Rechtsprechung
BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 AO; § 393 AO; § 149 Abs. 2 AO; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB
Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des Steuerstrafverfahrens bzw. das Ende der Erklärungspflicht; nemo tenetur-Grundsatz; Selbstbelastungsfreiheit; Schweigerecht; besonders schwerer Fall: großes Ausmaß, Falldifferenzierung; ... - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Schuldspruchs wegen Steuerhinterziehung; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Steuererklärungspflichten bzgl. Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer 1999; Mangel in der Darstellung des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung des ...
- Judicialis
AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 370 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StGB § 46; ; StPO § 301; ; StPO § 301
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 3 Nr. 1
Besonders schwerer Fall bei einer Serie von Steuerhinterziehungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung - Steuerhinterziehung großen Ausmaßes
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 211
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Indes ist, wie sich aus den im Anfragebeschluß mitgeteilten Umständen und den inzwischen hinzugekommenen Erkenntnissen (vgl. u. a. die im Antwortbeschluß des 1. Strafsenats mitgeteilte Absprache in einer Wirtschaftsstrafsache; vgl. BGH, Beschl. vom 5. August 2003 - 3 StR 231/03;… Urt. vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 257/03; Urt. vom 5. Februar 2004 - 5 StR 580/03; Beschl. vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04; vgl. Weider StraFo 2003, 406, 407 zu den Erörterungen auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Dresden im September 2003) ergibt, der Bereich bedauerlicher Einzelfälle - quasi sporadischer "Ausreißer" - deutlich überschritten. - BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04
Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der …
Vielmehr müßte dann für jeden Einzelfall das "große Ausmaß" zu bejahen sein (BGH wistra 2004, 185); diese Voraussetzungen liegen indes nicht vor. - LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08
Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders …
Es ist vielmehr bei der Prüfung dieses Merkmals auf den Verkürzungserfolg im Einzelfall abzustellen (BGH wistra 2004, 185, 186; NJW 2005, 374, 375;… Saarländisches OLG, a. a. O, LG Cottbus a. a. O.); der höchste Steuerschaden im Einzelfall hat aber weniger als 12.000 EUR betragen. - LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02 Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stehen einzelne unter Verstoß gegen Erklärungspflichten, sei es durch aktives Tun, sei es durch Unterlassen begangene Steuerhinterziehungsdelikte jedenfalls seit der Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Verhältnis der Tatmehrheit im Sinne des § 53 StGB zueinander (vgl. BGH wistra 2004, S. 185 f. = StraFo 2004, 211).
Rechtsprechung
BGH, 04.12.2003 - 4 StR 467/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 353 StPO
Aufhebung des Strafausspruches wegen unzulässiger Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen (Teilrechtskraft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beanstandung des Verfahrens und Rüge der Verletzung sachlichen Rechts im Rahmen der Revision
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 353 Abs. 2
Umfang der Aufhebung des Strafausspruchs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 211
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11
Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des …
Nach Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen durch das Revisionsgericht ist der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und diese im Urteil mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, StraFo 2004, 211; Senat, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; vgl. auch Appl, FS Rissing-van Saan, S. 35, 42). - BGH, 12.03.2013 - 4 StR 337/12
Strafzumessung (neue Feststellungen zu persönlichen Verhältnis nach Aufhebung des …
Dadurch sind sämtliche Feststellungen entfallen, die für die Rechtsfolgenseite von Bedeutung sind und die nicht als sog. doppelrelevante Tatsachen auch zum Unterbau der aufrechterhaltenen Schuldsprüche gehören (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, NStZ-RR 2005, 66 bei Becker; Urteil vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237).Es wäre daher die Aufgabe des neuen Tatrichters gewesen, bei allen Angeklagten in prozessordnungsgemäßer Weise neue Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen sowie den Vorstrafen zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, NStZ-RR 2005, 66 bei Becker;… KK-StPO/ Kuckein, 6. Aufl., § 353 Rn. 30 mwN).
- BGH, 31.08.2017 - 4 StR 267/17
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Unzulässige Bezugnahme auf ein …
Vielmehr hätte das Landgericht insoweit umfassende eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, StraFo 2004, 211 mwN). - BGH, 08.09.2015 - 2 StR 136/15
Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Feststellungen des neuen …
Nach Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen durch das Revisionsgericht ist der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und diese im Urteil mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, StraFo 2004, 211; Senat, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541;… vgl. auch Appl, FS Rissing-van Saan, 2011, S. 35, 42).
Rechtsprechung
BGH, 22.01.2004 - 5 StR 582/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 223a aF StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB; § 241 StGB; § 261 StPO
Verfolgungsverjährung (Bedrohung; gefährliche Körperverletzung; Vorrang des Freispruchs) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Freispruch wegen Eintritt einer Verfolgungsverjährung; Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung
- Judicialis
StPO § 205
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 260 Abs. 3
Freispruch oder Einstellung bei Verfahrenshindernis für einen der tateinheitlichen Straftatbestände - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 211
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ss 669/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Anforderungen an Urteilsgründe
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten; Anforderungen an die Begründung eines Verwerfungsurteils; Subjektive Pflichtverletzung bei unentschuldigter Säumnis; Annahme in der Berufungshauptverhandlung durch einen Verteidiger vertreten werden zu können; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 329; StPO § 267
Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Anforderungen an Urteilsgründe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Berufungsverwerfung - Unentschuldigte Säumnis i.S. des § 329 Abs. 1 StPO
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 329 Abs. 1
Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 211
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 210/05
Urlaub; genügende Entschuldigung; Buchung; Ladung; Aufklärungspflicht des …
Als eine Ausnahmevorschrift ist die Vorschrift nach allgemeiner Meinung eng auszulegen (…Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen aufs engste ... ), was andererseits zur Folge hat, dass bei der Prüfung der vom Berufungsführer vorgebrachten Entschuldigungsgründe eine weite Auslegung geboten ist (BayObLG NJW 2001, 1438; OLG Hamm VRS 106, 294 = StraFo 2004, 211 = VRS 106, 294). - OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04
Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung; …
An die Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO sind strenge Anforderungen nicht zu stellen, zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen, gebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99 - und 22.01.2003 - 2 Ss 669/03 - m.w.N.).Ergibt sich, dass Entschuldigungsgründe vorgebracht worden sind, so ist es ausreichend, wenn ausgeführt wird, das Berufungsgericht habe das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (Senatsbeschluß vom 22.01.2003 - 2 Ss 669/03 - m.w.N).
- OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 118/07
Hauptverhandlung: Auslegung des Begriffs der "genügenden …
Anhaltspunkte für eine irrtümliche Annahme des Angeklagten, er könne in der Berufungshauptverhandlung durch seinen Verteidiger vertreten werden (vgl. OLG Hamm StraFo 2004, 211 f.), sind von der Revision weder vorgetragen noch dem Terminsverlegungsantrag des Verteidigers vom 10.07.2007 nebst beigefügter " Unabkömmlichkeitserklärung " zu entnehmen oder sonst ersichtlich.
- OLG Köln, 21.08.2007 - 82 Ss 94/07 Ergibt sich nämlich - wie in vorliegender Sache - aus dem Verwerfungsurteil selbst, dass der Angeklagte Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, so reicht zur Erhebung einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge die Begründung, das Gericht habe das Ausbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 = OLGSt § 329 StPO Nr. 11 = StV 1989, 53 = VRS 75, 113; SenE v. 12.12.2000 - Ss 446/00 - = VRS 100, 45 [49] = NJW 2001, 1223 [1224 f.]; SenE v. 03.04.2001 - Ss 92/01 - SenE v. 29.09.2006 - 81 Ss 117/06 - vgl. a. KG NStZ-RR 2002, 218; OLG Hamm VRS 104, 145 [146] = NStZ-RR 2003, 86 = NZV 2003, 248 [249] u. VRS 106, 294 [295]).
Denn das Fehlen einer überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung kann im Hinblick auf § 337 Abs. 1 StPO den Bestand eines Urteils nur dort gefährden, wo Umstände vorliegen, die eine nähere Begründung der Entscheidung gebieten (vgl. OLG Hamm NJW 1963, 65 [66] u. VRS 106, 294 [296]; BayObLG NStZ-RR 2000, 87; SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362 [364]; SenE v. 03.04.2001 - Ss 92/01 - SenE v. 07.06.2006 - 81 Ss 67/06 - zu § 74 II OWiG: SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 (B) - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [372 f.]; Bick StV 1987, 273, 274 f. m. w. Nachw.).
- KG, 12.05.2020 - 5 Ss 19/19
Frage der genügenden Entschuldigung in Fällen des § 412 Satz 1 StPO
Der Begriff der unentschuldigten Säumnis setzt eine Pflichtverletzung in objektiver und subjektiver Hinsicht voraus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 Ss 669/03 - juris Rdn. 15). - KG, 12.05.2020 - 161 Ss 101/19 Der Begriff der unentschuldigten Säumnis setzt eine Pflichtverletzung in objektiver und subjektiver Hinsicht voraus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 Ss 669/03 - juris Rdn. 15).
- OLG Köln, 29.09.2006 - 81 Ss 117/06 Das aber reicht zur Erhebung der Verfahrensrüge einer Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - aus dem Verwerfungsurteil ergibt, dass dem Gericht Entschuldigungsgründe zur Kenntnis gebracht worden waren (vgl. OLG Hamm NJW 1963, 65; OLG Hamm VRS 104, 145 [146] = NStZ-RR 2003, 86 = NZV 2003, 248 [249] u. VRS 106, 294 [295]; KG NStZ-RR 2002, 218; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 = OLGSt § 329 StPO Nr. 11 = StV 1989, 53 = VRS 75, 113; SenE v. 12.12.2000 - Ss 446/00 - = VRS 100, 45 [49] = NJW 2001, 1223 [1224 f.]; SenE v. 03.04.2001 - Ss 92/01 -).