000 - Ss 457/00 - 251 (https://dejure.org/2000,6808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung an die Feststellung eines erstinstanzlichen Urteils; Verurteilung wegen eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall; Entkräftung einer Regelwirkung durch einen vertypten ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2001, 92
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Die Annahme, dass es sich bei der abgeurteilten Tat um einen "besonders schweren Fall" gehandelt hat, ist nicht Gegenstand des Schuldspruchs (BGHSt 23, 254 [256] = NJW 1970, 1196; BGHSt 27, 287 [289]).

    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH NStZ 2000, 194; BGHSt 23, 254 [257]; BGHSt 29, 319 [322]; BGHR § 125 StGB Strafzumessung 1).

    Diese Wirkung kann durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren, ausgeräumt werden (BGHSt 23, 254 = NJW 1970, 1196 [1197]; BGH NJW 1987, 2450 = NStZ 1987, 222 = StV 1988, 81 m. w. Nachw.; BGH StV 1989, 432 [433]; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 46 Rdnr. 43b m. w. Nachw.; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 375/00 -).

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 97, 410 [411] m. w. Nachw.; SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

    Denn das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB kann weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen (OLG Frankfurt StV 1993, 28 [29]; SenE v. 09.01.1998 - Ss 723/97 - SenE v. 25.03.1999 - Ss 85/99 - SenE v. 16.07.1999 - Ss 298/99 - SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit einer Entkräftung der Regelwirkung durch einen vertypten Milderungsgrund (BGH MDR 1993, 202 f. [Schmidt]; BGH MDR 1993, 1151 [Schmidt]) und der Wahlmöglichkeit (BGH [12.09.90] NStZ 1990, 595; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 43b) bewusst gewesen ist (SenE v. 14.07.2000 - Ss 295/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 -).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 [42 f.]; OLG Hamm VRS 97, 410 [411]).

    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet es, die Strafe zu vollstrecken, wenn eine Strafaussetzung die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigen und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen würde (BGHSt 24, 40 [46]; BGHSt 24, 64 [66, 69]; BGH NStZ 1985, 459; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214 [215]).

  • OLG Köln, 07.05.1993 - Ss 122/93

    Strafaussetzung; Verteidigung der Rechtsordnung; Günstige Sozialprognose;

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    b) Eine Prüfung der Frage, ob die Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 3 StGB aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung zu versagen ist, kommt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine positive Bewährungsentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB in Betracht (SenE v. 07.05.1993 - Ss 122/93 - = NZV 1993, 357; OLG Dresden VRS 98, 432).

    Sie spielen nur insofern eine Rolle, als das Maß der persönlichen Bewährungswürdigkeit für die nach § 56 Abs. 3 StGB mit von Bedeutung sein kann (SenE v. 07.05.1993 - Ss 122/93 - = NZV 1993, 357).

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 [42 f.]; OLG Hamm VRS 97, 410 [411]).

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 97, 410 [411] m. w. Nachw.; SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 97, 410 [411] m. w. Nachw.; SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

    Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (BGH StV 1982, 366; BGH StV 1994, 370; OLG Schleswig StV 1982, 367; StV 1993, 29 [30]; Senat NJW 1981, 411; vgl. a. Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdnr. 394).

  • BGH, 25.05.1982 - 1 StR 158/82

    Wirkungen eines bloßen gerichtlichen Hinweises auf eine Vielzahl von Einzelfällen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (BGH StV 1982, 366; BGH StV 1994, 370; OLG Schleswig StV 1982, 367; StV 1993, 29 [30]; Senat NJW 1981, 411; vgl. a. Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdnr. 394).

    Formelhafte Wendungen genügen nicht (BGH StV 1982, 366; OLG Köln DAR 1971, 301; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 337 Rdnr. 225).

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Diese Wirkung kann durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren, ausgeräumt werden (BGHSt 23, 254 = NJW 1970, 1196 [1197]; BGH NJW 1987, 2450 = NStZ 1987, 222 = StV 1988, 81 m. w. Nachw.; BGH StV 1989, 432 [433]; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 46 Rdnr. 43b m. w. Nachw.; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 375/00 -).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Kommt es entscheidend auf eine oder mehrere Vortaten an, müssen deren nähere Umstände festgestellt und dargetan werden (OLG Frankfurt StV 1995, 27 [29]; OLG Koblenz VRS 51, 428 [429]; Hanack a.a.O. m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 12.12.1997 - 3St RR 128/97

    Erörterung der Sozialprognose bei Versagung der Bewährung zur Verteidigung der

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • OLG Schleswig, 16.06.1992 - 1 Ss 142/92

    Einschlägige Vorverurteilungen ; Wiederholungstäter; Geldstrafe ; Zeitlicher

  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

  • OLG Oldenburg, 31.07.1989 - Ss 219/89

    Nebentäter, fahrlässiger, Interesse, widerstreit. rechtl, Interessengegensatz,

  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

  • BayObLG, 30.12.1997 - 5St RR 99/97

    Zuständigkeit der Behörde bei falscher Versicherung an Eides Statt

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

  • OLG Dresden, 28.10.1999 - 1 Ss 421/99

    Sozialprognose

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1971 - 2 Ss OWi 342/71

    Rechtswirksamkeit; Bußgeldbescheid; Örtliche Zuständigkeit; Verwaltungsbehörde;

  • OLG Koblenz, 03.06.1976 - 1 Ss 183/76

    Besondere Tatumstände; Tatumstände; Alkohol; BAK; Trunkenheit

  • OLG Köln, 17.10.1980 - 1 Ss 719/80
  • BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85

    Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falls bei Nachtatverhalten

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 (42 f.(; OLG Hamm VRS 97, 410 (411(; SenE v. 15.8.2000 - Ss 333/00 = VRS 99, 276 (281(, insoweit in NStZ-RR 2001, 86 nicht abgedruckt; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 28.12.2000 - Ss 513/00; SenE v. 14.2.2001 - Ss 25/01; SenE v. 16.4.2002 - Ss 136/02; SenE v. 3.1.2003 - Ss 536/02).

    Zwar sind bei wiederholter Rückfälligkeit des Angeklagten geringere Anforderungen an die vorstehend dargelegte Begründungspflicht zu stellen (vgl. OLG Köln (3. Strafsenat) GoldtA 1980, 267; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 14.2. 2001 - Ss 25/01; SenE 16.4. 2002 - Ss 136/02; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 47 Rdnr. 10 f.; m. w. N.).

    Denn aufgrund des in § 47 Abs. 1 StGB verankerten Ausnahmecharakters der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe kann eine diesbezügliche Entscheidung keinesfalls schematisch mit dem bloßen Vorliegen einschlägiger Vorbelastungen begründet werden, sondern bedarf in jedem Fall einer gesonderten Erörterung des Einzelfalles (vgl. OLG Schleswig StV 1993, 29 (30(; SenE v. 9.1. 1998 - Ss 723/97; SenE v. 25.3. 1999 - Ss 85/99; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (95(; Senat a. a. O.).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 RVs 128/19

    Bestimmung des Strafrahmens

    Sollte die o.g. Formulierung so auszulegen sein, dass das Landgericht im Falle der Vergewaltigung tatsächlich statt des Vorliegens eines minder schweren Falles die Widerlegung des Regelbeispiels geprüft hat, so wäre in diese Prüfung allerdings auch das Vorliegen des vertypten Strafmilderungsgrundes nach §§ 21, 49 StGB einzubeziehen gewesen, wenn man - wie hier - nicht schon allein anhand der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu einer Widerlegung kommt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 05.08.2008 - 4 Ss 286/08 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 09.11.2000 - Ss 457/00 -juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 (42 f.(; OLG Hamm VRS 97, 410 (411(; SenE v. 15.8.2000 - Ss 333/00 = VRS 99, 276 (281(, insoweit in NStZ-RR 2001, 86 nicht abgedruckt; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 28.12.2000 - Ss 513/00; SenE v. 14.2.2001 - Ss 25/01; SenE v. 16.4.2002 - Ss 136/02; SenE v. 3.1.2003 - Ss 536/02, SenE v. 18.2.2003 - Ss 36/03, SenE v. 18.3.2003 - Ss 105/03).

    Zwar sind bei wiederholter Rückfälligkeit des Angeklagten geringere Anforderungen an die vorstehend dargelegte Begründungspflicht zu stellen (vgl. OLG Köln (3. Strafsenat) GoldtA 1980, 267; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 14.2. 2001 - Ss 25/01; SenE v. 16.4. 2002 - Ss 136/02; SenE v. 18.2. 2003 - Ss 36/03; SenE v. 18.3. 2003 - Ss 105/03; SenE v. 11.4. 2003 - Ss 269/02, Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 47 Rdnr. 10 f.; m. w. N.).

    Dennoch bedarf es aufgrund des in § 47 Abs. 1 StGB verankerten Ausnahmecharakters der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe auch insoweit jeweils einer gesonderten Erörterung des Einzelfalles, welche sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken bedarf (vgl. OLG Schleswig StV 1993, 29 (30(; SenE v. 9.1. 1998 - Ss 723/97; SenE v. 25.3. 1999 - Ss 85/99; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (95(; Senat a. a. O.).

  • LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Diese Wirkung kann aber durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren und für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint, ausgeräumt werden (vgl. so bereits OLG Köln, Beschluss vom 09. November 2000 - Ss 457/00 -).
  • KG, 10.10.2019 - 3 Ss 70/19

    Revision des Angeklagten: Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung in

    Eine Bindung des Berufungsgerichtes an die Rechtsauffassung des Amtsgerichts, die Feststellungen trügen die Annahme eines besonders schweren Falls des Diebstahls, besteht indessen nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9. November 2000 - Ss 457/00 -, juris m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.05.2017 - 1 OLG 121 Ss 40/17

    (Strafverfahren: Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den

    Dies entbindet das Berufungsgericht indessen nicht von der eigenen Prüfung (Gesamtwürdigung), ob die damit begründete Vermutung, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, im Einzelfall durch andere Strafzumessungsfaktoren widerlegt und deshalb der "Normalstrafrahmen" anzuwenden ist (vgl. OLG Köln, StraFo 2001, 93).
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