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   BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07 (2)   

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BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07 (2) (https://dejure.org/2007,7615)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2007 - 2 StR 306/07 (2) (https://dejure.org/2007,7615)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2007 - 2 StR 306/07 (2) (https://dejure.org/2007,7615)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 35 Abs. 2 StPO; § 260 Abs. 4 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 80 Abs. 2 JGG; § 109 JGG; § 211 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss); Revisionsbegründungsfrist; Anschlussberechtigung des Nebenklägers (Jugendlicher; Heranwachsender; Zweifelssatz); Tötungsvorsatz (Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung); Mord (niedriger ...

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Frist zur Begründung der Revision; unzutreffende Fristbelehrung durch das Tatgericht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafter Hinweis eines Gerichts auf eine Rechtsmittelfristberechnung als Grund für eine Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Frist im Vertrauen auf den Hinweis

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens einer geplanten Tötung oder einer Spontantat; Voraussetzung für das Vorliegen einer Tötung aus sonstigen niedrigen Beweggründen; Anforderungen an die gerichtliche Begründung bzgl. des Vorliegens oder Nichtvorliegens eines ...

  • Judicialis

    StPO § 44 Satz 1; ; StPO § 268 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 2; ; JGG § 80 Abs. 3; ; StGB § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Urteilsberichtigung; Anschluss als Nebenkläger bei zweifelhaftem Alter des Angeklagten; Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Spotantat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 104
  • NStZ-RR 2010, 66
  • StraFo 2007, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Der Maßstab für die Bewertung der Beweggründe ist - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41; BGH NStZ 2006, 286, 287, 288; BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).

    Denn für die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die ein Motiv zu einem niedrigen Beweggrund im Sinne von § 211 StGB machen, kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte selbst seinen Beweggrund als niedrig bewertet; er muss dazu nur fähig sein (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 39; BGH NStZ 2004, 332 f.).

    Zwar kann dem Angeklagten ein niedriger Beweggrund nur angelastet werden, wenn er seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen, die als Handlungsantrieb in Betracht kommen, gedanklich beherrschen und mit seinem Willen steuern kann (BGH, NStZ 2004, 332 f.).

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Beruhen diese tatauslösenden und tatbestimmenden Gefühlsregungen auf dem (berechtigten) Gefühl, schweres Unrecht erlitten zu haben, spricht dies gegen eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation (BGH NStZ 2006, 286 f. m.w.N.).

    Der Maßstab für die Bewertung der Beweggründe ist - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41; BGH NStZ 2006, 286, 287, 288; BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Zwar fehlte sowohl in der Urteilsurschrift als auch in den Ausfertigungen die verkündete Urteilsformel, dies steht der Wirksamkeit der Zustellung jedoch nicht entgegen, da Urteilsurschrift und Ausfertigungen übereinstimmten (vgl. BGHSt 46, 204 f.; BGH NStZ 1989, 584 und 1994, 471 ff.).

    Seiner Zustellung bedurfte es im vorliegenden Fall zur Ingangsetzung der Revisionsbegründungsfrist entgegen der Auffassung des Landgerichts jedoch nicht (BGH NStZ 1989, 584; NJW 1999, 80; vgl. zum anders gelagerten Fall der Berichtigung der Gründe eines der Revision unterliegenden Urteils BGHSt 12, 374).

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 5 Ss OWi 218/93
    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Nicht nur das Landgericht, sondern auch die Bundesanwaltschaft haben die Auffassung vertreten, erst durch die Zustellung des zulässigen Berichtigungsbeschlusses werde die Revisionsbegründungsfrist in Gang gesetzt; für diese Ansicht konnten sie sich jedenfalls auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (MDR 1994, 87; vgl. auch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 268 Rn. 49, 54) berufen; damit lagen die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO auch für die Staatsanwaltschaft vor.
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Steht daher nicht fest, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt tatsächlich Jugendlicher war, sind der Anschluss des Nebenklägers und sein Rechtsmittel gegen das Jugendrecht anwendende Urteil statthaft (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall einer zu Unrecht erfolgten Nichtzulassung BGH, NStZ 1997, 97; vgl. für die zivilprozessualen Fallgestaltungen, in denen die Partei- bzw. Prozessfähigkeit einer Partei umstritten ist BGHZ 24, 91, 94; 74, 212, 215 zur Parteifähigkeit und BGHZ 18, 184, 190; 35, 1, 6 zur Prozessfähigkeit).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Steht daher nicht fest, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt tatsächlich Jugendlicher war, sind der Anschluss des Nebenklägers und sein Rechtsmittel gegen das Jugendrecht anwendende Urteil statthaft (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall einer zu Unrecht erfolgten Nichtzulassung BGH, NStZ 1997, 97; vgl. für die zivilprozessualen Fallgestaltungen, in denen die Partei- bzw. Prozessfähigkeit einer Partei umstritten ist BGHZ 24, 91, 94; 74, 212, 215 zur Parteifähigkeit und BGHZ 18, 184, 190; 35, 1, 6 zur Prozessfähigkeit).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Der Maßstab für die Bewertung der Beweggründe ist - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41; BGH NStZ 2006, 286, 287, 288; BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus der protokollierten Verkündung (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1, 274 StPO; vgl. BGHSt 8, 41; BGH NJW 1999, 800).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Zwar fehlte sowohl in der Urteilsurschrift als auch in den Ausfertigungen die verkündete Urteilsformel, dies steht der Wirksamkeit der Zustellung jedoch nicht entgegen, da Urteilsurschrift und Ausfertigungen übereinstimmten (vgl. BGHSt 46, 204 f.; BGH NStZ 1989, 584 und 1994, 471 ff.).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
    Denn für die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die ein Motiv zu einem niedrigen Beweggrund im Sinne von § 211 StGB machen, kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte selbst seinen Beweggrund als niedrig bewertet; er muss dazu nur fähig sein (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 39; BGH NStZ 2004, 332 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 216/95

    Deutscher Bundestag; Untersuchungsausschuss; Auskunftsverweigerungsrecht

  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05

    Mord (niedrige Beweggründe; fehlender nachvollziehbarer Grund); Totschlag

  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 43/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 199/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und

    Bei einer Tötung - wie hier festgestellt - aus Wut oder Ärger kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, Urteil vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Dies ergibt sich - jenseits der Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - 4 StR 151/10 Rn. 1; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 1 f.; vom 14. Januar 2009 - 4 StR 579/08 Rn. 2 f.; vom 24. Juli 2007 - 4 StR 311/07 Rn. 1 und vom 13. September 1991 - 3 StR 315/91, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10 sowie Urteile vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16 Rn. 1, 13-19; vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 Rn. 2 f. (insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt) und vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07 Rn. 3 und der Verfahrenspraxis des Generalbundesanwalts - im Wesentlichen aus Folgendem:.

    Hingegen ist die Übernahme der Urteilsformel in die Urteilsurkunde keine Voraussetzung für die Existenz des Urteils (BGH, Urteil vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 Rn. 4 für den Fall der unvollständigen Aufnahme des verkündeten Schuldspruchs in die Urteilsurkunde).

  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender

    Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte (BGH, Urteile vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7; vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07, StraFo 2007, 502).

    Seiner Zustellung bedurfte es im vorliegenden Fall zur Ingangsetzung der Revisionsbegründungsfrist nicht (BGH, Urteil vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07, StraFo 2007, 502).

  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Daher kommt es im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung darauf, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung bzw. auf niedrigen Beweggründen beruhen (BGH, Urteil vom 29.11.2007 - 4 StR 425/07 -, NStZ 2008, 273 (275, Rn. 10); BGH, Urteil vom 05.09.2007 - 2 StR 306/07 -, BeckRS 2007, 16297, Rn. 22), also nicht menschlich verständlich (BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 StR 341/05 -, NStZ 2006, 286 [287, Rn. 16] BGH, Urteil vom 14.10.1992 - 3 StR 320/92 -, NStZ 1993, 182 [183]), sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 StR 341/05 -, NStZ 2006, 286 [287, Rn. 16]).
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