Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 14.08.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24100
BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08 (https://dejure.org/2008,24100)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2008 - 2 BvR 219/08 (https://dejure.org/2008,24100)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08 (https://dejure.org/2008,24100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwertung tagebuchartiger Aufzeichnungen eines Angeklagten im Strafprozess und allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • recht21.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
    Verwertung von Tagebüchern

  • recht21.com PDF

    Art. 1 I, Art. 2 I GG
    Verwertung von Tagebüchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • recht21.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
    Verwertung von Tagebüchern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 20
  • StraFo 2008, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Im Rahmen eines Strafverfahrens hängt der Umstand, ob ein Sachverhalt dem Kernbereich zugeordnet werden kann, neben dem subjektiven Willen des Betroffenen zur Geheimhaltung davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ).

    Enthalten solche Aufzeichnungen etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten, stehen sie also in einem unmittelbaren Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen, so gehören sie dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung nicht an (vgl. BVerfGE 80, 367 ).

    Diese weisen über die Rechtssphäre des Verfassers hinaus und berühren Belange der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 80, 367 ).

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob derartige schriftliche Fixierungen nur dann einen unmittelbaren Bezug zu Straftaten haben, wenn sich aus ihnen direkte Hinweise auf konkrete Straftaten ergeben (vgl. die Ausführungen der vier im Ergebnis unterlegenen Richter in BVerfGE 80, 367 ; Störmer, NStZ 1990, S. 397 ).

    Da sich der rechtsstaatliche Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren nicht nur auf die Aufklärung des äußeren Tatgeschehens, sondern auf alle Merkmale erstreckt, die für die Beurteilung der strafrechtlichen Schuld und für die Strafzumessung von Bedeutung sind, muss auch die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben sowie sein Nachtatverhalten zum Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen gemacht werden (vgl. BVerfGE 80, 367 ).

    Es ist daher im konkreten Fall zu prüfen, ob die Verwertung im Strafverfahren für die Ermittlung der Straftat geeignet und erforderlich ist und ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre zum strafrechtlichen Aufklärungsziel nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfGE 80, 367 ; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98 -, NStZ 1998, S. 635).

    Dabei kann das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen nicht in allen Einzelheiten, sondern nur darauf überprüfen, ob eine Abwägung zwischen der besonderen Schutzbedürftigkeit intimer Aufzeichnungen und den Erfordernissen bei der Verfolgung des in Rede stehenden Tatvorwurfs stattgefunden hat und ob die hierbei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfGE 80, 367 ).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (BVerfGE 34, 238 ).

    Dies lässt sich nicht abstrakt beschreiben; es kann befriedigend nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Falls beantwortet werden (vgl. BVerfGE 34, 238 ).

    Ein gerechter Ausgleich des Spannungsverhältnisses zum ebenfalls weitreichenden Schutz der Persönlichkeitssphäre des Einzelnen lässt sich nur dadurch erreichen, dass jeweils zu ermitteln ist, welchem dieser beiden verfassungsrechtlich bedeutsamen Prinzipien das größere Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 34, 238 ).

    Auch der Umstand, dass vorliegend keine weiteren Beweismittel zur Verfügung standen - das Kind, zu dessen Nachteil die Tat begangen wurde, ist aussageuntüchtig -, wurde in nicht zu beanstandender Weise in die Abwägung eingestellt (vgl. BVerfGE 34, 238 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Voraussetzung für ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts in Fällen gerügter Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung ist, dass sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten stellt einen wesentlichen Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens dar (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten stellt einen wesentlichen Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens dar (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 109, 279 ).
  • BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98

    Beweismäßige Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen - Sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Es ist daher im konkreten Fall zu prüfen, ob die Verwertung im Strafverfahren für die Ermittlung der Straftat geeignet und erforderlich ist und ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre zum strafrechtlichen Aufklärungsziel nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfGE 80, 367 ; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98 -, NStZ 1998, S. 635).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Ferner ist im Rahmen der Abwägung das unabweisbare Bedürfnis einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung sowie das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren zu berücksichtigen, denn die Feststellung des wahren historischen Sachverhalts ist Voraussetzung der richtigen Anwendung des materiellen Rechts, eines gerechten Urteils und somit von materieller Strafrechtsgerechtigkeit (vgl. BVerfGE 33, 367 ; Schmidhäuser, in: Festschrift für Eberhard Schmidt [1961], S. 511 ; Neumann, ZStW 101 [1989], S. 52).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    a) Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    b) Jedoch ist ein letzter unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung anzuerkennen, der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 389 ; 54, 143 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    a) Die Verwertung personenbezogener Informationen in einer gerichtlichen Entscheidung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 106, 28 ; BVerfGK 14, 20 ).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 244/18

    Selbstständige Beweisverwertungsverbote (Gespräch über konkret begangene

    Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Dass das Landgericht von der durch die Nebenklägerin heimlich gefertigten Audioaufzeichnung des mit dem Angeklagten am 10. Februar 2017 geführten Telefongesprächs zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht hat, begründet nach Abwägung der widerstreitenden Interessen kein Beweisverwertungsverbot; entgegen der Auffassung der Revision gehören Gespräche, die Angaben über konkret begangene Straftaten enthalten, nicht zum unantastbaren Kern privater Lebensgestaltung (BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 319; Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08, StraFo 2008, 421; BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 212; Senat, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 2 StR 509/10, BGHSt 57, 71, 77 Rn. 18).
  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies unter bestimmten engen Voraussetzungen für Tagebücher und ähnliche private Aufzeichnungen anerkannt, wenn sie einem letzten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08 - BVerfGK 14, 20).
  • OLG Koblenz, 11.06.2010 - 2 VAs 1/10

    Umfang der Besichtigung von amtlich verwahrten Beweismitteln durch eine

    aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfG StraFo 2008, 421, zit. n. juris Rdnr. 16; BVerfGE 80, 367 ff., zit. n. juris, Rdnr. 14).

    Nur ein letzter unantastbarer Bereich der privaten Lebensgestaltung ist dem Einblick durch die öffentliche Gewalt schlechthin entzogen, so dass selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen können; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet hier - wegen der Unantastbarkeit der Menschenwürde - nicht statt (vgl. BVerfG StraFo 2008, 421 ff., zit. n. juris Rdnr. 17).

    Im Rahmen eines Strafverfahrens hängt der Umstand, ob ein Sachverhalt dem Kernbereich zugeordnet werden kann, neben dem subjektiven Willen des Antragstellers zur Geheimhaltung davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG StraFo 2008, 421 ff., zit. n. juris Rdnr. 18; BVerfGE 80, 367 ).

    Denn auch auf diese für die Beurteilung der strafrechtlichen Schuld und für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände müssen sich die strafrechtlichen Untersuchungen erstrecken (BVerfG StraFo 2008, 421 ff, zit. n. juris Rdnr. 19, 21).

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts iSv Art 7

    Der Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Tiergarten haben sich nicht geäußert, die Staatsanwaltschaft Berlin tritt der Verfassungsbeschwerde unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08) entgegen.

    Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist vielmehr nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - NJW 2004, 593; zum Bundesrecht: BVerfGE 80, 367 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08 - StraFo 2008, 421).

  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12

    Tagebucheintrag des Gefangenen als Begründung einer belastenden Maßnahme

    Es ist im konkreten Fall zu prüfen, ob die Verwertung im Strafverfahren für die Ermittlung der Straftat erforderlich und geeignet ist und ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre zum Aufklärungsziel nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfG StV 1990, 1; BVerfGK 14, 20ff; VerfGH Berlin NJW 2004, 543 und Beschluss vom 21. April 2009 - 170/08 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.08.2008 - 1 Ws 465/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2399
OLG Oldenburg, 14.08.2008 - 1 Ws 465/08 (https://dejure.org/2008,2399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.08.2008 - 1 Ws 465/08 (https://dejure.org/2008,2399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. August 2008 - 1 Ws 465/08 (https://dejure.org/2008,2399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Rechtsmitteleinlegung: inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift; Berufungseinlegung durch eine unsignierte E-Mail

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41a Abs. 2 StPO; § 314 Abs. 1 StPO
    Voraussetzungen und inhaltliche Anforderungen für eine wirksame Rechtsmitteleinlegung durch ein ohne übermittelten Namenszug über einen Internet-Dienst an das Gericht gesandtes Faxschreiben; Entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Computerfax für Fälle einer durch ...

  • LawCommunity.de

    Keine Berufungseinlegung durch nicht signierte E-Mail

  • JurPC

    StPO § 41a, StPO § 314 Abs 1
    Keine Berufungseinlegung durch unsignierte E-Mail

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anforderung an Rechtsmitteleinlegung per E-Mail oder Computerfax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und inhaltliche Anforderungen für eine wirksame Rechtsmitteleinlegung durch ein ohne übermittelten Namenszug über einen Internet-Dienst an das Gericht gesandtes Faxschreiben; Entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Computerfax für Fälle einer durch ...

  • kanzlei.biz

    Berufung mit Computerfax möglich?

  • Judicialis

    StPO § 41a; ; StPO § 314 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 41a Abs. 2; StPO § 314 Abs. 1
    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung einer Rechtsmittelschrift per Telefax über einen Internet-Dienst und durch eine unsignierte E-Mail

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 536
  • NStZ 2009, 231
  • StV 2009, 12
  • MMR 2008, 779 (Ls.)
  • K&R 2008, 746
  • StraFo 2008, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2008 - 1 Ws 465/08
    In der Zeit bis zum Erlass einer solchen Verordnung ist bei Einlegen von Rechtsmitteln durch E-Mail auch nicht entsprechend den Grundsätzen zu verfahren, die sich aus dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (NJW 2000, 2340) zur Rechtsmitteleinlegung durch ein sogenanntes Computerfax ergeben.
  • AG Kassel, 06.09.2017 - 384 OWi 9433 Js 27079/17

    Einspruch, Bußgeldbescheid, Schriftform, einfache Email

    Eben deshalb hat sich er Gesetzgeber dazu entschlossen, nach Freigabe des E-Mail-Zugangs zu den Strafgerichten ausschließlich qualifiziert signierte E-Mails als formwirksam gelten zu lassen (vgl. LG Münster aaO, OLG Oldenburg, NJW 2009, 536 (537)).
  • LG Münster, 12.10.2015 - 2 Qs 76/15

    Email, Rechtsmitteleinlegung, Wirksamkeit, Schriftform

    Eben deshalb hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, nach Freigabe des E-Mail-Zugangs zu den Strafgerichten ausschließlich qualifiziert signierte E-Mails als formwirksam gelten zu lassen (OLG Oldenburg, NJW 2009, 536 (537)).
  • OLG Oldenburg, 03.04.2012 - 2 SsRs 294/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Schriftform eines Antrags auf Zulassung einer

    Sind sie nicht erfüllt, können derartige Erklärungen auch während einer Übergangszeit nicht per E-Mail eingereicht werden (vgl. für die inhaltlich übereinstimmende Vorschrift des §§ 41 a Abs. 2 StPO: OLG Koblenz NSTZ RR 2011, 211; OLG Oldenburg NJW 2009, 536; LG Heidelberg SVR 2009, 105; LG Zweibrücken VRS 119, 223; LG Magdeburg Beschluss vom 27.10.2008 AZ. 24 Qs 87/08, zitiert nach juris; Meyer-Goßner StPO 54.Aufl. § 41 a Rz. 9).
  • OLG Hamm, 28.12.2017 - 4 Ws 241/17

    Anforderungen an die Form der Einlegung einer sofortigen Beschwerde

    Dies erfüllt die o.g. Formanforderungen nicht (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 536; LG Gießen NStZ-RR 2015, 344; LG Zweibrücken, Beschl. v. 07.07.2010 - Qs 47/10 - juris).
  • OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10

    Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen verfahrensfehlerhafter

    Es kommt deshalb nicht darauf an, dass die elektronische Post der Angeklagten entgegen dem Formerfordernis des § 41a Abs. 1 StPO auch nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen worden ist (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 1 Ws 283/07; s. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 536).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht