Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.10.2004

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   BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03   

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https://dejure.org/2004,6832
BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03 (https://dejure.org/2004,6832)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2 StR 456/03 (https://dejure.org/2004,6832)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03 (https://dejure.org/2004,6832)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB; § 344 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Betrug (Schadenssumme bei Abschluss eines Werkvertrages); Mittäterschaft (geringes Interesse am Taterfolg; erhebliche Bedeutung des Tatbeitrags; volle Kenntnis des Tatplans; individuelle Bewertung von Tateinheit und Tatmehrheit); Zurechnung zwischen Mittätern ("freie ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Verurteilung wegen Betrugs bei Beauftragung von Handwerkern als Subunternehmer durch Scheinfirmen; Täuschung über Zahlungswilligkeit; Persönliches Strafschärfungsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit

  • Judicialis

    StPO § 136 a; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 265; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrugsschaden bei einer durch Grundpfandrechte gesicherten Bank als Darlehensgeberin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 461/00

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe; Betrug

    Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03
    Angesichts seines insoweit nur im Vorfeld bzw. im Hintergrund der Vertragsabschlüsse geleisteten Beitrags sind aber die von den anderen bewirkten Betrugshandlungen in seiner Person zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH wistra 2003, 384; StV 2002, 73; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1 und 2).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03
    b) Soweit der Angeklagte S. nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist und damit verspätet im Schriftsatz des Rechtsanwalts S. vom 2. Dezember 2003 einen Verstoß gegen § 136 a StPO rügt, weil dem Zeugen D. möglicherweise seitens der Staatsanwaltschaft Zusagen über seine eigene Strafvollstreckung gemacht worden seien, kann ein solcher Verstoß nur auf eine zulässige Verfahrensrüge, die hier nicht vorliegt, geprüft werden (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1988, 211; NJW 1995, 2047; Boujong in KK StPO 5. Auflage § 136 a Rdn. 43).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

    Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03
    Angesichts seines insoweit nur im Vorfeld bzw. im Hintergrund der Vertragsabschlüsse geleisteten Beitrags sind aber die von den anderen bewirkten Betrugshandlungen in seiner Person zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH wistra 2003, 384; StV 2002, 73; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1 und 2).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Bei Angriffen gegen die Ablehnung von Anträgen sind regelmäßig der Antrag und die Ablehnungsbegründung im Wortlaut oder in eigenen Worten vollständig mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2; Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684), oftmals auch die in diesen Dokumenten in Bezug genommenen Aktenbestandteile (BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118, 119; vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 38/19

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

    Darüber hinaus müssen die im Beweisantrag oder in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen oder Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604, 606; Beschlüsse vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; und vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07, juris Rn. 3 f.; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118; und vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21

    Darlegungserfordernisse bei der Rüge der rechtsfehlerhaften Behandlung eines

    Neben dem vollständigen Inhalt des Beweisantrags einschließlich der Antragsbegründung sowie dem gerichtlichen Ablehnungsbeschluss müssen die im Beweisantrag und in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen und Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 38/19; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04 204   

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https://dejure.org/2004,15747
OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04 204 (https://dejure.org/2004,15747)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.2004 - 8 Ss 415/04 204 (https://dejure.org/2004,15747)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 8 Ss 415/04 204 (https://dejure.org/2004,15747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 164
  • StraFo 2004, 424
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 14.08.1990 - Ss 260/90
    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04
    Durch Vollstreckung oder sonst erledigten Vorverurteilungen kommt eine solche Wirkung nämlich nicht zu (BGH NJW 1988, 1801; Senatsentscheidung VRS 79, 427 und vom 19.08.2003 - Ss 311/03; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 55 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87

    Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04
    Durch Vollstreckung oder sonst erledigten Vorverurteilungen kommt eine solche Wirkung nämlich nicht zu (BGH NJW 1988, 1801; Senatsentscheidung VRS 79, 427 und vom 19.08.2003 - Ss 311/03; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 55 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.12.2004 - 8 Ss 459/04

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Gesamtsstrafenbildung; Anforderungen an ein

    Nach § 462 a Abs. 3 Satz 1 StPO entscheidet in den Fällen des § 460 StPO das Gericht des ersten Rechtszuges; bei verschiedenen Urteilen verschiedener Gerichte gilt die Reihenfolge des Satzes 2 (so insgesamt Senatsentscheidung vom 08.10.2004-8 Ss 415/04, zur Veröffentlichung eingesandt).
  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss 241/06

    Bewährung; Vorstrafen; länger zurückliegen; Berücksichtigung;

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. nur BGH NStZ 2005, 376; NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164; VRS 108, 112).
  • OLG Celle, 02.11.2022 - 2 Ss 131/22

    Berufung; nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren;

    Daher hat der Senat - wie aus dem Beschlusstenor ersichtlich - die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs des angefochtenen Urteils über die Gesamtstrafe gemäß § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO mit der Maßgabe versehen, dass die unterbliebene Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nunmehr nach §§ 460, 462 StPO zu treffen ist (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 1 Ss 83/07

    Gesamtstrafenbildung: Absehen von einer Gesamtstrafenbildung wegen ungeklärten

    Dazu, nach § 354 Abs. 1 b StPO zu verfahren, d.h. das angegriffene Urteil aufzuheben, soweit darin eine Gesamtstrafenbildung unterblieben ist, und auszusprechen, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe im Beschlussverfahren zu treffen ist (OLG Köln NStZ 2005, 164), bestand demgegenüber keine Veranlassung, weil gerade nicht feststeht, ob (überhaupt) eine - erstmalig festzusetzende oder wegen Fehlerhaftigkeit der alten neu zu bestimmende - Gesamtstrafenbildung zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 2004, 3788; NStZ-RR 2007, 107; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 81; OLG Köln NStZ 2005, 164; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 Ss 88/05 -).
  • KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09

    Strafverfahren: Zustellung einer Gerichtsentscheidung an bisherige Wohnanschrift

    Hebt das Revisionsgericht das Urteil - wie im Streitfall - nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe auf und verweist es auf eine Entscheidung nach §§ 460, 462 StPO, dann ist diese Entscheidung von dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, nämlich demjenigen des ersten Rechtszuges zu treffen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (vgl. BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • OLG Köln, 27.10.2006 - 81 Ss 138/06
    Der Hinweis auf dieses Gericht in dem Tenor des vorliegenden Beschlusses dient der Klarstellung (vgl. SenE vom 8.10.2004 - 8 Ss 415/04 -); die Zuständigkeitsfrage beantwortet sich aus § 354 Abs. 1 b S. 1 StPO selbst.
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