Rechtsprechung
BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB; § 263a StGB; § 265a StGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern); Computerbetrug (unbefugtes Verwenden von Daten: hier Telefonkarten; Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses der Beteiligten für den Vermögensschaden); Erschleichen von Leistungen; schwerer ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betrug durch Benutzung fremder Telefonkarten; Missbräuchliche Verwendung durch den berechtigten Karteninhaber; Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils; Risikoverteilung im Innenverhältnis bei Dreiecksbeziehungen; Anordnung des Wertersatzverfalls
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 73; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73a; ; StGB § 73d
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betrug und Computerbetrug bei Nutzung einer Telefonkarte; Verfall bei Anspruchsverzicht des Berechtigten und bei nach § 154 StPO eingestellten Taten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Benutzen fremder Telefonkarten nicht zwangweise Betrug
- beck.de (Leitsatz)
Unbefugte Verwendung von Telefonkarten - SIM-Karten
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Benutzen fremder Telefonkarten nicht zwangweise Betrug
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 213
- StV 2004, 488 (Ls.)
- MMR 2005, 95
- StraFo 2004, 284
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen
Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten (3. Var.) ist nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, "betrugsspezifisch" auszulegen (vgl. BGHSt 38, 120, 121; BGH, NStZ 2005, 213; NJW 2008, 1394; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f.); unbefugt ist die Verwendung danach dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte. - OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen …
aa) Der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB ist wegen seiner Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand betrugsspezifisch auszulegen (vgl. BGH, 2 StR 260/01 v. 21.11.2011 - BGHSt 47, 160 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ; OLG Koblenz, 1 Ss 161/98 v. 17.6.1998).Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist in den Fällen des Einsatzes von Codekarten die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz daher nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder mittels verbotener Eigenmacht erlangt hat (…BGH NJW 2013, 1017 aaO.; 4 StR 559/04 v. 29.6.2005 - BGHSt 50, 174 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ).
Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (…vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte;… Fischer, aaO. Rn. 13;… Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3;… LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).
- OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen …
Die Täuschung setzt jedoch die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen voraus; folglich ist eine solche Handlung nur gegenüber einem Menschen denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2004, 1 StR 482/03, zitiert nach Juris;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rdn. 5).
- BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04
Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten …
Nach den getroffenen Feststellungen scheidet auch eine (mit-)täterschaftliche Beteiligung des Angeklagten an der betrügerischen Beschaffung der SIM-Karten (vgl. BGH StV 2004, 488 = wistra 2004, 299) aus.Danach scheidet eine Strafbarkeit nach § 263 a StGB auch dann aus, wenn der solchermaßen "berechtigte" Karteninhaber die Karte einem anderen überläßt und dieser die Karte abredewidrig nutzt (so für Mobiltelefonkarten BGH StV 2004, 488 = wistra 2004, 299).
- BGH, 23.11.2016 - 4 StR 464/16
Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten bei absprachewidriger Geldabhebung …
Der Senat braucht danach nicht mehr zu entscheiden, ob in Fällen, in denen der Täter an einem Geldautomaten mit der ihm vom Berechtigten überlassenen Bankkarte und unter Verwendung der ihm vom Berechtigten bekannt gegebenen Geheimzahl (absprachewidrig) Geld abhebt, ein Computerbetrug gemäß § 263a Abs. 1 3. Fall StGB mit der Begründung abgelehnt werden kann, es liege keine unbefugte Datenverwendung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ-RR 2015, 337, 338; Beschluss vom 31. März 2004 - 1 StR 482/03, NStZ 2005, 213;… Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1;… Tiedemann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 263a Rn. 50;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263a Rn. 13 jeweils mwN). - OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen, …
Die Täuschung setzt die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen voraus, folglich ist eine solche Handlung nur gegenüber einem Menschen denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2004, 1 StR 482/03; OLG Rostock, Beschluss vom 06.02.2019, 20 RR 90/18-1Ss 93/18). - OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08
Straflosigkeit einer in Zahlungsunwilligkeit erfolgten Bestellung eines …
Selbst wenn eine solche Vorgehensweise bei der Tatvariante der Beförderungserschleichung als ausreichend anzusehen sein sollte, so erfordert das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" in den anderen in § 265a StGB geregelten Fällen nach nahezu einhelliger Meinung eine Umgehung von Sicherheitseinrichtungen im Sinne einer Einflussnahme auf den technischen Ablauf (BGH bei Holtz, MDR 1985, 795; NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213; SchlHOLG StV 1986, 484; Lackner-Kühl zu § 265a Rn 6a; Sch/Sch-Lenckner-Perron zu § 265a Rn 9; NK-Hellman zu § 265a Rn 25; Hilgendorf JuS 1997, 130, 131).Da vorliegend im elektronischen Ablauf der Bestellung weder bei der Zuteilung des Passworts, mit der der Kunde die Berechtigung zum Zugang zu der angebotenen Datenverarbeitung erhielt, noch bei der einzelnen Bestellung im Rahmen der dem Angeklagten eröffneten Zugangsmöglichkeit die Bonität des Kunden geprüft wurde, liegt eine unbefugte Verwendung von Daten nicht vor (vgl. BGHSt 47, 160, 163; BGH NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213).
- LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren
Dies gilt entsprechend für andere Karten, z.B. Mobil-Telefonkarten (…vgl. Fischer, a.a.O., § 263a Rn. 13 m.w.N.; BGH NStZ 2005, 213, juris Rn. 7). - OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund
Hierdurch soll zum einen der Angeklagte vor einer doppelten Inanspruchnahme, andererseits der Geschädigte vor einem Entzug der Ersatzmöglichkeiten geschützt werden (BGH, Beschlüsse vom 30.10.2003 - 3 StR 276/03 - und 31.03.2004 - 1 StR 482/03 - vgl. auch Tröndle/Fischer, 51. Auflage, § 73 StGB, Rdnr. 11). - OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung …
Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, der sich im Rahmen des § 73 Abs. 3 StGB auf Ansprüche gegen den Dritten bezieht (vgl. BGH, NStZ 2001, 257), soll dabei sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs; dem Täter bzw. dem Dritten soll keine doppelte Inanspruchnahme drohen (BGH, wistra 2001, 96; 2004, 299; 2004, 61).Soweit diese Gefahr nicht gegeben ist und dem Geschädigten auch keine Ersatzmöglichkeit entzogen wird, etwa weil der Geschädigte auf den Anspruch verzichtet oder der Anspruch verjährt ist, kommt ein Verfall daher auch bei existierenden zivilrechtlichen Ansprüchen in Betracht (…vgl. Schönke/Schröder/Eser, 26. Auflage, § 73 Rdn. 27; BGH, wistra 2004, 299; 2004, 61; wistra 2006, 380).
- BGH, 11.05.2006 - 1 StR 23/06
Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; Einleitung einer gesetzlich …
- BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06
Verfallsanordnung (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; möglicher …
- OLG Hamm, 19.01.2023 - 5 RVs 39/22
Bankkarte, EC-Karte, PIN, Bargeldabhebung, verbotene Eigenmacht, Tagessatzhöhe, …
- OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte
- OLG Koblenz, 04.01.2016 - 2 Ws 459/15
Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrests für einen befristeten Zeitraum: …
- OLG Köln, 06.12.2005 - 83 Ss 74/05