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   OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd. IX 14/06   

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https://dejure.org/2006,23852
OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd. IX 14/06 (https://dejure.org/2006,23852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2006 - 2 (s) Sbd. IX 14/06 (https://dejure.org/2006,23852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 2 (s) Sbd. IX 14/06 (https://dejure.org/2006,23852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Verhandlungspausen bei der Gewährung einer Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger ; Berücksichtigung einer langen Hauptverhandlungsdauer bei Gewährung einer Pauschgebühr für "besonders umfangreiche Verfahren"; Beschleunigung des Verfahrens durch ...

  • Judicialis

    RVG § 51; ; VV RVG Nr. 4110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51; VV RVG Nr. 4110
    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen; Berücksichtigung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 433
  • StraFo 2006, 173
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 150/08

    Pflichtverteidigergebühren: Einrechnung der Mittagspause in die Dauer der

    Der Senat folgt insoweit dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007 - 2 Ws 807-809/07 K), der seinerseits auf den Beschluss des 1. Strafsenats vom 1.2.2007 - 1 Ws 111/07 - Bezug genommen hat, wonach bei der Festsetzung des Längenzuschlags die Zeit der Mittagspause in die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung nicht einzurechnen ist (ebenso OLG Koblenz [2. Strafsenat] NJW 2006, 1149; OLG Nürnberg Beschluss vom 22.10.2007 - 1 Ws 541/07 - OLG Celle NStZ-RR 2007, 391; OLG Bamberg AGS 2006, 124; a.A. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Koblenz [1. Strafsenat] NJW 2006, 1150; OLG Stuttgart StV 2007, 479; OLG Hamm StrafO 2006, 173).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    In diametralem Gegensatz zu dieser die Zeit der Mittagspause bis zu einer bestimmten zeitlichen Grenze pauschal und generell nicht in die Hauptverhandlungsdauer einrechnenden Rechtsprechung steht die verschiedentlich ebenfalls vertretene Auffassung, dass - im Gegenteil - mittägliche Sitzungspausen bis zu einer bestimmten Dauer - überwiegend wird diese auf mindestens eine Stunde bemessen - grundsätzlich und regelmäßig anzurechnen sind, wobei bezüglich der Frage der Anrechenbarkeit der möglicherweise über diese Zeitspanne hinausgehenden Pausenzeit wiederum auf die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie die allgemeinen Grundsätze für die Bewertung von sonstigen Sitzungspausen rekurriert wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 291; OLG Hamm StraFo 2006, 173; KG JurBüro 2010, 363).
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 1 Ws 221/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

    Ob dies der Fall sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls - nämlich davon, wie lange die Sitzungspause gedauert habe, ob es sich um eine von vornherein zu erwartende und in ihrer Länge absehbare Pause gehandelt habe, ob der Verteidiger sie zur Wahrnehmung eines anderen Termins beantragt habe, ob die Anordnung der Unterbrechung in Absprache mit dem Verteidiger und in dessen Einverständnis erfolgt sei und wie weit der Kanzleisitz vom Gericht entfernt sei - ab (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007 - III-3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 7. März 2006 - 3 Ws 583/05; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.; Madert in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 4106 - 4123 Rn. 14; Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 4110 VV Rn. 12 ff.).

    Innerhalb dieser Auffassung wird teilweise angenommen, dass eine dem Verteidiger in jedem Fall zuzugestehende Mittagspause von ca. einer Stunde bei längeren Sitzungsunterbrechungen über die Mittagszeit von der Gesamtdauer der Pause abzuziehen sei (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007- III -3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.), während nach anderer Meinung eine Mittagspause von der Hauptverhandlungsdauer in Abzug zu bringen ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06

    Pauschgebühr; Zumutbarkeit

    Zum anderen werden Verhandlungspausen grundsätzlich nicht abgezogen (vgl. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Hamm StV 2006, 201, StraFo 2006, 173 u. AGS 2006, 337; OLG Karlsruhe StV 2006, 202; OLG Koblenz [1. Strafsenat] NJW 2006, 1150).
  • OLG Hamm, 28.06.2006 - 2 (s) Sbd IX-64/06

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; Grundgebühr; verfahrensabschnittsweise

    IX 1 und 14/06, StraFo 2006, 173 = Rpfleger 2006, 433).
  • OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07

    Berücksichtigung der Mittagspause während eines laufenden Verfahrens bei der

    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173).
  • OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem

    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG , die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173 [OLG Hamm 28.02.2006 - 2 s Sbd IX 1 -/06]).
  • OLG Hamm, 24.07.2006 - 2 (s) Sbd IX-73/06

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Zumutbarkeit

    IX - 1 u. 14/06 = StraFo 2006, 173; ferner auch den in der Stellungnahme des Vertreters der Staatskasse zitierten Beschluss des hiesigen 3.Strafsenats vom 30. April 2006 in 3 Ws 47/06).
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