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   BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11   

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https://dejure.org/2011,11224
BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,11224)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - 4 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,11224)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,11224)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 591
  • StraFo 2011, 240
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10

    Voraussetzung der Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen)

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die zur neuen Entscheidung berufene Jugendkammer auch zu prüfen haben wird, ob die Verurteilung zu einer Geldstrafe in dem Urteil des Amtsgerichts Stralsund vom 27. Mai 2009 erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10).
  • BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96

    Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11
    Dies gilt auch, wenn in dem früheren Urteil Maßregeln verhängt worden waren (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93; Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96, NStZ 1997, 100, 101; zur Zulässigkeit der Einbeziehung, wenn - wie vorliegend - in dem einbezogenen Urteil im Hinblick auf eine angeordnete Unterbringung gemäß § 5 Abs. 3 JGG von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen wurde: BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 93).
  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92

    Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11
    Dies gilt auch, wenn in dem früheren Urteil Maßregeln verhängt worden waren (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93; Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96, NStZ 1997, 100, 101; zur Zulässigkeit der Einbeziehung, wenn - wie vorliegend - in dem einbezogenen Urteil im Hinblick auf eine angeordnete Unterbringung gemäß § 5 Abs. 3 JGG von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen wurde: BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 93).
  • BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93

    Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11
    Dies gilt auch, wenn in dem früheren Urteil Maßregeln verhängt worden waren (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93; Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96, NStZ 1997, 100, 101; zur Zulässigkeit der Einbeziehung, wenn - wie vorliegend - in dem einbezogenen Urteil im Hinblick auf eine angeordnete Unterbringung gemäß § 5 Abs. 3 JGG von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen wurde: BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 93).
  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11
    Der die Entscheidung einbeziehende Tatrichter hat deshalb die Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel neu zu prüfen und sie gegebenenfalls neu festzusetzen (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 4 StR 577/87, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei Einbeziehung eines früheren Urteils in die neue Verurteilung (§ 105 Abs. 1, § 31 Abs. 2 JGG) die in dem ersten Erkenntnis festgesetzten Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB aufrechtzuerhalten, sondern deren Voraussetzungen vielmehr erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch

    c) Die unterbliebene Erörterung von § 5 Abs. 3 JGG (i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG) führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs insgesamt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18

    Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

    Mit der Einbeziehung fallen die Rechtsfolgen der früheren Entscheidung weg, als wäre diese nicht ergangen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.03.2011 - 4 StR 49/11).
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