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   KG, 13.11.2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06)   

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https://dejure.org/2006,46729
KG, 13.11.2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06) (https://dejure.org/2006,46729)
KG, Entscheidung vom 13.11.2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06) (https://dejure.org/2006,46729)
KG, Entscheidung vom 13. November 2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06) (https://dejure.org/2006,46729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 26
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17

    Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig

    In diesem Zusammenhang ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfGK 15, 474; KG StraFo 2007, 26; Beschlüsse vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - [juris], 6. Juni 2014 - 3 Ws 279/14 - und 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 Ws 139/22

    Aufhebung des Haftbefehls nach Vollzug der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus

    Nicht entscheidend ist dabei, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat StraFo 2013, 506; Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 - jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -, jeweils mwN).
  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im

    müssen die Strafverfolgungsbehörden einen Teil der zu ermittelnden (haftbefehlsgegenständlichen) Taten vorweg anklagen (vgl. BVerfG StV 1994, 589; KG StraFo 2007, 26; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Koblenz StV 2001, 302; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138) und (oder) die Gerichte den Urteilsstoff begrenzen.
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Jedenfalls widerspricht bloßes Zuwarten über mehrere Monate anstelle der bereits möglichen Erhebung einer (Teil-)Anklage dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen, wenn ein Teil der Ermittlungen abgeschlossen und nicht abzusehen ist, ob weitere Ermittlungsergebnisse zu erwarten sind (vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1995, 423), oder wenn die Ermittlungen ohne zwingende sachliche Notwendigkeit auf Bereiche außerhalb des ausermittelten Straftatenkomplexes ausgedehnt werden (vgl. KG StraFo 2007, 26).
  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -, jeweils mwN).
  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26, jeweils m.w.N.; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -).
  • KG, 03.11.2015 - 3 Ws 532/15

    Haftsache: Fortdauer der Untersuchungshaft bei erheblicher Verzögerung der

    Die Anforderungen an die Förderung des Verfahrens sind dabei umso höher, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2001 - 2 BvR 2781/10 -, juris Rn. 13; NJW 2006, 1336, 1337 f.; NJW 2006, 677, 678; Senat, Beschluss vom 13. November 2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80-82/06) -, juris Rn. 4).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -, jeweils m.w.N.).
  • KG, 15.01.2018 - 161 HEs 62/17

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Nicht entscheidend ist dabei, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat StraFo 2013, 506; Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 - jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft

  • KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen

  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes

  • KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

  • KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

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