Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02   

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https://dejure.org/2003,412
BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02 (https://dejure.org/2003,412)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2003 - 4 StR 228/02 (https://dejure.org/2003,412)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02 (https://dejure.org/2003,412)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b StGB; § 315 c StGB; § 52 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Sperrwirkung; Pervertierung eines Verkehrsvorgangs zu einem Eingriff); Schädigungsvorsatz; Gefährdungsvorsatz; vorsätzlicher Unfall; Tateinheit

  • lexetius.com

    StGB § 315 b Abs. 1, § 315 c Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung bei Verfolgungsfahrt; Flucht mit einem Kraftfahrzeug zur Verhinderung einer polizeilichen ...

  • Judicialis

    StGB § 315 b Abs. 1; ; StGB § 315 c Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b Abs. 1; StGB § 315 c Abs. 1
    Schädigungsvorsatz als Voraussetzung eines Eingriffs in den fließenden Verkehr gem. § 315 b Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 § 315c Abs. 1
    Pervertierung eines Verkehrsvorgangs durch bewusst rechtswidrigen Fahrzeugeinsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Polizeiflucht-Fall

    § 315 b Abs. 1 StGB; § 315 c Abs. 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verkehrsteilnahme; bewusste Zweckentfremdung des Fahrzeugs: subjektive Anforderungen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Straßenverkehrsdelikte, Verkehrsteilnahme als "Eingriff in den Straßenverkehr"?

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 233
  • NJW 2003, 1613
  • NStZ 2003, 486
  • NZV 2003, 488
  • StV 2003, 338
  • VersR 2003, 1002
  • StraFo 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Da diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (sog. "Außeneingriff"), war für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (vgl. hierzu BGHSt 48, 233, 236 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    b) In subjektiver Hinsicht setzt § 315b Abs. 1 StGB bei einem sog. Außeneingriff lediglich voraus, dass die Herbeiführung der konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert vom Vorsatz des Täters umfasst war (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 239).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    Auch wenn § 315b StGB voraussetzt, dass sich die durch die tatbestandliche Handlung begründete abstrakte Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verdichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5) und der Täter bei Eingriffen innerhalb des fließenden Verkehrs mit einem zumindest bedingten Schädigungsvorsatz gehandelt haben muss (BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NStZ 2014, 86, 87; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, VRR 2013, 387, 388; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.), werden die betroffenen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht zum Träger des bestimmenden Rechtsguts.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3556
BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02 (https://dejure.org/2003,3556)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2003 - 2 StR 411/02 (https://dejure.org/2003,3556)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02 (https://dejure.org/2003,3556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 263 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 61 Nr. 6 StGB; § 70 StGB
    Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von Briefköpfen); Betrug; Strafzumessung (Nachtatverhalten; beruf); Berufsverbot (Gefährlichkeitsprognose: keine belastende Bewertung des zulässigen Verteidigungsverhalten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug und Urkundenfälschung durch einen Arzt bei Abrechnung von Laborleistungen; Herstellen einer Urkunde durch Hineinkopieren eines Briefkopfes; Zusammengelegte Bestandteile von zwei Urkunden zum Zwecke der Fotokopie; Herstellung einer echten Urkunde durch ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; GOÄ § 4 Abs. 2; ; StGB § 267; ; BGB § 670

  • rechtsportal.de

    StGB § 267 Abs. 1
    Fotokopie einer "Collage" ist keine Urkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Abrechnungsbetrug - Fremdlabor als Eigenleistungen; Medizinrecht

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 543
  • StV 2003, 558
  • StraFo 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ein Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB, der ohnehin nur einen Ersatz erforderlicher Aufwendungen ermöglichte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02), kommt lediglich für andere als ärztliche Leistungen in Betracht (vgl. Uleer/Miebach/Patt, aaO, § 3 GOÄ Rn. 1, § 10 GOÄ Rn. 4; Spickhoff, aaO, § 10 GOÄ Rn. 2; Brück u.a., Kommentar zur GOÄ, 3. Aufl., § 10 Rn. 1; Kiesecker in Prütting, Medizinrecht, § 10 GOÄ Rn. 4; Schmatz/Goetz/Matzke, GOÄ, 2. Aufl., § 10 Vorbem.).
  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23
    Eine - als solche erkennbare - Collage ist demnach keine Urkunde (BGH, Urteil vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, wistra 1993, 341; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, NStZ 2003, 543), weil ihr die Eignung und Bestimmung fehlt, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1992 - 5 St RR 16/92, NJW 1992, 3311).

    Ein derartiges mittelbares Gebrauchmachen setzt jedoch gleichfalls eine unechte oder verfälschte Urkunde voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620; Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543), an der es hier fehlt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, NStZ 2003, 543).

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf einem bestreitenden Angeklagten sein Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht angelastet werden (BGH NJW 2001, 3349; BGH, Beschluss vom 26.2.2003 - 2 StR 411/02; BGHR StGB § 46 Nachtatverhalten 2; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

    Liegt ein zweckwidriger Einsatz öffentlicher Mittel vor, so kann darin bereits ein Schaden liegen, weil die zweckgebundenen Mittel verringert wurden, ohne dass der Zweck erreicht wurde (BGH, Urteile vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 297 f. und vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NStZ 2001, 248, 251; vgl. auch Wagner NStZ 2003, 543).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte.
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