Rechtsprechung
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 306a Abs. 1 StGB
Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306a Abs 1 Nr 1 StGB
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung - Wolters Kluwer
Qualifizierung der Inbrandsetzung eines Schuppens als schwere Brandstiftung; Nutzung eines Wohnmobils zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der Lebensführung und somit als Wohnung
- rewis.io
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung
- ra.de
- rewis.io
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnmobil = andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur schweren Brandstiftung beim Schuppen als Tatobjekt
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Zum Schuppen als Tatobjekt bei der schweren Brandstiftung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 30.03.2009 - 10 KLs 12/08
- BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 519
- NStZ-RR 2011, 298
- StV 2010, 525
- JR 2011, 40
- StraFo 2010, 259
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …
zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (…vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Rechtsprechung
BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 315b StGB
Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Wolters Kluwer
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch bewusstes Rammen eines Streifenwagens trotz fehlender Gefährdung von Leib oder Leben der Polizeibeamten aufgrund eines geringen Tempos; Konkrete Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei einer nur in wirtschaftlich ...
- rewis.io
Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- ra.de
- rewis.io
Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- rechtsportal.de
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch bewusstes Rammen eines Streifenwagens trotz fehlender Gefährdung von Leib oder Leben der Polizeibeamten aufgrund eines geringen Tempos; Konkrete Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei einer nur in wirtschaftlich ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 14.09.2009 - 1372 Js 26910/08
- BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 443
- StraFo 2010, 259
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfasst § 315b StGB ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten eines Fahrzeugführers nur dann, wenn dieser das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" und er dabei mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz handelt (Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10 mwN;… vgl. auch SSW-StGB/Ernemann, § 315b StGB Rn. 18). - BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz; …
Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN). - BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher …
Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).