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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,1112
BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02 (1) (https://dejure.org/2003,1112)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - 3 StR 212/02 (1) (https://dejure.org/2003,1112)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02 (1) (https://dejure.org/2003,1112)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK; § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 163 a StPO; § 168 c Abs. 5 StPO; § 162 StPO
    Begründung der Beschuldigteneigenschaft (durch die Polizei; Mitteilungspflicht); Benachrichtigung des Beschuldigten und seines Verteidigers vom Termin einer richterlichen Zeugenvernehmung bei einer Vertraulichkeitszusage (Gefahr der Geltendmachung eines ...

  • lexetius.com

    StPO § 163 a, § 168 c Abs. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren gegen unbekannt; Beschuldigtenstatus durch faktische Maßnahmen; Gefährdung des Untersuchungserfolges; Vertraulichkeitszusage an Zeugen; Benachrichtigungspflicht bei Zeugenvernehmungen

  • Judicialis

    StPO § 163 a; ; StPO § 168 c Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 163a 168c Abs. 5
    Benachrichtigung des Beschuldigten von der Vernehmung eines Zeugen, dem Vertraulichkeit zugesichert wurde; Begriff des "Beschuldigten"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in Düsseldorf teilweise aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in Düsseldorf teilweise aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschuldigtenrechte bei richterlicher Zeugenvernehmung unter Vertraulichkeitszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3142
  • NStZ 2003, 671
  • StV 2003, 540
  • StraFo 2003, 208
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Die Angaben der Zeugin H. vor dem Ermittlungsrichter unterlägen einem Verwertungsverbot, weil der Beschwerdeführer und sein damaliger Verteidiger entgegen § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO vom Vernehmungstermin nicht benachrichtigt worden seien (BGH, NJW 2003, S. 3142).

    Ein offensichtlich der Justiz anzulastender Verfahrensfehler ist vorliegend - wie bereits im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 (3487) dargelegt - darin zu sehen, dass der Beschwerdeführer und sein damaliger Verteidiger - wie im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02 -, NJW 2003, S. 3142 festgestellt - entgegen § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO nicht vom Termin zur Vernehmung der Zeugin H. vor dem Ermittlungsrichter unterrichtet wurden, dessen Aussage über das Vernehmungsergebnis dem Urteil gegen den Beschwerdeführer später jedoch gleichwohl zugrunde gelegt wurde.

    § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO soll verhindern, dass im Ermittlungsverfahren unter Verletzung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens möglicherweise entscheidendes Beweisergebnis herbeigeführt werden kann, ohne dass der Beschuldigte und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, hierauf Einfluss zu nehmen (vgl. BGHSt 26, 332 ; BGH, NJW 2003, S. 3142 ).

    Diese zwingende Vorschrift darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Verfahren, wie im Fall des Beschwerdeführers, "gegen Unbekannt" geführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003, NJW 2003, S. 3142 ).

    Dabei macht es für den Rechtsverstoß keinen Unterschied, ob die erforderliche Benachrichtigung absichtlich, versehentlich oder unter Verkennung der gesetzlichen Voraussetzungen unterblieben ist (so zu Recht ausdrücklich BGH, NJW 2003, S. 3142 m.w.N.).

    Entscheidend ist allein, dass die erforderliche Benachrichtigung unterblieben ist, aus welchen Gründen auch immer (vgl. BGH, NJW 2003, S. 3142 ).

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

    Dieses Urteil hat der Senat wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH NJW 2003, 3142).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).

    Für den Rechtsverstoß macht es keinen Unterschied, ob die erforderliche Benachrichtigung absichtlich, versehentlich oder unter Verkennung der gesetzlichen Voraussetzungen unterblieben ist (BVerfG (Kammer) NJW 2006, 672, 673; BGH NJW 2003, 3142, 3143 m. w. Nachw.).

    Ein Verdächtiger wird zum Beschuldigten, wenn die Ermittlungsbehörden faktisch Maßnahmen ergreifen, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3; BGH NJW 2003, 3142, 3143).

    Die Voraussetzungen für ein Absehen von der Benachrichtigung nach § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO lagen in Anbetracht der nach §§ 168e, 58a StPO getrennt durchgeführten Vernehmung fern und wurden von der Strafkammer infolgedessen nicht geprüft (hierzu BGH NJW 2003, 3142, 3144), zumal dann wiederum die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich geworden wäre.

  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c

    Ebenso trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen, in denen diese Benachrichtigungspflicht verletzt worden ist, zugunsten des vernommenen Beschuldigten ein Verwertungsverbot angenommen worden ist, wenn er der Verwertung seiner Vernehmung widersprochen hat (vgl. BGH NStZ 1989, 282, 283; NStZ 2003, 671; Griesbaum in KK 6. Aufl. § 168c StPO Rdn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Das Urteil vom 16. August 2001 beruhe auf dieser rechtsfehlerhaften Verwertung der Angaben der Zeugin, weil das Schwurgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Beschwerdeführers unter anderem auf die Angaben der anonym vernommenen Zeugin gestützt habe (BGH, NJW 2003, S. 3142).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Insbesondere hatte er über Gas-Luft-Gemische nur im Zusammenhang mit Taten nach § 308 StGB bzw. der Vorgängervorschrift zu entscheiden, so dass es auf eine Abgrenzung im Einzelnen, ob die Tat durch Sprengstoff oder durch andere Mittel begangen oder versucht wurde, nicht ankam (vgl. Urteil vom 11. Juni 1965 - 4 StR 245/65, BGHSt 20, 230; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147; Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, StV 2003, 540; Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04, NStZ 2004, 614; Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 497/15

    Rechtsschutzversicherung: Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den

    Doch auch wenn die Polizei ohne vorherige Weisung der Staatsanwaltschaft tätig wird, handelt sie als deren "verlängerter Arm" (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, NJW 2003, 3142 unter II 1).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auch der Bundesgerichtshof hat in konventionskonformer Auslegung - allerdings in Fällen, in denen die unterbliebene Konfrontation der Justiz zuzurechnen war - darauf abgestellt, daß die Zeugenaussage nicht das einzige Beweismittel sein darf, sondern durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden muß (vgl. BGHSt 46, 93, 95 f.; BGH, Urt. vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Diese sind zwar verpflichtet und befugt, in bestimmten Fällen ein Ermittlungsverfahren (formlos) einzuleiten (vgl. § 12 Abs. 1 und 5 BPolG i.V.m. § 152 GVG, § 163 StPO; BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/03, NJW 2003, 3142, 3143; KK-StPO/Griesbaum, 6. Aufl., § 160 Rn. 14).
  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Sie hat seine Aussage ausführlich gewürdigt und sie durch andere Beweismittel bestätigt gefunden (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 46, 93, 106; BGHR MRK Art. 6 III d Fragerecht 2; BGH, Urt. vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04; BGH NJW 2003, 3142, 3144; vgl. auch BVerfG NJW 2001, 2245, 2246).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10

    Abschiebehaftsache

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 77/10

    Konsequenzen eines Verstoßes gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit

  • LG Duisburg, 14.03.2008 - 35 Ks 8/07
  • LG Trier, 22.03.2006 - 5 Qs 40/06
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6488
BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 2 StR 1/03 (https://dejure.org/2003,6488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus; Annahme eines Zusammenhangs zwischen Brandstiftung und gestörter Sexualität; Unterbringung wegen pädophiler Neigungen anläßlich einer Verurteilung wegen Brandstiftung

  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Erforderliche Feststellungen zum geistig-seelischen Zustand des Täters und dessen Ursachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 168
  • StraFo 2003, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Zwar bedarf es grundsätzlich schon im Hinblick auf den symptomatischen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den Anlasstaten sowie deren Bedeutung im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose der Feststellung, welche Ursachen bei dem Beschuldigten zu welchem von §§ 20, 21 StGB erfassten Zustand geführt haben (siehe nur van Gemmeren in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 63 Rn. 37 und 45; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    aa) Diese ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, juris Rn. 9; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    In jedem Fall bedarf es der Darstellung des Zusammenhanges zwischen der vorliegenden psychischen Störung, der abgeurteilten Tat und der festgestellten Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten in der Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 09.04.2014 - 5 StR 106/14

    Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von dem Täter nicht oder nur

    Im Ergebnis Gleiches gilt trotz offener Formulierungen (UA S. 14, 38) im Blick auf die gravierenden Auswirkungen der geistig-seelischen Beeinträchtigung des Angeklagten für die Diagnose des nach § 63 StGB erforderlichen länger dauernden Defektzustandes (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986, 2987; Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168, 169).
  • BGH, 05.02.2003 - 1 StR 1/03

    Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß § 63 Strafgesetzbuch (StGB) - Länger

    2 StR 1/03.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 03.04.2003 - 10 Qs 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32952
LG Koblenz, 03.04.2003 - 10 Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,32952)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03.04.2003 - 10 Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,32952)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03. April 2003 - 10 Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,32952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 208
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

    Ob die Formulierung in dem Bewährungsbeschluss vom 30. April 2004, dass der Angeklagte jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich der Strafkammer schriftlich mitzuteilen habe, eine Weisung i.S.d. § 56c StGB darstellt (so LG Koblenz, Beschluss vom 3. April 2003, - 10 Qs 31/03 -, zit. nach juris; dagegen OLG Köln, NStZ 1994, 509; SK-Horn, StGB, § 56c Rn 5; S/S-Stree, StGB, 26. Aufl., § 56c Rn 6, weil dies nicht der Einwirkung auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten mit dem Ziel einer Resozialisierung diene), deren Aufhebung der Bf. beantragt hat, oder ob sie lediglich einen Hinweis auf eine Obliegenheit des Bf. enthält, damit er Nachteile infolge seiner Nichterreichbarkeit für das Gericht und öffentliche Zustellungen von Schriftstücken vermeiden kann, kann hier dahin gestellt bleiben.
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 1 Ws 380/04

    Bewährungswiderruf; Schadenswiedergutmachung; Höhe des Schadens;

    Ein grober und beharrlicher Verstoß i.S.d. § 56 f Abs. 1 Nr. 3 StGB gegen eine Auflage zur Schadenswiedergutmachung kann aber nicht bereits bei Nichtleistung angenommen werden; vielmehr hat das Gericht positiv festzustellen, dass der Verurteilte trotz bestehender Zahlungsfähigkeit nicht geleistet hat (OLG Hamm, StV 1993, 259; LG Münster NStZ-RR 2003, 264; LG Koblenz StraFo 2003, 208).
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