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   OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05   

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OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05 (https://dejure.org/2005,6021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05 (https://dejure.org/2005,6021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 (https://dejure.org/2005,6021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum des Tatrichters bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen besonderer Umstände; Zulässige Mittel zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung; Beachtung des ...

  • archive.org PDF

    § 47 StGB
    Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB 47 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 502
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Dies sei dann der Fall, wenn das Tatunrecht aufgrund der Geringwertigkeit des gestohlenen Gutes so wenig wiege, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe selbst dann, wenn der Täter einschlägig vielfach vorbestraft ist, eine unangemessen harte Sanktion darstelle (vgl. OLG Frankfurt StV 2004, 382 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188/3189).

    Insoweit wird teilweise befürwortet, bei gewissen Wertgrenzen - in einigen Entscheidungen werden wenige Cent genannt (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100), manchmal auch ein Betrag von 2, 50 Euro (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; ebenso: Krumm NJW 2004, 328, 329) - die Verhängung einer Freiheitsstrafe als absolut unvertretbar anzusehen.

    Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).

    Deshalb kann, wenn - wie hier - bei einem Angeklagten eine Häufung von Taten mit geringer Schuld festzustellen ist, ein hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten angenommen werden, das die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe rechtfertigt (so auch OLG Hamm Beschl. v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03).

  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    b) Ein zwingender Ausschluss der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen in Fällen der im Gesetz nicht erwähnten Fallgrupe des Diebstahls "absolut geringwertiger Sachen" trägt diesen - auch von Verfassungs wegen gebotenen - Differenzierungen nicht ausreichend Rechnung (Anschluss an BayObLG NJW 2003, 2926).

    (cc) Der Senat ist daher im Anschluss an den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Juli 2003 (NJW 2003, 2926, 2927) der Auffassung, dass es dem Wesen des Prinzips der Verhältnismäßigkeit widerspricht, von einer Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB in bestimmten Fallgruppen von Bagatellstraftaten generell abzusehen.

  • BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88

    Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Es ist bei dieser Sachlage vertretbar, eine den Angeklagten weniger belastende und dennoch kriminalpolitisch Erfolg versprechende Alternative zur Freiheitsstrafe zu verneinen, insbesondere der Verhängung einer Geldstrafe bei dem bislang völlig unbeeinflussbaren Angeklagten die erforderliche spezialpräventive Wirkung abzusprechen (vgl. BayObLGSt 1988, 109, 111).

    In diesem Zusammenhang kommt daher auch zum Tragen, dass das Absehen von Freiheitsstrafe als Resignation der Justiz gegenüber unverbesserlichen und immer wieder rückfälligen Straftaten verstanden werden könnte (vgl. BayObLGSt 1988, 109, 111 m. krit. Anm. Köhler XL 1989, 697, 698).

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    In der notwendigen Gesamtbetrachtung von Handlungs- und Erfolgsunwert kann zudem ein Weniger an Erfolgsunrecht (Beutewert) durch ein Mehr an Handlungsunrecht (Neigung zu einschlägigen Taten, Nichtbeachtung diverser einschlägiger Strafen, Tatbegehung in laufender Bewährungszeit kurz nach letzter Verurteilung zu Freiheitsstrafe wegen gleichartiger Tat) ausgeglichen werden (ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73).

    Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Deshalb wird in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - neben anderen Kriterien -Berücksichtigung finden muss, wenn der Täter die Diebstahlstat ohne Not oder sonstige noch verständliche Beweggründe begeht (vgl. BVerfGE [Beschl. v. 17. Januar 1979 - 2 BvL 12/77] 50, 205, 215).

    Auch hat das Bundesverfassungsgericht in dem oben zitierten Beschluss vom 17. Januar 1979 ausdrücklich hervorgehoben, es müsse bei der Entscheidung über die Verhängung von Freiheitsstrafe besonders berücksichtigt werden, wenn der Täter unter der Voraussetzung des Rückfalls (§ 48 StGB a.F.) gehandelt hat (vgl. BVerfGE 50, 205, 215 f.).

  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Von einem gerechten Schuldausgleich könne in einem solchen Fall nicht mehr gesprochen werden (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).

    Insoweit wird teilweise befürwortet, bei gewissen Wertgrenzen - in einigen Entscheidungen werden wenige Cent genannt (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100), manchmal auch ein Betrag von 2, 50 Euro (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; ebenso: Krumm NJW 2004, 328, 329) - die Verhängung einer Freiheitsstrafe als absolut unvertretbar anzusehen.

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Bei der damit notwendigen Abwägung darf angesichts der Regelung in § 47 Abs. 1 StGB (»Verteidigung der Rechtsordnung«) ausdrücklich auch der Strafzweck der Generalprävention berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 24, 40, 44 f.).
  • OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
    Der geltende § 47 Abs. 1 StGB beruht demgegenüber auf der gesetzgeberischen Wertung, dass die Ziele der Strafrechtspflege die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe insbesondere in denjenigen Fällen notwendig machen können, in denen der Täter durch eine Geldstrafe nicht nachhaltig zu beeinflussen ist oder wo um des Bestandes und der Wahrung der Rechtsordnung willen auf eine Ahndung des Rechtsbruches mit einer Freiheitsstrafe nicht verzichtet werden kann (BVerfGE 28, 386, 390; BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, Beschl. v. 9. Juni 1994 - 2 BvR 710/94).
  • BayObLG, 25.05.2000 - 5St RR 100/00

    Voraussetzungen der Erwartung künftig straffreier Lebensführung

  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

  • BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03

    Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2

  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

  • BGH, 11.03.1988 - 2 StR 107/88

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zur Auslegung der Revisionsschrift -

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

  • BayObLG, 12.01.1983 - RReg. 1 St 363/82

    Gefährdung; Straßenverkehr; Gefahrenlage; Geschwindigkeit; Fahrer

  • OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 1 Ss 108/03
  • OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 2 Ss 115/04

    Strafverfahren wegen Ec-Kartenmißbrauchs: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines

  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
  • OLG Köln, 22.04.1980 - 3 Ss 148/80
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    So hat das OLG Nürnberg (Beschl. v. 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05 - juris) eine Freiheitsstrafe von einem Monat und zwei Wochen in einem (offenbar) Fall eines "absolut geringwertigen Diebstahls" unbeanstandet gelassen.
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Das Revisionsgericht hat auf die Sachrüge nur zu überprüfen, ob dem Tatrichter bei der Strafzumessung Rechtsfehler unterlaufen sind, ob er also etwa einen einschlägigen Rechtsbegriff verkannt hat, von unvollständigen, widersprüchlichen oder unrichtigen Erwägungen ausgegangen ist oder die Grenzen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums sonst wie überschritten hat (stRspr. des OLG Nürnberg, vgl. Beschlüsse v. 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05, S. 3 f.; 2 St OLG Ss 20/06, S. 4 f.).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22.07.2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine

    Hierzu hat er eine erschöpfende individuelle Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, welche Rückschlüsse auf das künftige Verhalten des Täters zulassen, wobei mit besonderer Sorgfalt vorzugehen ist, wenn der Täter - wie hier - einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager ist (OLG Nürnberg Beschl. v. 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05 = OLGSt StGB § 47 Nr. 10).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Es ist im Einzelfall natürlich nicht ausgeschlossen, eine erhöhte persönliche Schuld festzustellen und daher eine Freiheitsstrafe zu verhängen (BGH NJW 2008, 672 f.; BayObLG NJW 2003, 2926, 2927 m.w.N.; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005, 2 St OLG Ss 150/05 - zitiert in juris).
  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16

    Bagatelldelikt; Diebstahl geringwertiger Sachen; Übermaßverbot; schuldangemessene

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - 1 RVs 10/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

    Es reicht schon die durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit aus, dass der Angeklagte künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (OLG Köln, Urteil vom 25. Mai 2016, Az.: 1 RVs 83/16, Rn. 14, m. w. N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005, Az.: 2 St OLG Ss 150/05, Rn. 28, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08

    Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als

  • OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss 48/09

    Strafzumessung: Kurze Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • KG, 24.09.2008 - 1 Ss 326/08

    Strafzumessung: Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

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