Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2012

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11   

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https://dejure.org/2011,31756
BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11 (https://dejure.org/2011,31756)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2011 - 2 StR 302/11 (https://dejure.org/2011,31756)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2011 - 2 StR 302/11 (https://dejure.org/2011,31756)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257 Abs. 1 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Vorteil im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (an einen Tatbeteiligten gezahlter oder versprochener Tatlohn; Unmittelbarkeitserfordernis; Vorteil aus und für die Tat; Hemmung der Rechtspflege und Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes); Kompensation rechtsstaatswidriger ...

  • lexetius.com

    StGB § 257 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257 Abs 1 StGB
    Begünstigung: An einen Tatbeteiligten gezahlter Tatlohn als Vorteil der Tat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Wertung des an einen Tatbeteiligten ausgezahlten Tatlohns als Vorteil i.S.d. § 257 Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Begünstigung: An einen Tatbeteiligten gezahlter Tatlohn als Vorteil der Tat

  • ra.de
  • rewis.io

    Begünstigung: An einen Tatbeteiligten gezahlter Tatlohn als Vorteil der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 257 Abs. 1
    Kriterien zur Wertung des an einen Tatbeteiligten ausgezahlten Tatlohns als Vorteil i.S.d. § 257 Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begünstigung trotz nicht gezahltem Tatlohn

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versprochener Tatlohn stellt keinen im Rahmen der Begünstigung relevanten Tatvorteil dar

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gezahlter Tatlohn als Vorteil der Begünstigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 56
  • NJW 2012, 1463
  • NStZ 2012, 320
  • NStZ 2012, 445 (Ls.)
  • StV 2012, 466
  • StraFo 2012, 156
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.1999 - 3 StR 448/99

    Tatbestand der Begünstigung

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Bei der Entlohnung für die Tatbeteiligung handelt es sich jedoch nicht um einen derartigen Ersatzvorteil; vielmehr ist auch der Tatlohn ein unmittelbarer "Vorteil der Tat" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 3 StR 448/99, NStZ 2000, 259).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einschränkend verlangt wird, dass der Vorteil unmittelbar durch die Vortat erlangt ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 1971 - 2 StR 191/71, BGHSt 24, 166, 168; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 117; BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 256/86, NStZ 1987, 22).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 376/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Über die Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, NStZ-RR 2008, 208, 209).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, NJW 2008, 860) stellt der Senat fest, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten zwei Monate Freiheitsstrafe als Entschädigung für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08

    Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da die Verfahrensverzögerung nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist und der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08, NStZ-RR 2009, 92).
  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71

    Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einschränkend verlangt wird, dass der Vorteil unmittelbar durch die Vortat erlangt ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 1971 - 2 StR 191/71, BGHSt 24, 166, 168; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 117; BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 256/86, NStZ 1987, 22).
  • BGH, 16.11.1993 - 3 StR 458/93

    Differenzierung zwischen Teilnahme an der Vortat und Begünstigung -

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Der Täter der Begünstigung beseitigt oder mindert die Möglichkeit, die Wiedergutmachung des dem Verletzten zugefügten Schadens durch ein Einschreiten gegen den Vortäter zu erreichen, das diesem den durch die Vortat erlangtem Vorteil wieder entziehen würde (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 16. November 1993 - 3 StR 458/93, NStZ 1994, 187, 188).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
    Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einschränkend verlangt wird, dass der Vorteil unmittelbar durch die Vortat erlangt ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 1971 - 2 StR 191/71, BGHSt 24, 166, 168; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 117; BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 256/86, NStZ 1987, 22).
  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11

    Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung:

    Der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da die Verfahrensverzögerung nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist und der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, NJW 2012, 1463, 1464).
  • BGH, 12.10.2023 - 5 StR 102/23

    Verletzung der Kognitionspflicht; Beihilfe zum Handeltreiben mit

    Die Vorschrift erfasst jeglichen Vorteil, der sich im Zusammenhang mit der Tatbegehung ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, BGHSt 57, 56, 58 f.).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19

    Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der

    Diese Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst aussprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, NStZ-RR 2008, 208, 209; vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, NStZ 2012, 320, 321, und vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 617/16 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 391/14

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Berechnung der Kompensation)

    Diese Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst aussprechen (BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, NStZ-RR 2008, 208, 209; Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, NStZ 2012, 320, 321).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 302/19

    Transnationales ne bis in idem (eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen

    Der Senat stellt aber mit Blick auf das Gebot zügiger Verfahrenserledigung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) und um jegliche Beschwer für die Angeklagten auszuschließen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 ? 2 StR 302/11, NJW 2012, 1463, 1464; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 9 jeweils mwN) fest, dass von den verhängten 8 Freiheitsstrafen jeweils ein weiterer Monat, insgesamt also drei Monate, als Entschädigung für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.
  • BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20

    Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen

    c) Zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung und um jede Beschwer des Angeklagten auszuschließen trifft der Senat eine Kompensationsentscheidung, wozu er in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a StPO berechtigt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, NJW 2012, 1463, 1464 Rn. 14; vom 24. Juni 2020 - 2 StR 443/19, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, NStZ-RR 2008, 208, 209; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241, 242 Rn. 4; vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 289/21

    Strafzumessung (Bildung der Gesamtstrafe: Gesamtschau des Unrechtsgehalts und des

    Der Senat nimmt diese in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 ? 2 StR 302/11, NJW 2012, 146; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 ? 5 StR 578/19, jeweils mwN) so vor, dass er anordnet, dass je ein Monat der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sowie der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten als vollstreckt gelten.
  • BGH, 27.10.2021 - 4 StR 214/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation: Jugendstrafverfahren,

    Diese Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst aussprechen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, NStZ-RR 2008, 208, 209; Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, NStZ 2012, 320, 321).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 617/16

    Kompensationsentscheidung (aufgrund einer Verfahrensverzögerung nach Beginn des

    Diese Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst aussprechen (BGH, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, NStZ-RR 2008, 208, 209; vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, NStZ 2012, 320, 321 und vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241 f.).
  • BGH, 24.06.2020 - 2 StR 443/19

    Ergänzung der in den Urteilsgründen getroffenen Feststellung einer

    Der Senat, der über die Kompensation in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a StPO selbst entscheiden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 302/11, NJW 2012, 146; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 je mwN), stellt deshalb fest, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zwei Monate Freiheitsstrafe als Entschädigung für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.
  • BGH, 02.07.2013 - 2 StR 179/13

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Justiz

  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 575/17

    Verzögerung der Urteilszustellung um mehr als ein Jahr

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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11   

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https://dejure.org/2012,2617
BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11 (https://dejure.org/2012,2617)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - 5 StR 486/11 (https://dejure.org/2012,2617)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB;§ 32 JGG, § 105 Abs. 2 JGG, § 67 StGB, § 67f StGB; § 64 StGB.
    Nachträgliche Gesamtstrafe (Härteausgleich bei Zusammentreffen mit Jugendstrafe; Dokumentationspflicht bei Strafmilderung); Aufhebung des Maßregelausspruchs

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 32 S 1 JGG, § 105 Abs 2 JGG
    Straftaten in verschiedenen Altersstufen: Maß des Härteausgleichs bei Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht und Vorverurteilung nach Jugendstrafrecht bei nachteiliger Verfahrensgestaltung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur deutlichen Dokumentation einer infolge eines Härteausgleichs vorgenommenen Strafmilderung; Aufhebung des Urteils im Straf- und Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen

  • rewis.io

    Straftaten in verschiedenen Altersstufen: Maß des Härteausgleichs bei Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht und Vorverurteilung nach Jugendstrafrecht bei nachteiliger Verfahrensgestaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Verpflichtung des Gerichts zur deutlichen Dokumentation einer infolge eines Härteausgleichs vorgenommenen Strafmilderung; Aufhebung des Urteils im Straf- und Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das Landgericht hat zwar gesehen, dass dem Angeklagten U. ein Härteausgleich zuzubilligen ist, weil er vor dem angefochtenen Urteil, aber nach der hier abgeurteilten Tat von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts - damals noch nicht rechtskräftig - unter Anwendung des § 105 Abs. 1 JGG zu Jugendstrafe verurteilt worden ist und eine einheitliche Sanktionierung entsprechend §§ 32, 105 Abs. 2 JGG mit der nunmehr zwingend zu verhängenden Erwachsenenstrafe für die hier zu beurteilende Tat, die der Angeklagte eine Woche nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen hat, gesetzlich nicht in Betracht kommt (UA S. 16, 32; vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das Landgericht hat aber seiner Verpflichtung nicht genügt, eine infolge des Härteausgleichs vorgenommene Strafmilderung deutlich zu dokumentieren (BGHSt aaO, S. 277; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - und 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und 20).
  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93

    Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das neue Tatgericht - eine Jugendkammer, an die der Senat die Sache trotz der gebotenen Verhängung von Erwachsenenstrafrecht im Blick auf die zu §§ 32, 105 JGG gebotenen Hilfserwägungen zurückverweist (vgl. zu dieser Verfahrensweise BGH, Urteil vom 27. April 1994 - 3 StR 690/93, BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 2) - wird danach den Grund für den Härteausgleich und namentlich dessen Auswirkung deutlich zu kennzeichnen haben.
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung:

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das Landgericht hat aber seiner Verpflichtung nicht genügt, eine infolge des Härteausgleichs vorgenommene Strafmilderung deutlich zu dokumentieren (BGHSt aaO, S. 277; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - und 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und 20).
  • BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG

    Da nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen, wie unter II. ausgeführt, eine einheitliche Sanktionierung mit der nunmehr zwingend zu verhängenden Erwachsenenstrafe für die hier zu beurteilenden Taten, die der Angeklagte nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen hat, nicht in Betracht kommt, wäre dem Angeklagten ein Härteausgleich zuzubilligen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 StR 486/11, StraFo 2012, 156).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 610/19

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln (jederzeit zu realisierende

    Jedoch hat es nicht erkennbar bedacht, dass ein daraus für die Angeklagte resultierender Nachteil bei der nach Erwachsenenstrafrecht festzusetzenden Strafe auszugleichen ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 276; Beschluss vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06, NStZ-RR 2007, 168, 169; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 StR 486/11, StraFo 2012, 156; Schäfer/Sander/van Gemmeren, 6. Aufl., Rn. 1232).
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