Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5649
BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10 (https://dejure.org/2011,5649)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2011 - 3 StR 400/10 (https://dejure.org/2011,5649)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 (https://dejure.org/2011,5649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 100f StPO; § ... 163a Abs. 4 StPO; § 136 Abs. 1 StPO; § 136a StPO; Art. 101 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 6 EMRK; Art. 8 EMRK; § 7 Abs. 1 StGB; § 9 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 StPO; § 24 StPO; § 25 Abs. 2 StGB
    Aufzeichnungsfalle; Recht auf ein faires Verfahren (Belehrungspflicht; Täuschungsverbot; Vernehmungsbegriff: funktionale Vernehmung; Selbstbelastungsfreiheit; nemo tenetur); Recht auf Achtung der Privatsphäre; örtliche Zuständigkeit (Erfolgsdelikt; Tätigkeitsdelikt; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100f StPO, § 136 Abs 1 StPO, § 136a Abs 1 S 2 StPO, § 163a Abs 3 StPO, § 163a Abs 4 StPO
    Verbotene Vernehmungsmethoden: Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit bei heimlicher Aufzeichnung des Gesprächs eines freiwilligen Polizeiinformanten mit einem Tatverdächtigen

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung eines Tatverdächtigen durch eine Privatperson über die Tat zu sprechen, stellt keine unzulässige Umgehung der Belehrungspflichten oder einen Verstoß gegen ein faires Verfahren dar; Umgehung der Belehrungspflichten und Verstoß gegen ein faires Verfahren bei ...

  • rewis.io

    Verbotene Vernehmungsmethoden: Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit bei heimlicher Aufzeichnung des Gesprächs eines freiwilligen Polizeiinformanten mit einem Tatverdächtigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbotene Vernehmungsmethoden: Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit bei heimlicher Aufzeichnung des Gesprächs eines freiwilligen Polizeiinformanten mit einem Tatverdächtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umgehung der Belehrungspflichten und Verstoß gegen ein faires Verfahren bei Veranlassung eines Tatverdächtigen durch eine Privatperson, über die Tat zu sprechen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (6)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 136, 136 a, 163 a StPO; Art. 6 EMRK
    Verwertbarkeit einer heimlich von einer Privatperson angefertigten Audioaufzeichnung

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 100f, 136 Abs. 1, 163a Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Verdeckte Befragung und Selbstbelastungsfreiheit (Prof. Dr. Stephan Barton; StRR 2011, 341)

  • rudolph-recht.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatlich gesteuerte Selbstbelastungsprovokation mit Umgehung des Schweigerechts - Zur objektiven Zurechnung im Strafprozessrecht (Prof. Dr. Jürgen Wolter; ZIS 5/2012, S. 238-245)

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Befragung und Selbstbelastungsfreiheit

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Private Ermittler im Dienste der Polizei

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 596
  • StV 2012, 129
  • JR 2011, 407
  • StraFo 2011, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
    Die Selbstbelastungsfreiheit gehört zum Kernbereich des in Art. 6 Abs. 1 EMRK garantierten Rechts auf ein faires Strafverfahren (EGMR, Urteil vom 5. November 2002 - 48539/99 - Fall Allen v. Großbritannien, StV 2003, 257, 259).

    Der EGMR hat jedoch anerkannt, dass die Freiheit einer verdächtigen Person zu entscheiden, ob sie in Polizeibefragungen aussagen oder schweigen will, auch dann unterlaufen wird, wenn die Behörden in einem Fall, in dem der Beschuldigte, der sich für das Schweigen entschieden hat, eine Täuschung anwenden, um ihm belastende Äußerungen zu entlocken, die sie in der Vernehmung nicht erlangen konnten, damit diese sodann im Prozess als Beweis eingeführt werden können (EGMR, Urteil vom 5. November 2002 - 48539/99 aaO).

    Ob bei Anwendung einer Täuschung das Schweigerecht in einem solchen Maß beeinträchtigt wurde, dass eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 EMRK vorliegt, hängt indes von den Umständen des Einzelfalles ab (EGMR, Urteil vom 5. November 2002 - 48539/99 aaO).

    Der EGMR hat unter diesen Umständen das Vorgehen der Polizei als funktionales Äquivalent einer Vernehmung angesehen, ohne dass die Sicherungen einer formalen Polizeibefragung, wie etwa die übliche Belehrung, gewährleistet waren (EGMR, Urteil vom 5. November 2002 - 48539/99 aaO, S. 260).

  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
    b) Zwar ist im Falle der Mittäterschaft die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch einer der Mittäter gehandelt hat (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88).

    Damit lagen bei Eröffnung des Hauptverfahrens zumindest hinreichend sichere Tatsachen dafür vor, dass der Mittäter des Angeklagten jedenfalls im Versuchsstadium des Delikts - was für die Zuständigkeitsbegründung ausreichend ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88) - im Bezirk des erkennenden Gerichts eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat.

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
    Aus den gleichen Gründen stellt sich das hier in Rede stehende Vorgehen auch nicht als unzulässige Umgehung des § 163a Abs. 4, § 136 Abs. 1 StPO dar (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96, BGHSt 42, 139, 145; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11, 15 f.).

    Bei einer ähnlichen Sachverhaltsgestaltung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11) ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Erkenntnisse eines Verdeckten Ermittlers wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit angenommen.

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
    Aus den gleichen Gründen stellt sich das hier in Rede stehende Vorgehen auch nicht als unzulässige Umgehung des § 163a Abs. 4, § 136 Abs. 1 StPO dar (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96, BGHSt 42, 139, 145; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11, 15 f.).

    Das vorliegend allein in Betracht kommende Verbot der Täuschung ist bei systematischer Betrachtung der anderen in § 136a Abs. 1 StPO aufgeführten verbotenen Vernehmungsmethoden einschränkend auszulegen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96 aaO).

  • EGMR, 10.03.2009 - 4378/02

    Recht auf ein faires Verfahren (heimliche Ermittlungsmethoden; Umgehungsverbot;

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
    Zwar dient das Recht zu schweigen und der Schutz vor Selbstbelastung ohne Rücksicht auf die Art der Straftat (EGMR, Urteil vom 10. März 2009 - 4378/02 - Bykov v. Russland, NJW 2010, 2013) nach der Rechtsprechung des EGMR in erster Linie dazu, den Beschuldigten vor unzulässigem Zwang der Behörde und vor Erlangung von Beweisen durch Methoden des Drucks zu schützen.

    Demgegenüber hat der EGMR eine Verletzung des Rechts auf Selbstbelastungsfreiheit in einem Fall verneint, in welchem es dem Beschuldigten, der sich weder in Haft befand noch bis dahin polizeilich vernommen worden war, freistand, sich mit dem Informanten der Polizei, der das verdeckt geführte Gespräch heimlich aufzeichnete, zu unterhalten (EGMR, Urteil vom 10. März 2009 - 4378/02 - Bykov v. Russland, NJW 2010, 2013, 2015).

  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
    Für die Frage, ob der Gerichtsstand des Tatorts gemäß § 7 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB begründet ist, ist hier deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 77/02, NJW 2002, 3486).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 215/08

    Örtliche Zuständigkeit (Begriff des Zusammenhangs; Einwand der Unzuständigkeit;

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt sich aber das Zusammenwirken von Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln nicht als Mittäterschaft, sondern jeweils als selbständige Täterschaft dar, weil sich beide als Geschäftspartner gegenüberstehen und gegensätzliche Interessen verfolgen, so dass ihr Zusammenwirken allein durch die Art der Deliktsverwirklichung vorgegeben ist (BGH, Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 215/08, NStZ 2009, 221).
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Er ist verfassungsrechtlich abgesichert durch die gemäß Art. 1, 2 Abs. 1 GG garantierten Grundrechte auf Achtung der Menschenwürde sowie auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77, BVerfGE 56, 37, 43 ff.) und gehört zum Kernbereich des von Art. 6 MRK garantierten Rechts auf ein faires Strafverfahren (EGMR, Urteil vom 5. November 2002 - 48539/99 - Fall Allan v. Großbritannien, StV 2003, 257, 259; BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, NStZ 2011, 596, 597).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    Den Akten lassen sich keine Hinweise darauf entnehmen, dass die Ermittlungsbehörden die genannten Zeugen in irgendeiner Weise zu deren Vorgehen veranlasst, sie dabei gefördert, unterstützt, bestärkt oder sonst beeinflusst hätten (s. zu den rechtlichen Maßstäben im Einzelnen BGH, Urteile vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 2; vom 8. Oktober 1993 - 2 StR 400/93, BGHSt 39, 335; vom 21. Juli 1998 - 5 StR 302/97, BGHSt 44, 129; vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11; Beschlüsse vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96, BGHSt 42, 139; vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, NStZ 2011, 596; EGMR, Urteile vom 5. November 2002 - 48539/99, JR 2004, 127; vom 10. März 2009 - 4378/02, NJW 2010, 213).
  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Unzulässig ist es auch, den Beschuldigten zu selbstbelastenden Äußerungen zu drängen (zu verdeckten Ermittlern: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138, 145; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11, 15; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343, 344) oder einem psychologischen Druck gleichkommend zu täuschen (BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Teilnahme 1).

    (1) Ein Verwertungsverbot kommt dann in Betracht, wenn das Gespräch zwischen einer Vertrauensperson und dem Tatverdächtigen verbotswidrig fixiert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1983 - 4 StR 640/82, BGHSt 31, 304, 306 f.; vom 9. April 1986 - 3 StR 551/85, BGHSt 34, 39, 43; Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Teilnahme 1).

  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19

    Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund

    Ein Verstoß gegen § 136a Abs. 1, § 136 Abs. 1 i.V.m. § 163a Abs. 4 StPO ist mit solchen Befragungen durch Informanten der Polizei regelmäßig nicht verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, NStZ 2011, 596).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Die Norm erfasst nur solche Täuschungshandlungen, die in einer der Misshandlung, Ermüdung, dem körperlichen Eingriff, der Verabreichung von Mitteln oder Quälerei vergleichbaren Weise auf die freie Willensentschließung und -betätigung einwirken (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96 - BGHSt 42, 139 = juris Rn. 30, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07 - BGHSt 52, 11 Rn. 17, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 - NStZ 2011, 596 Rn. 10).
  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 139/11

    Verfahrensrüge zur fehlenden örtlichen Zuständigkeit; Handlungsort beim

    Für die Frage, ob der Gerichtsstand des Tatorts gemäß § 7 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB begründet ist, ist deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 Rn. 21; vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NStZ 2003, 269; vgl. auch Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 83).

    Die Bestimmung des Handlungsorts beurteilt sich dabei nach der Tatsachengrundlage, wie sie sich im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 Rn. 24; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10; MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 338 Rn. 31; Wiedner in Graf, StPO, § 338 Rn. 80).

    b) Das Zusammenwirken von Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln stellt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Mittäterschaft, sondern jeweils als selbständige Täterschaft dar, weil sich beide als Geschäftspartner gegenüberstehen und gegensätzliche Interessen verfolgen, so dass ihr gemeinsames Tätigwerden allein durch die Art der Deliktsverwirklichung vorgegeben ist (BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 Rn. 22; Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 259).

  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, unterliegen Angaben, die ein Beschuldigter gegenüber einer von der Polizei auf ihn angesetzten VP macht, nicht schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus einem Verwertungsverbot, da im Einsatz einer solchen VP weder ein Verstoß gegen die §§ 163a Abs. 3, 136 Abs. 1 StPO noch eine Umgehung der §§ 163 Abs. 4, 136 Abs. 1 StPO oder ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und die Anforderungen an ein faires Verfahren liege (vgl. BGH, NStZ 2011, 596 ff.).

    In der Sache übereinstimmend haben sie dabei ein Verwertungsverbot insbesondere dann als denkbar angesehen, wenn der fragliche Beschuldigte zum Zeitpunkt des Einsatzes der VP bereits inhaftiert war, sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auf sein Schweigerecht berufen hatte und in der konkreten Situation, in der er sich befand, durch die VP Druck auf ihn dahingehend ausgeübt wurde, sich zum Tatvorwurf zu erklären (vgl. insbesondere EGMR, NJW 2010, 213 ff.; BGH, NStZ 2011, 596 ff.).

    Schließlich soll zu berücksichtigen sein, ob der Angeklagte Gelegenheit hatte, der Verwertung dieses Beweismittel zu widersprechen, und sie in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, NStZ 2011, 596 ff.), was geschehen ist.

    Im Gegenteil hätte er sich dem Ansinnen der VP mühelos entziehen können, wenn er es denn gewollt hätte (vgl. BGH, NStZ 2011, 596 ff.).

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung

    Er war erst weniger als zwei Jahre vor der Eröffnung des Hauptverfahrens (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts s. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, StraFo 2011, 271, 273; vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10, BGHR StGB § 9 Erfolg 3) in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden.
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

    Diese Tat wurde jedenfalls auch im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts München II begangen (§ 7 Abs. 1 StPO), weil M. mit dem Kokain zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs unterwegs war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, insoweit in NStZ 2011, 596 nicht abgedr.).

    Der Fall unterscheidet sich damit schon im Ansatz von den Konstellationen, in denen sich Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln gegenüberstehen und gegenteilige Interessen verfolgen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2002 - 2 Ars 164/02, NStZ 2003, 269; vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, insoweit in NStZ 2011, 596 nicht abgedr.; BGH, Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 215/08, NStZ 2009, 221).

  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

    Für die Frage, ob die Tat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB im Inland begangen ist, ist deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10; vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NStZ 2003, 269; vgl. auch Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 83).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht