Rechtsprechung
BGH, 30.09.2008 - 4 StR 374/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 465 Abs. 1 StPO; § 473 Abs. 4 StPO
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung; Veranlasserprinzip des Kostenrechts; Erfolg im kostenrechtlichen Sinne - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde eines Angeklagten gegen eine gerichtliche Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung auf der Grundlage des Veranlasserprinzips
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 1
Kostenentscheidung bei mehrfacher Revision des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 266
- NStZ-RR 2011, 267
- StraFo 2008, 529
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.02.2013 - 1 StR 408/12
Erinnerung gegen die Kostenentscheidung; Kostensätze mehrerer eingelegter …
Ein kostenrechtlicher Erfolg wird im Fall der Aufhebung und Zurückverweisung noch nicht durch die aufhebende Entscheidung des Revisionsgerichts, sondern erst durch die weiteren Entscheidungen bewirkt (BGH, Beschluss vom 30. September 2008 - 4 StR 374/08, StraFo 2008, 529). - LAG Köln, 16.07.2013 - 9 Ta 143/13
Prozesskostenhilfe; Klage eines Berufskraftfahrers auf Erstattung der im …
Während Bußgelder und Geldstrafen die individuelle Schuld des Täters ahnden sollen, beruht die Kostentragungsregelung des § 465 StPO jedoch auf dem Veranlasserprinzip (BGH 30.09.2008 - 4 StR 374/08 -, juris). - LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten
Im Kostenrecht gilt das sogenannte Veranlasserprinzip (vgl. BGH Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 143/05 - NStZ-RR 2006, 32; Beschluss vom 30. September 2008 - 4 StR 374/08 - StraFO 2008, 529).
Rechtsprechung
KG, 22.04.2008 - 1 Ws 47/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung der Festsetzung einer Pauschvergütung im rechtsanwaltlichen Gebührenrecht
- Judicialis
BRAGO § 99; ; BGB § 818 Abs. 3
- rechtsportal.de
Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gegenüber der Rückforderung einer unberechtigt gewährten Pauschvergütung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.12.2006 - 4 St Js 121/00
- KG, 22.04.2008 - 1 Ws 47/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 456
- StraFo 2008, 529
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Hamburg, 24.06.2010 - 3 So 146/09
Rückforderung von bereits festgesetzter Dolmetschervergütung
Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei der Rückforderung nach § 2 Abs. 4 JVEG um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt und § 818 Abs. 3 BGB auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch weder direkt noch entsprechend anwendbar ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2004, DÖV 2005, 650;… Urt. v. 18.1.2001, BVerwGE 112, 351, 357;… Urt. v. 12.3.1985, BVerwGE 71, 85; KG, Beschl. v. 22.4.2008, NJW 2009, 456). - KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12
Entschädigung eines teilzeitbeschäftigten ehrenamtlichen Richters (Schöffen) für …
Auf den (hilfsweise) erhobenen Einwand des Wegfalls der Bereicherung kann sich der Schöffe nicht berufen, weil nach allgemeiner Rechtsauffassung § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht anwendbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 Ws 38/11 - und 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 -). - KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11
Rückforderung eines Vorschusses auf eine Pauschvergütung eines …
Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist die Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 - KG JurBüro 1976, 212; OLG Düsseldorf AnwBl. 1991, 409; OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 722). - KG, 07.02.2011 - 1 Ws 7/11
Antrag eines Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschvergütung i.R.e. …
Auf den angeblichen Wegfall der Bereicherung kann er sich schon deshalb nicht berufen, weil nach allgemeiner Rechtsauffassung die Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. Senat, Beschluß vom 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 - KG JurBüro 1976, 212).