Rechtsprechung
BGH, 20.11.2002 - 1 StR 353/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 406g StPO; § 397a StPO; § 80 Abs. 3 JGG
Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten im Strafverfahren gegen Jugendliche; Opferschutzgesetz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Nebenklage im Jugendgerichtsverfahren - Anordnung der Unzulässigkeit der Nebenklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 80 Abs. 3; StPO § 397 a Abs. 1 § 406 g
Keine Beistandsbestellung für den Verletzten im Jugendverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 95 (Ls.)
- StraFo 2003, 58
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 16.03.2006 - 4 Ws 44/06
Jugendstrafverfahren: Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistandes in der …
Diese Vorschrift ist jedoch in einem Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht anwendbar, weil die in § 406 g StPO geregelten Befugnisse und Rechte in einem engen Zusammenhang mit der gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren unzulässigen Nebenklage stehen (vgl. BGH StraFo 2003, 58; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 234 und NJW 2001, 1588; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 496; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 496;… Brunner/Dölling aaO Rdn. 17;… Eisenberg aaO § 80 Rdn. 14;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 406 g Rdn. 7; a.A. OLG Koblenz NJW 2000, 2436; OLG München NJW 2003, 1543). - OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender
Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 1 StR 353/02 [www.hrrstrafrecht.de/hrr/1/02/135302.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436). - KG, 16.03.2006 - 4 Ws 45/06
Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistands in der Hauptverhandlung gegen …
Diese Vorschrift ist jedoch in einem Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht anwendbar, weil die in § 406 g StPO geregelten Befugnisse und Rechte in einem engen Zusammenhang mit der gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren unzulässigen Nebenklage stehen (vgl. BGH StraFo 2003, 58; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 234 und NJW 2001, 1588; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 496; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 496;… Brunner/Dölling aaO Rdn. 17;… Eisenberg aaO § 80 Rdn. 14;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 406 g Rdn. 7; a.A. OLG Koblenz NJW 2000, 2436; OLG München NJW 2003, 1543).
Rechtsprechung
BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 240 StGB; § 337 StPO
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei wahnbedingtem Irrtum; Gesamtwürdigung); räuberische Erpressung; Nötigung; Vorsatz (wahnbedingter Sachverhaltsirrtum); Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Strafprozessrecht - Unterbringungsanordnung - Aufhebung - Änderung der rechtlichen Bewertung der "Anlaßtat" - Schuldunfähigkeit - Wahnbedingter Irrtum
- rechtsportal.de
StGB § 63
§ 63 StGB trotz Schuldspruchänderung in der Revision - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 11
- StraFo 2003, 58
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Voraussetzungen)
Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98). - BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Die irrige Annahme eines Anspruchs auf Abbruch der Pfändungen ließe die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht entfallen, wenn dieser Irrtum auf die zur Schuldunfähigkeit führende Krankheit zurückgeht (BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 2003, 11 m.w.N.), und wäre im Übrigen im Rahmen der Prüfung von § 63 StGB wegen einer solchen Tat ohne Bedeutung (…BGH NStZ-RR aaO m.w.N.). - BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat); …
Eine Änderung der rechtlichen Bewertung der Anlaßtat durch das Revisionsgericht führt zwar dann nicht zur Aufhebung einer Unterbringungsanordnung, wenn trotzdem noch eine Tat vorliegt, die in ihrer konkreten Ausgestaltung ohne weiteres Grundlage einer Unterbringung sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02 m.Nachw.).
- BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der …
Diese Änderung der rechtlichen Bewertung der Anlasstat gibt zwar für sich gesehen noch keinen Anlass zur Aufhebung der Unterbringungsanordnung (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 6), ist aber im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen. - BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15
Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein trotz vollständig aufgehobener …
Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11, vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 sowie vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98). - LG Mainz, 26.07.2019 - 3 Qs 26/19
Kostenentscheidung, Kosten des Nebenklägers, Kostentragungspflicht des …
Ein Vergleich zu Fällen, in denen der Kostenausspruch zu Kosten der Nebenklage gänzlich schweigt (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 464 Rn. 12 mit weiteren Nachweisen;… S 472, Rn. 10; vgl. auch LG Koblenz NStZ-RR 2003, 11) verbietet sich, da hier im Unterschied dazu gerade eine Aussage über die Kostentragungspflicht getroffen wurde, die - wie dargestellt - ihrem Sinn und Zweck nach nicht anders gemeint sein kann.
Rechtsprechung
BGH, 22.10.2002 - 1 StR 298/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK
Kein Anspruch des Nebenklägers auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Notwendige Auslagen im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de
GVG § 185
Dolmetscher für den Nebenkläger - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 218
- StraFo 2003, 58
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach …
Zwar ist nach § 185 GVG von Amts wegen ein Dolmetscher zuzuziehen, wenn in der Hauptverhandlung ein Beteiligter - ein solcher ist auch der Nebenkläger - der deutschen Sprache nicht mächtig ist (BGH, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 StR 298/02, BGHR GVG § 185 Zuziehung 3). - OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung …
a) Der Nebenkläger hat ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der Frage der Erstattung von für die Einschaltung eines Dolmetschers zur Vor- und Nachbereitung der Hauptverhandlung entstehenden Kosten, auch wenn er vor Inkrafttreten des OpferRG auf der Grundlage der bis dahin bestehenden Rechtslage, wonach einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten kein Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vorbereitung der Hauptverhandlung zustand (vgl. BGH NStZ 2003, 218), am 17. August 2004 erklärt hat, derartige Kosten selbst zu tragen.Für Nebenkläger ist auf dieser Grundlage bisher nach einhelliger Auffassung ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetscherleistung außerhalb der Hauptverhandlung verneint worden (vgl. BGH NStZ 2003, 218).