Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.08.2010

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   BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10   

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https://dejure.org/2010,8594
BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10 (https://dejure.org/2010,8594)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2010 - 5 StR 229/10 (https://dejure.org/2010,8594)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10 (https://dejure.org/2010,8594)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Feststellung eines länger dauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes); Verschlechterungsverbot

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 358 Abs 2 S 2 StPO, § 63 StGB
    Revision im Strafverfahren: Aufhebung einer isoliert angeordneten Unterbringung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 358 Abs 2 S 2 StPO, § 63 StGB
    Revision im Strafverfahren: Aufhebung einer isoliert angeordneten Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit erforderlicher umfangreicher Begründung bei erheblicher Einschränkung der Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Aufhebung einer isoliert angeordneten Unterbringung

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Aufhebung einer isoliert angeordneten Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PsychKG § 8; StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit erforderlicher umfangreicher Begründung bei erheblicher Einschränkung der Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 320 (Ls.)
  • StraFo 2011, 55
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10
    Die Strafkammer schließt sich bei der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit dem Sachverständigen an, ohne dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10
    Die Anordnung nach § 63 StGB setzt insbesondere die positive Feststellung eines länger dauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 27.10.2009 - 3 StR 369/09

    Schuldunfähigkeit (psychiatrischer Sachverständiger; selbständige Entscheidung

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10
    Dies bedeutet, dass auf die Revision des Angeklagten in Fällen wie dem vorliegenden ein Freispruch aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09; Kuckein in KK 6. Aufl. § 358 Rdn. 24a).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    aa) Soweit das Landgericht im Anschluss an die Sachverständige davon ausgeht, dass die Angeklagte an einer schizoaffektiven Psychose gemäß ICD 10, F 25.0 erkrankt ist, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 Rn. 8, NStZ 2013, 424 (insoweit nicht abgedruckt); Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10 Rn. 8).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 aaO; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, NStZ-RR 2011, 320; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09 Rn. 9).

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass bei dem Angeklagten ein auf seiner Schizophrenie beruhendes psychotisches Erleben mit Fremdbeeinflussungsgedanken im Vordergrund gestanden habe, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs-und Befundtatsachen nicht wiedergegeben, sodass eine Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8).

    Schließlich war es auch rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht mit dem Sachverständigen eine gleichzeitige Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit für möglich gehalten hat (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, Rn. 9).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Die Rechtslage unterscheidet sich hier nicht durchgreifend von den bereits mehrfach entschiedenen Fällen, in denen auf die erfolgreiche Revision eines wegen Schuldunfähigkeit freigesprochenen, aber nach § 63 StGB untergebrachten Angeklagten auch der Freispruch aufzuheben ist, um dem neuen Tatrichter die durch § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO eröffnete Möglichkeit einer Bestrafung zu erhalten, wenn sich nunmehr die Schuldfähigkeit des Angeklagten herausstellen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 13; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Tz. 11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, Tz. 9).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    a) Soweit die Strafkammer im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Angeklagte an einer unbehandelten manisch-depressiven Störung (bipolare Störung/Affektstörung) und einer Alkoholabhängigkeit leidet und die Affektstörung leitführend sei, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Beschuldigte an einer schizo-affektiven Störung mit manischen Zügen leide, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 8; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 ? 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89; vom 14. September 2010 ? 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55).
  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass der Beschuldigte an einer schizoaffektiven Störung mit manischen Zügen leide, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 8; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 1997 - 1 StR 622/96, BGHR StGB § 63 Zustand 20).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89 (Ls); vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Das Gericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung einer isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (vgl. BTDrucks. 16/1344 S. 17 f.; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09 - juris; vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Das Gericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung einer isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (vgl. BT-Drucks. 16/1344, S. 17 f.; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, juris Rn. 9; vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 637/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16

    Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 30.08.2018 - 4 StR 296/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis des

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 94/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 183/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 263/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 30.07.2014 - 5 StR 292/14

    Unzureichende Begründung der erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • BGH, 02.12.2011 - 5 StR 419/11

    Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Urteilsgründe

  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 138/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der

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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2010 - 3 StR 105/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14343
BGH, 04.08.2010 - 3 StR 105/10 (https://dejure.org/2010,14343)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 3 StR 105/10 (https://dejure.org/2010,14343)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 3 StR 105/10 (https://dejure.org/2010,14343)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 356a StPO
    Strafrechtliches Revisionsverfahren: Nachträgliche Gehörsgewährung bei unterbliebener Kenntnisnahme eines Schriftsatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 356a StPO
    Strafrechtliches Revisionsverfahren: Nachträgliche Gehörsgewährung bei unterbliebener Kenntnisnahme eines Schriftsatzes

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise"

  • rewis.io

    Strafrechtliches Revisionsverfahren: Nachträgliche Gehörsgewährung bei unterbliebener Kenntnisnahme eines Schriftsatzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafrechtliches Revisionsverfahren: Nachträgliche Gehörsgewährung bei unterbliebener Kenntnisnahme eines Schriftsatzes

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise"

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 44/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Ungeachtet dessen hätte die Anhörungsrüge auch deswegen keinen Erfolg gehabt, weil der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08; Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 498/13

    Zulässige aber trotz objektivem Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbegründete

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg; denn die unterbliebene Kenntnisnahme hat sich auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 356a Rn. 3).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22

    Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

    Allerdings ist dieser auf einer fehlerhaften Aktenführung beruhende Verfahrensmangel nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 356a Satz 1 StPO, da sich die unterbliebene Kenntnisnahme nicht auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5; vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17, juris Rn. 4; BT-Drucks. 15/3706 S. 18; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25).
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 214/17

    Zurückweisung der Anhörungsrüge (keine entscheidungserhebliche Verletzung des

    b) Dieser Fehler hat sich aber auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise' verletzt wurde (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 1 StR 18/17, vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 und vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15

    Jugendstrafverfahren: Anfechtung eines Berufungsurteils, durch welches die

    Daran fehlt es, wenn sich der Angeklagte nicht anders hätte verteidigen können, als er bereits vorgetragen hatte, oder wenn sonst ausgeschlossen ist, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte als geschehen (BT-Drucksache 15/3706 S. 14; BGH StraFo 2011, 55; BGH 28.4.2005, 2 StR 518/03).
  • BGH, 16.08.2017 - 1 StR 18/17

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Jedenfalls hat sich die unterbliebene Kenntnisnahme auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch der Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise' verletzt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 und vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 356a Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 13.02.2013 - 1 SsBs 113/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsachen: Anhörungsrüge wegen Beeinträchtigung

    Letzteres scheidet aus, wenn der Betroffene sich nicht anders als tatsächlich geschehen hätte verteidigen können oder sonst ausgeschlossen ist, dass das Revisions-/Rechtbeschwerdegericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte (BGH StraFo 2011, 55 m.w.N.).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg; der unterlassene Hinweis hat auf die Revisionsentscheidung keine Auswirkung, so dass der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör hierdurch nicht "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 67/22 - [juris-Rdn. 2] und vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17 - [juris-Rdn. 4]; StraFo 2011, 55, jeweils mwN).
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