Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07   

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https://dejure.org/2007,4680
OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.11.2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest: Voraussetzungen einer strafprozessualen Arrestanordnung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111b Abs. 2 StPO; § 111b Abs. 5 StPO; § 310 Abs. 1 StPO; § 324 AO
    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des Beschuldigten mit dem Sicherungsbedürfnis des Geschädigten als Voraussetzung für die Anordnung eines dinglichen Arrests; Sicherungsbedürfnis des geschädigten Steuerfiskus bei Verdacht einer ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des Beschuldigten mit dem Sicherungsbedürfnis des Geschädigten als Voraussetzung für die Anordnung eines dinglichen Arrests; Sicherungsbedürfnis des geschädigten Steuerfiskus bei Verdacht einer ...

  • Judicialis

    StPO § 111b Abs. 2; ; StPO § 111b Abs. 5; ; AO § 324

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111b Abs. 2; StPO § 111b Abs. 5; AO § 324
    Voraussetzungen der Anordnung eines dinglichen Arrestes wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 116 (Ls.)
  • StV 2008, 241
  • StV 2008, 241 (Volltext mit amtl. LS)
  • StraFo 2008, 25
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07
    Die Beschlüsse des Amts und Landgerichts lassen zudem die erforderliche Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Betroffenen und dem Sicherstellungsbedürfnis des Fiskus vermissen, der hier wegen der Höhe des Arrestbetrages besondere Bedeutung zukommt, vgl. BVerfG, Beschluss 2 BvR 1822/04 vom 7.6.2005 - StraFo 2005, 338.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Zwar kann ein fehlendes oder jedenfalls stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis des Geschädigten einer strafprozessualen Arrestanordnung entgegenstehen (OLG Oldenburg, StV 2008, 241, juris Rn. 8).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

    Deshalb kommt vorliegend angesichts des bestehenden Tatverdachts grundsätzlich auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111 d Abs. 1, Abs. 2 entsprechend, 111 b StPO, 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (siehe auch OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187 f.; LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff. m. w. N.; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215 f., und Beschluss vom 24.03.2004, Az.: 620 Qs 12/04; juris; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 4 zu § 111 d).

    Je intensiver der Staat schon allein mit den (vorläufigen) Sicherungsmaßnahmen in den vermögens- oder eigentumsrechtlichen Freiheitsbereich des Betroffenen eingreift, desto größer sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs (BVerfG a. a. O. S. 338; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Die Gegenmeinung lässt den Umstand der Begehung einer gegen das Vermögen des Geschädigten gerichteten Straftat allein nicht ausreichen, sondern fordert in jedem Einzelfall eine Prüfung unter Abwägung der vorgeworfenen Tat und der sonstigen Umstände, ob die Wiederholung unerlaubter Handlungen, die zu einer Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung führen könnten, zu befürchten ist (BGH WM 1975, 641, Rdn. 12 nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 11.3.1993 - 1 W 17/93, Rdn. 2 nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192; NJW-RR 1999, 1592, Rdn. 3 nach juris; OLG Frankfurt, 16. Zivilsenat, OLGR 2001, 71, Rdn. 5 nach juris m.w.N. zur älteren Rspr.; OLG Hamm NJW-RR 2007, 388, Rdn. 26 f. nach juris; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575, Rdn. 14 f. nach juris; OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris; MDR 2008, 232, Rdn. 4 nach juris; NStZ 2011, 174, Rdn. 4 nach juris; OLG Oldenburg StraFO 2008, 25, Rdn. 7 nach juris; StraFO 2009, 283, Rdn. 10 nach juris; OLG Rostock OLGR 2005, 969, Rdn. 16 f. nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris; OLGR 2006, 81, Rdn. 20 nach juris; OLG Zweibrücken StraFO 2009, 462, Rdn. 35 nach juris; Mayer aaO. § 111b Rdn. 24; Gercke, aaO. § 111d Rdn. 10; Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 917 Rdn. 3; Drescher, in: MünchKommZPO, 4. Aufl., § 917 Rdn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Vorliegen eines Arrestgrundes bei

    Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Finanzbehörde wegen der Vollstreckung von Geldforderungen aufgrund der Regelung in § 324 AO ein eigenes Sicherungsinstrument an die Hand gegeben ist (vgl. LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; OLG Celle wistra 2008, 359; OLG Oldenburg wistra 2008, 119; Odenthal, Verteidigung wider vollstreckungssichernde Vermögensabschöpfung, Festschrift für Hans Dahs 2005 S. 405, 421; a.A. LG Mannheim a.a.O.).

    Es müssen konkrete Anhaltspunkte gegeben sein, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus gefährdet ist (vgl. OLG Oldenburg wistra 2008, 119, LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215).

  • OLG Celle, 16.09.2008 - 1 Ws 439/08
    Deshalb kommt angesichts des bestehenden Tatverdachts auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111d Abs. 1, 111b Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 StPO in Betracht (vgl. OLG Celle [2. Strafsenat] Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Karlsruhe NStZ 2008, 413; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187).

    Es kann dahinstehen, ob sich die Besorgnis einer Vereitelung der Anspruchserfüllung allein daraus ableiten lässt, dass die Beschuldigte eine Straftat gegen das Vermögen seines Gläubigers begangen haben könnte und daher anzunehmen ist, sie werde sich auch nach der Aufdeckung unredlich verhalten (verneinend etwa OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Köln, NJW-RR 2000, 69; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 150; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1998, 1769).

    Vielmehr hat aufgrund des nachhaltigen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen eine umfassende Abwägung zwischen dem Sicherungsinteresse des Staates und den Eigentumsinteressen der Beschuldigten zu erfolgen (vgl. BVerfG StraFo 2005, 338; OLG Celle, Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

    Überwiegend nimmt die Rechtsprechung an, dass im Rahmen der Gesamtabwägung wegen § 324 AO eine erhebliche Reduzierung des Sicherungsbedürfnisses besteht, die einer strafprozessualen Anordnung entgegenstehen kann (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 413; wohl auch LG Berlin, Wistra 2006, 358; Kunz BB 2006, 1198).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10

    Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des

    Verfügt der Verletzte dagegen über eigene Sicherungsmöglichkeiten und soll der beantragte Arrest lediglich dazu dienen, ihm Arbeit und Mühe abzunehmen, hat seine Anordnung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

    Eine der Rückgewinnungshilfe dienende strafprozessuale Arrestanordnung kann daher zugunsten des Steuerfiskus regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn eine nach § 324 AO mögliche Arrestanordnung der Finanzbehörde keine ausreichende Sicherung bietet (OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Celle StV 2009, 120 (122); Rogall, in: SK-StPO 4. Aufl., § 111 b Rn. 37 m. w. N.).

  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09

    Anforderungen an den Arrestgrund im Ermittlungsverfahren

    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus, vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2007 (StV 2008, 241).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    c) Hinzu treten vorliegend in der Tatbegehung liegende konkrete Umstände (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 11. März 1993 - 1 W 17/93 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 -, , StV 2008, 241; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 -, , StraFo 2009, 283; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009 - 1 Ws 339/08 -, , StraFo 2009, 462; OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - III-2 Ws 636/09 -, ), die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus und der Sozialversicherungskassen gefährdet ist.
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14

    Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des

    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung oder Rückgewinnungshilfe in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

    Diese obliegt vielmehr grundsätzlich dem Geschädigten selbst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111, 113; OLG München, Beschluss vom 6. November 2003 - 2 Ws 583-592/03, wistra 2004, 117 -120; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07, StraFo 2008, 25 -26; Nack, aaO., § 111 b Rdn. 18; Malitz, NStZ 2002, 337 ff.; Frommhold, NJW 2004; 1083 ff.; Kiethe/Groeschke/Hohmann, ZIP 2003, 185, 186).
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

  • LG Magdeburg, 11.07.2016 - 24 Qs 66/16

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Voraussetzungen der Anordnung;

  • LG Saarbrücken, 19.03.2008 - 2 Qs 5/08

    Steuerhinterziehung - Keine Rückgewinnungshilfe für Finanzämter

  • LG Halle, 20.08.2008 - 22 Qs 15/08
  • LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 2 Qs 22/08
  • LG Augsburg, 08.04.2008 - 10 Qs 154/08

    Steuerstrafverfahren: Aufhebung des dinglichen Arrests in das Vermögen des

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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2007 - 1 StR 455/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6578
BGH, 10.10.2007 - 1 StR 455/07 (https://dejure.org/2007,6578)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2007 - 1 StR 455/07 (https://dejure.org/2007,6578)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 1 StR 455/07 (https://dejure.org/2007,6578)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 8 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO
    Wesentliche Behinderung der Verteidigung (absoluter Revisionsgrund; Kausalität; Recht auf ein faires Verfahren; Glaubhaftigkeits- und Glaubwürdigkeitsbeurteilung; Vernehmung eines Auslandszeugen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Abschrift des Beschlusses über die Ablehung eines Beweisantrages; Behinderung der Verteidigung bei Weigerung der Erteilung einer Abschrift

  • Judicialis

    StPO § 35 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 35 Abs. 1
    Abschrift des Beschlusses über die Ablehnung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 110
  • StV 2008, 57
  • StraFo 2008, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 1 StR 455/07
    Dabei kann offen bleiben, ob sich das Verhalten des Vorsitzenden nach § 338 Nr. 8 StPO (was eher fern liegt, vgl. Hanack in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 129) oder nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens beurteilt (vgl. Senat, Urt. vom 10. Mai 1995 - 1 StR 764/94).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 1 StR 455/07
    Dass ein solcher Beweisantrag, der schwerlich etwas über "die Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache" (§ 68 Abs. 4 StPO) besagt, also nahe liegend ohne Bedeutung für die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Zeugen zum Tatvorwurf war, als bedeutungslos abgelehnt werden würde (vgl. nur BGH NJW 2005, 1519), lag für den Antragsteller ebenso auf der Hand wie eine auf § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO gestützte Ablehnung.
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 101/17

    Anrechnung einer in Polen erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die

    Auch soweit die Revision die Ablehnung des vorgenannten Beweisantrags als Verstoß gegen § 338 Nr. 8 StPO rügt, ist die Verfahrensbeanstandung schon deshalb unzulässig, weil der Beschwerdeführer in der Revisionsbegründung nicht verdeutlicht, welche konkreten Verteidigungsaktivitäten ihm durch die Ablehnung des Antrags verwehrt blieben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 1 StR 455/07, NStZ 2008, 110).
  • BGH, 16.07.2008 - 1 StR 289/08

    Verwerfung der Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

    Zu den zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 17. Juni 2008 bemerkt der Senat ergänzend: Auch wenn die Rüge zu § 338 Nr. 3 StPO nicht durchgreift, entsprach die Ablehnung des Antrages des Verteidigers, ihm eine Abschrift des den Beweisantrag vom 3. Dezember 2007 ablehnenden Beschlusses zu erteilen, nicht dem Gesetz (§ 35 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH NStZ 2008, 110) und hat das Verfahren nicht unerheblich belastet.
  • BGH, 10.10.2017 - 4 StR 452/17

    Geltendmachung einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung

    Die Revision trägt nicht vor, welche konkreten Verteidigungsaktivitäten ihr durch diese Entscheidung verwehrt geblieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 1 StR 455/07, NStZ 2008, 110).
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