Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 30.09.2003 | LG Düsseldorf, 29.07.2003

Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2382
BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03 (2) (https://dejure.org/2003,2382)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2003 - 2 StR 180/03 (2) (https://dejure.org/2003,2382)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2003 - 2 StR 180/03 (2) (https://dejure.org/2003,2382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 212 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 337 StPO
    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Indizien; Gewissheit; Glaubwürdigkeit; widerlegte Einlassung; Zweifelssatz; in dubio pro reo)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch wegen Zweifel an der Täterschaft; Prüfung auf Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Überspannung der Anforderungen an eine Verurteilung; Widerlegung der Einlassung als Grundlage der Beweiswürdigung; Pflicht zur Gesamtprüfung und Gesamtwürdigung aller ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung und in-dubio-Grundsatz bei Freispruch in einem Indizienprozess

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 369
  • StraFo 2003, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Zwar kann grundsätzlich eine widerlegte Einlassung allein nicht zur Grundlage einer dem Angeklagten ungünstigen Sachverhaltsfeststellung gemacht werden (vgl. BGH NStZ 1997, 96), etwas anderes muß aber gelten, wenn sich bei einem komplexen Tatgeschehen solche Teile der Einlassung als unrichtig erwiesen, die für die Beurteilung des gesamten Geschehens von wesentlicher Bedeutung sind und nicht losgelöst von dem anderen Teil beurteilt werden können.
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn dieser Grundsatz gilt nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann, sondern nur für die abschließende zusammenfassende Würdigung aller Indiztatsachen (vgl. im einzelnen BGH NStZ 2001, 609 = BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24 m. w. N.).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    In einem solchen Fall darf bei der Beweiswürdigung die Widerlegung der Einlassung nicht außer acht bleiben (vgl. auch BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Auszug aus BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43, wistra 2016, 78, vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 und vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03, NStZ-RR 2003, 369, 370 mwN).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369 f. m.w.N.).
  • BGH, 05.08.2005 - 2 StR 195/05

    Gesetzlicher Richter und faires Verfahren (freie Beweiswürdigung;

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers durch Urteil vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03 - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; ausgenommen die Verurteilung wegen Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe und deren Einziehung.
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (mangelnde Gesamtwürdigung und

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369, 370 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ss 243/04

    Beweiswürdigung; Verdachtsmomente; Freispruch; Ausführungen im Urteil; Abwägung

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. Urteil des BGH vom 06. August 2003 in 2 StR 180/03, www.bundesgerichtshof.de).

    Bei einer solchen Sachlage muss es in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, NStZ-RR 2000, 171; BGH, NStZ-RR 2003, 369).

  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 49/16

    Zulassung als Nebenkläger

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen, weil es an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt (§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 117 Abs. 2 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 2 StR 180/03, NStZ-RR 2003, 369 f.).
  • KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob

    Im Übrigen steht die zurückhaltende beweisrechtliche Bedeutung eines erst im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens abgegebenen und widerlegten Alibis im Einklang mit der Rechtsprechung, dass unzutreffende Alibi nur zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens verdachtsbegründend sein können und im späteren Verlauf durch andere Beweismittel ersetzt werden müssen, da die Widerlegung derartiger Einlassungen in aller Regel kein belastendes Beweisindiz darstellt (vgl. BGHSt 45, 367; BGH, Urteil vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03 - ; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 261, Rdn. 25 m.w.N.).
  • LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19

    Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel

    In einem solchen Fall ist die Widerlegung der Einlassung in die Beweiswürdigung einzustellen (BGH NStZ-RR 2003, 369).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines

  • BayObLG, 20.01.2004 - 4St RR 3/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim Handeltreiben, Strafzumessung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13483
OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03 (https://dejure.org/2003,13483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.2003 - 1 Ws 703/03 (https://dejure.org/2003,13483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 2003 - 1 Ws 703/03 (https://dejure.org/2003,13483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an ein Urteil; Ergänzbarkeit bzw. Abänderbarkeit von bereits erlassenen Urteilen; Auswirkungen einer in der Hauptverhandlung unterbliebenen Kostenentscheidung ; Kostenentscheidung als Bestandteil der Urteilsformel

  • Judicialis

    StPO § 260; ; StPO § 464 II

  • rechtsportal.de

    StPO § 260; StPO § 464 Abs. 2
    Fehlende Möglichkeit zur Nachholung einer Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.07.1996 - 2 StR 150/96

    Kostenentscheidung - Nachtrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03
    Unterbleibt sie (was hier durch das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen ist), ist für eine nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung kein Raum (BGH NStZ-RR 96, 352).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03
    Ihre Verlesung ist der wesentliche Teil der Urteilsverkündung (BGHSt 15, 263 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06

    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines

    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig, vgl. OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157.
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 2 Ws 642/13

    Kein Nachholen einer unterbliebenen Kostenentscheidung nach der Urteilsverkündung

    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig (OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191 mit Hinweis auf OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26559
LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03 (https://dejure.org/2003,26559)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2003 - X Qs 90/03 (https://dejure.org/2003,26559)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - X Qs 90/03 (https://dejure.org/2003,26559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Angeklagten auf Terminsverschiebung wegen Verhinderung des Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 168
  • StraFo 2003, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94

    Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03
    Die Kammer schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die Ablehnung der Terminsverschiebung durch den Vorsitzenden des Gerichts - entgegen des grundsätzlichen Ausschlusses der Anfechtung in § 305 Abs. 1 StPO - dann ausnahmsweise mit der Beschwerde anfechtbar ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie z.B. unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ; OLG Hamburg, StV 1995, 11; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157 f.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rn. 8).

    Eine Terminsverlegung ist ermessensfehlerhaft, wenn etwa der Vorsitzende in einer nicht dem Beschleunigungsgebot unterliegenden Sache die Verlegung wegen der angespannten Terminslage zurückweist und damit verhindert, dass der Angeklagte in einem Verfahren mit schwieriger Beweislage vom eingearbeiteten Anwalt seines Vertrauens verteidigt wird (OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ), wenn etwa das Interesse des Angeklagten von den ihm jahrelang bekannten Verteidiger seines Vertrauens in seinem Verfahren mit möglicher Verurteilung ohne Bewährung verteidigt zu werden, nicht in die Gesamtabwägung einbezogen worden ist (OLG Hamburg, StV 1995, 11) oder bereits wenn etwa der Anwalt des Vertrauens bei terminlicher Verhinderung durch andere Verteidigungen überhaupt keinen Einfluss auf die Terminsanberaumung nehmen konnte (OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157).

  • OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00

    Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03
    Die Kammer schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die Ablehnung der Terminsverschiebung durch den Vorsitzenden des Gerichts - entgegen des grundsätzlichen Ausschlusses der Anfechtung in § 305 Abs. 1 StPO - dann ausnahmsweise mit der Beschwerde anfechtbar ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie z.B. unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ; OLG Hamburg, StV 1995, 11; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157 f.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rn. 8).

    Eine Terminsverlegung ist ermessensfehlerhaft, wenn etwa der Vorsitzende in einer nicht dem Beschleunigungsgebot unterliegenden Sache die Verlegung wegen der angespannten Terminslage zurückweist und damit verhindert, dass der Angeklagte in einem Verfahren mit schwieriger Beweislage vom eingearbeiteten Anwalt seines Vertrauens verteidigt wird (OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ), wenn etwa das Interesse des Angeklagten von den ihm jahrelang bekannten Verteidiger seines Vertrauens in seinem Verfahren mit möglicher Verurteilung ohne Bewährung verteidigt zu werden, nicht in die Gesamtabwägung einbezogen worden ist (OLG Hamburg, StV 1995, 11) oder bereits wenn etwa der Anwalt des Vertrauens bei terminlicher Verhinderung durch andere Verteidigungen überhaupt keinen Einfluss auf die Terminsanberaumung nehmen konnte (OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht