Rechtsprechung
BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 114b Abs. 2 Satz 3 StPO
Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen; Kompensation durch ein Beweisverwertungsverbot oder durch eine Anwendung der Vollstreckungslösung; Recht auf Beschwerde: Abhilfeanspruch); Recht auf ein faires Verfahren (Widerspruchslösung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 36 Abs 1 Buchst b S 3 KonsÜbk Wien
Strafverfahren: Rechtsfolgen der unterbliebenen Belehrung eines ausländischen Festgenommenen über sein Recht auf unverzügliche Benachrichtigung seiner konsularischen Vertretung - Wolters Kluwer
Ein Beweisverwertungsverbotes aus einem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. b S. 3 WÜK entsteht nur bei einem tatsächlichen Nachteil des Beschuldigten aus dem Verstoß; Entstehen eines Beweisverwertungsverbotes aus einem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. b S. 3 WÜK; ...
- rewis.io
Strafverfahren: Rechtsfolgen der unterbliebenen Belehrung eines ausländischen Festgenommenen über sein Recht auf unverzügliche Benachrichtigung seiner konsularischen Vertretung
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Rechtsfolgen der unterbliebenen Belehrung eines ausländischen Festgenommenen über sein Recht auf unverzügliche Benachrichtigung seiner konsularischen Vertretung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ein Beweisverwertungsverbotes aus einem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. b S. 3 WÜK entsteht nur bei einem tatsächlichen Nachteil des Beschuldigten aus dem Verstoß; Entstehen eines Beweisverwertungsverbotes aus einem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. b S. 3 WÜK; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Belehrungspflichten nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK
Besprechungen u.ä. (2)
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Nennt man es nun Ping-Pong, Jo-Jo oder Fahrstuhlrechtsprechung? Jedenfalls: Ein fürchterliches Hin und Her…
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 36 WÜK, § 337 StPO
Fehlende Belehrung über das Recht auf Kontakt mit konsularischer Vertretung
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 05.07.2000 - 31 Ks 800 Js 33011/98
- BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01
- LG Hamburg, 05.04.2002 - 622 Ks 26/01
- BGH, 29.01.2003 - 5 StR 475/02
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
- BVerfG, 07.11.2006 - 2 BvR 2115/01
- BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
- BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10
- BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 603
- StraFo 2011, 319
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Dies kann durch den Bundesgerichtshof erfolgen, was den Aufhebungsumfang auf das erforderliche Maß beschränkt (vgl. BVerfGK 14, 177 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, NJW 1995, S. 2706 ; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10 -, juris, Rn. 6 f.). - BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
Folgerichtig hat die Rechtsprechung die Länge der Verjährungsfrist im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig nur dafür herangezogen, um im Einzelfall die Dauer des seit der Tat vergangenen Zeitraumes bzw. das Gewicht des Tatunrechts näher zu verdeutlichen, ohne eine darüber hinausgehende innere Verknüpfung - etwa zu § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB - herzustellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1992 - 3 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 113/94, StV 1995, 130; vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10, StV 2011, 603, 607; insoweit unklar BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 750, 752 und 761/06, NStZ 2006, 680, 682; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2015 - 2 BvR 2646/13, juris Rn. 30). - BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11
Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden …
b) Mit Beschluss vom 7. Juni 2011 verwarf der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (StV 2011, S. 603 ff.) die Revision des Beschwerdeführers mit der Maßgabe als unbegründet, dass von der verhängten Freiheitsstrafe sechs Monate als vollstreckt zu gelten hätten.
- BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
Das wurde damit begründet, dass das Zeitmoment im konkreten Fall eines schweren und vom Gesetzgeber in § 78 Abs. 3 Nr. 1 StGB mit einer 30-jährigen Verjährungsfrist versehenen Kapitaldelikts als Strafzumessungsgesichtspunkt in den Hintergrund trete (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10, StV 2011, 603).Dass dies bei Taten, die in längeren Fristen verjähren als andere Taten, zu einer demgegenüber geringeren Gewichtung des Strafzumessungsfaktors Zeitablauf führen mag (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10, StV 2011, 603), hängt mit dem naturgemäß auf Wertungsprozessen beruhenden Strafzumessungsvorgang zusammen.
- BGH, 08.03.2018 - 3 StR 63/15
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei überlanger Verfahrensdauer wegen …
c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Umfang der zur Kompensation erforderlichen Vollstreckungsanrechnung nicht mit dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung gleichzusetzen, sondern sie hat nach den Umständen des Einzelfalls grundsätzlich einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu betragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 147; vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 41; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241, 242). - BGH, 12.02.2015 - 4 StR 391/14
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Berechnung der Kompensation)
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Kompensation nicht mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen, sondern hat nach den Umständen des Einzelfalles grundsätzlich einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu betragen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 41 mwN). - LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
Abgrenzung von versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung bei mittelbarer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Umfang der zur Kompensation erforderlichen Vollstreckungsanrechnung nicht mit dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung gleichzusetzen, sondern sie hat nach den Umständen des Einzelfalls grundsätzlich einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu betragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 147; vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10). - BGH, 27.10.2021 - 4 StR 214/21
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation: Jugendstrafverfahren, …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Kompensation nicht mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen, sondern hat nach den Umständen des Einzelfalles grundsätzlich einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu betragen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 41 mwN).
Rechtsprechung
BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 EGGVG; § 304 StPO
Unzulässige Beschwerde / Anfechtung - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 2 GVGEG
Folgen des Schweigens des Oberlandesgerichts zur Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde - Wolters Kluwer
Das Schweigen über die Frage der Zulassung einer Rechtsbeschwerde bedeutet die Nichtzulassung
- rewis.io
Folgen des Schweigens des Oberlandesgerichts zur Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde
- ra.de
- rewis.io
Folgen des Schweigens des Oberlandesgerichts zur Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de
EGGVG § 29 Abs. 1
Das Schweigen über die Frage der Zulassung einer Rechtsbeschwerde bedeutet die Nichtzulassung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 4 VAs 2/11
- BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11
Papierfundstellen
- StraFo 2011, 319
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19
Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; Ablehnungszeitpunkt; Mitwirkung an …
Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht vorgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319;… KKStPO/Mayer, 8. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 8). - BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11
Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht (Schweigen; …
Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet; auch diese ist nicht anfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11 - und vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen rechtskräftige Senatsbeschlüsse
Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG der Senat von Amts wegen zu prüfen hatte, ist als Nichtzulassung anzusehen, die ihrerseits unanfechtbar ist (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2; BGH, Beschluss vom 05. Mai 2011 - 2 ARs 134/11 -, Rn. 1, juris).
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 89/19
Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
Die auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gerichteten Anträge sind unzulässig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zuzulassen, unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319). - OLG Koblenz, 16.10.2014 - 2 VAs 12/14
Gerichtliche Entscheidung gegen "justizförmige" Verwaltungstätigkeit des …
Der Beschluss des Senats unterliegt keiner Anfechtung, da eine Rechtsbeschwerde nur im Falle der - hier nicht erfolgten - Zulassung statthaft ist ( § 29 Abs. 1 EGGVG ; s. dazu BGH StraFo 2011, 319;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 29 GVG Rn. 2). - BGH, 26.11.2014 - 2 ARs 383/14
Unanfechtbarer Beschluss (nicht zugelassene Rechtsbeschwerde)
Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG das Kammergericht von Amts wegen zu prüfen hatte, bedeutet die Nichtzulassung, die ihrerseits unanfechtbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 - Az. 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - BGH, 12.02.2015 - 5 ARs 89/14
Keine Prozesskostenhilfe für Rechtsbeschwerde gegen unanfechtbaren Beschluss
Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG das Oberlandesgericht von Amts wegen zu prüfen hatte, bedeutet die Nichtzulassung, die ihrerseits unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 90/19 Die auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gerichteten Anträge sind unzulässig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zuzulassen, unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319).
- BGH, 26.11.2019 - 5 AR (VS) 70/19
Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen unterbliebener …
Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet und auch diese nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11; vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 62. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - BGH, 26.11.2019 - AR (Vs) 70/19 Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet und auch diese nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11; vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).