Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08 - 260   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11430
OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08 - 260 (https://dejure.org/2008,11430)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2008 - 82 Ss 89/08 - 260 (https://dejure.org/2008,11430)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2008 - 82 Ss 89/08 - 260 (https://dejure.org/2008,11430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Tatorts bei Tätigkeitsdelikten; Tatbestandsverwirklichung durch nach außen erkennbare Betätigung aufgrund eines Willensentschlusses; Begriff der Sachvernehmung; Begriff des Handlungsorts

  • Judicialis

    StPO § 7 Abs. 1; ; StPO § 16 S. 3; ; StPO § 329; ; StPO § 243 Abs. 4 S. 2; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 355; ; StPO § 412 Abs. 1; ; StGB § 9; ; StGB § 9 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 7 Abs. 1; StGB § 9 Abs. 1
    Begriff des Tatorts bei einer Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 84
  • StraFo 2009, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Bremen, 30.09.2004 - 74 Cs 230 Js 48049/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts als Prozessvoraussetzung für die Durchführung

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08
    Es muss sich um einen zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Handlungserfolg handeln; Tatwirkungen, die für die Tatbestandsverwirklichung nicht relevant sind, begründen keinen Tatort (vgl. BGHSt 44, 52 [56]; AG Bremen NStZ-RR 2005, 87; Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 9 Rz. 4; Eser, in: Schönke-Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 9 Rz. 6; Werle/Jeßberger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2007, § 9 Rz. 22; Kühl, StGB, 26. Auflage 2007, § 9 Rz. 2).

    Vielmehr ist bei der Unterschlagung ein Tatort (nur) dort begründet, wo sich der Zueignungswille des Täters manifestiert (OLG Hamm, B. v. 01.09.2005 - 2 Ss 66/05 - = BeckRS 2005 11306 = wistra 2006, 37; AG Bremen NStZ-RR 2005, 87; für den Tatbestand der Hehlerei auch OLG München StV 1991, 504).

  • BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97

    BGH spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08
    Es muss sich um einen zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Handlungserfolg handeln; Tatwirkungen, die für die Tatbestandsverwirklichung nicht relevant sind, begründen keinen Tatort (vgl. BGHSt 44, 52 [56]; AG Bremen NStZ-RR 2005, 87; Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 9 Rz. 4; Eser, in: Schönke-Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 9 Rz. 6; Werle/Jeßberger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2007, § 9 Rz. 22; Kühl, StGB, 26. Auflage 2007, § 9 Rz. 2).
  • OLG München, 17.04.1990 - 2 Ws 339/90
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08
    Vielmehr ist bei der Unterschlagung ein Tatort (nur) dort begründet, wo sich der Zueignungswille des Täters manifestiert (OLG Hamm, B. v. 01.09.2005 - 2 Ss 66/05 - = BeckRS 2005 11306 = wistra 2006, 37; AG Bremen NStZ-RR 2005, 87; für den Tatbestand der Hehlerei auch OLG München StV 1991, 504).
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 2 Ss 66/05

    Zurückverweisung; Unzuständigkeit; Berufung; Tatort; Erfolgsort

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08
    Vielmehr ist bei der Unterschlagung ein Tatort (nur) dort begründet, wo sich der Zueignungswille des Täters manifestiert (OLG Hamm, B. v. 01.09.2005 - 2 Ss 66/05 - = BeckRS 2005 11306 = wistra 2006, 37; AG Bremen NStZ-RR 2005, 87; für den Tatbestand der Hehlerei auch OLG München StV 1991, 504).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Tatwirkungen, die für die Tatbestandsverwirklichung nicht oder nicht mehr relevant sind, begründen keinen Tatort (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2006 -3 StR 403/05, NStZ-RR 2007, 48, 50; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2008 -82 Ss 89/08, NStZ-RR 2009, 84; MüKo-StGB/Ambos aaO, § 9 Rn. 16).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Die Nachprüfung der örtlichen Zuständigkeit ist in der Revision indes gerade nicht auf Fälle der Willkür beschränkt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Januar 1958 - 5 StR 487/57, BGHSt 11, 130 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 10 11 18. November 2008 - 82 Ss 89/08, StraFo 2009, 162).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4892
BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08 (https://dejure.org/2009,4892)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - 5 StR 548/08 (https://dejure.org/2009,4892)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 5 StR 548/08 (https://dejure.org/2009,4892)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
    Unbegründete Revision (Beruhen)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 212 StGB; § 15 StGB
    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlungen; Gesamtwürdigung aller für den Vorsatz erheblichen Beweisanzeichen)

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bedingter Tötungsvorsatz - Voraussetzungen und Feststellung

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    All dies hätte im Rahmen der Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz im Urteil abgehandelt werden müssen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 61).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95

    Verurteilung - Versuchter Totschlag - Anstiftung - Schüsse an der Berliner Mauer

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    Es bleibt schon unklar, ob die Schwurgerichtskammer die erkannte abstrakt hohe Gefährlichkeit der Benutzung einer Schusswaffe (UA S. 9) im Sinne des von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatzes hinreichend berücksichtigt hat, dass jede Form des Schießens mit einer scharfen Waffe in Richtung auf einen Menschen wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf einen Tötungsvorsatz nahe legt (BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 453/07).
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des nur eingeschränkten Prüfungsmaßstabs und vor dem Hintergrund, dass sich der Unrechtsgehalt einer - bewusst besonders - gefährlichen Körperverletzung von einem zugleich bedingt vorsätzlich versuchten Totschlag ebenso wenig grundlegend unterscheidet wie der einer - bewusst besonders gefährlichen - Körperverletzung mit Todesfolge von einem bedingt vorsätzlich vollendeten Totschlag (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07

    Verfahrensrüge nach § 261 StPO (Inbegriff der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung);

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    Es bleibt schon unklar, ob die Schwurgerichtskammer die erkannte abstrakt hohe Gefährlichkeit der Benutzung einer Schusswaffe (UA S. 9) im Sinne des von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatzes hinreichend berücksichtigt hat, dass jede Form des Schießens mit einer scharfen Waffe in Richtung auf einen Menschen wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf einen Tötungsvorsatz nahe legt (BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 453/07).
  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    All dies hätte im Rahmen der Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz im Urteil abgehandelt werden müssen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 61).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    Es bleibt schon unklar, ob die Schwurgerichtskammer die erkannte abstrakt hohe Gefährlichkeit der Benutzung einer Schusswaffe (UA S. 9) im Sinne des von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatzes hinreichend berücksichtigt hat, dass jede Form des Schießens mit einer scharfen Waffe in Richtung auf einen Menschen wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf einen Tötungsvorsatz nahe legt (BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 453/07).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
    Die Revision der Staatsanwaltschaft dringt durch, da die Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite revisionsrechtlicher Kontrolle nicht standhält (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
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