Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung der Fortdauer der Untersuchungshaft des Beschuldigten über die Grenze von sechs Monaten hinaus; Anforderungen an die Beurteilung einer Fluchtgefahr unter Berücksichtigung der Straferwartung und der Umstände des Einzelfalls
- Judicialis
StPO § 112
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum - 64 Gs 4168/99
- AG Bochum, 10.05.2001 - 64 Gs 2332/01
- OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 76
- StV 2001, 685
- StraFo 2002, 23
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03
Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte …
Der Senat hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung: Senat in StV 1999, 37, 215 mit Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; Senat in StraFo 1999, 248; Senat in NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 = StV 2001, 115 mit Anmerkung Deckers; Senat in StV 2000, 320; Senat in StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 492; Senat in StraFo 2002, 338; Senat in StV 2003, 170, 509;… siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1701).Das spricht vor allem deshalb ganz erheblich gegen die Annahme von Fluchtgefahr (vgl. dazu schon Senat in StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23), weil der Angeklagte auch nach der Vernehmung von "Belastungszeugen" weiter an der Hauptverhandlung teilgenommen und sich nicht abgesetzt hat.
- OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund
Sie haben daher bei der Prüfung der Frage des wichtigen Grundes im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Senats außer Betracht zu bleiben (vgl. 2 BL 148/01 sowie Senat in StV 1995, 200). - OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung
Hinzukommt als wesentliches weiteres Moment, das gegen eine Fluchtgefahr spricht, dass der Beschuldigte sich nicht nur der Strafvollstreckung gestellt hat, sondern er auch die Zeit der Außervollzgusetzung des Haftbefehls des AG Lüdenscheid nicht zur Flucht genutzt hat (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe StV 2006, 312 = StraFo 2006, 307), sondern er sich in Kenntnis der weiteren gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowohl für die Strafvollstreckung als auch für das neue Verfahren zur Verfügung gehalten hat, obwohl er - wovon das Landgericht ausgeht - über Verbindungen ins und finanzielle Mittel im Ausland verfügt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23 und die ähnliche Argumentation im Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 8. Mai 2007 in 2 Ws 201 u. 202/07, StV 2008, 29).
- OLG Hamm, 23.06.2008 - 2 Ws 170/08
Fluchtgefahr; Umstände; Gesamtwürdigung; hohe Straferwartung
Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, wozu insbesondere die Lebensverhältnisse des Angeklagten und sein bisheriges Verhalten während des Verfahrens zählen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Februar 2003 - 2 Ws 55/03; Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02 - m. w. N.). - OLG Hamm, 27.01.2003 - 2 Ws 19/03
Haftbefehl, Fluchtgefahr, hoge Straferwartung, sonstige Umstände
Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert daher neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StrFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02). - OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 AuslA 8/04
Fluchtgefahr; soziale Bindungen
Der Verfolgte hat also in Kenntnis des gegen ihn betriebenen Auslieferungsverfahrens nichts unternommen, um unterzutauchen oder sich dem Auslieferungsverfahren zu entziehen (vgl. dazu Senat in StV 2001, 526; vgl. auch StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23 zu der vergleichbaren Fallgestaltung, dass sich der Beschuldigte im Strafverfahren nach Außervollzugsetzung eines Haftbefehls für das Verfahren zur Verfügung hält). - OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ws 144/03
Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe; Außervollzugsetzung; Straferwertung
Von ausschlaggebender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der bereits erwähnte Umstand, dass der Angeklagte sich im November 2002, nachdem er Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren hatte, dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen hat, sondern selbst Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufgenommen hat, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. ähnlich Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 491 bzw. StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; StV 2003, 170 und im Beschluss vom 11. November 2002 in 2 Ws 421/02, http://www.burhoff.de). - OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution, …
Von ausschlaggebender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der bereits erwähnte Umstand, dass der Beschuldigte sich im September 2002, nachdem er Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren hatte, dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen hat, sondern selbst Kontakt zu den Ermittlungs-Behörden aufgenommen hat, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. ähnlich Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 491 bzw. StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23). - OLG Hamm, 04.07.2003 - 2 Ws 149/03
Fluchtgefahr, Höhe der Freiheitsstrafe, Reststrafe
Vielmehr müssen zudem bestimmte Tatsachen namentlich aus den Lebensverhältnissen des Beschuldigten zu dem Schluss führen, er werde dem in ihr liegenden Fluchtanreiz auch nachgeben (vgl. Senat in StV 1999, 37 und 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23). - OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 BL 22/02
Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, umfangreiche Ermittlungen, …
Der Senat hat jedoch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine hohe Straferwartung allein die Fluchtgefahr im Sinn von § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich nicht begründen kann (vgl. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23). - OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände
- OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 Ausl/A 8/04
Annahme von Fluchtgefahr im Rahmen des Erlasses eines förmlichen …