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   BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06   

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https://dejure.org/2006,3486
BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06 (https://dejure.org/2006,3486)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2006 - 5 StR 151/06 (https://dejure.org/2006,3486)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06 (https://dejure.org/2006,3486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB; § 100a StPO
    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch (besonders gefährliche Gewalthandlungen und Verletzungen); Rekonstruktion des Tatverdachts hinsichtlich einer Katalogtat bei Telephonüberwachung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt von einem vollendeten Totschlagsversuch; Anforderungen an die Voraussetzungen für einen Tötungsvorsatz; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes trotz Fehlens einer objektiven Gefahr des Todes für das Opfer; ...

  • Judicialis

    StGB § 24; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 100a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 § 212 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Totschlagsversuch bei gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3654 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1327
  • NStZ-RR 2006, 370
  • StraFo 2006, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06
    Dieses Begründungsdefizit führt indes nicht zu einer Unverwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse (vgl. BGHSt 33, 217, 223).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06
    Das Landgericht hat die Verdachts- und Beweislage, die zu der Zeit der Anordnung gegeben war, anhand der herangezogenen Akten in seinem die Widersprüche der Verteidigung zurückweisenden Beschluss ausreichend rekonstruiert (vgl. BGHSt 47, 362, 367; vgl. auch BGH NJW 2006, 1361, 1362).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06
    Zutreffend weist die Beschwerdeführerin zwar darauf hin, dass bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen an die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderlichen Voraussetzungen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHSt 39, 221, 231; Tröndle/ Fischer, StGB 53. Aufl. § 24 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06
    Das Landgericht hat die Verdachts- und Beweislage, die zu der Zeit der Anordnung gegeben war, anhand der herangezogenen Akten in seinem die Widersprüche der Verteidigung zurückweisenden Beschluss ausreichend rekonstruiert (vgl. BGHSt 47, 362, 367; vgl. auch BGH NJW 2006, 1361, 1362).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06
    Zur Akte gebracht wurden lediglich Gesprächsniederschriften von Telefongesprächen, die auf Anhieb sich als für die Angeklagten belastend darstellen ... Es existieren weitere Telefongespräche die aufgezeichnet, von denen aber kein Protokoll gefertigt wurde, die die Unschuld des Angeklagten belegen." Eine hinreichende Darstellung des Umfangs der gewährten Akteneinsicht in der Revisionsbegründung ist indes zum vollständigen Rügevortrag notwendig (vgl. BGHSt 49, 317, 328).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Revisionsgericht auch dartun (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328, und Urt. vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06, StraFo 2006, 459, 460).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Diese für die Versagung von Akteneinsicht in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 530; BGHSt 49, 317; BGH StraFO 2006, 459) sind auf eine beantragte Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes zu übertragen (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79; insoweit auch KG DAR 2013, 211) und können auch für die hier begehrte Einsichtnahme in die unverschlüsselten Rohdaten der Messung herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17.11.2015, 2 Ss (Owi) 360/15).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Soweit eine konkrete Benennung mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich ist, muss sich der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGHSt 49, 317, 328; BGH StraFo 2006, 459, 460; NStZ 2010, 530 (531)).
  • BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Anforderungen

    Die Revision lässt einen klar strukturierten Vortrag und eine erkennbare Unterscheidung zwischen Revisionsvortrag und zum Teil wahllos eingestreutem Akteninhalt vermissen (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06, dort nicht abgedruckt).
  • OLG Dresden, 19.01.2007 - 2 Ss 596/06

    Hinweis auf eine Übersendung der Anklageschrift sowie der polizeilichen und

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