Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.07.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11   

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BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11 (https://dejure.org/2012,21656)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 2 WD 8.11 (https://dejure.org/2012,21656)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 2 WD 8.11 (https://dejure.org/2012,21656)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 7; § 90 Abs. 1 Satz 2, § 91 Abs. 1, § 121 Abs. 2; SG § 17 Abs. 2 Satz 1
    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen; Prozessrecht; Belehrungspflichten; Recht auf Verteidigerkonsultation; Belehrungsfehler; qualifizierte Belehrung; Verwertungsverbot; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Erschleichung einer ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 7; § 90 Abs. 1 Satz 2, § 91 Abs. 1, § 121 Abs. 2
    Aufhebung; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Belehrungsfehler; Belehrungspflichten; Erschleichung einer Notenverbesserung; Pflichtverteidiger; Prozessrecht; Recht auf Verteidigerkonsultation; Urkundsdelikt; Verwertungsverbot; Zurückverweisung; qualifizierte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 2 Nr 1 WDO 2002, § 58 Abs 2 Nr 3 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 90 Abs 1 S 2 WDO 2002
    Zurückverweisung wegen schweren Verfahrensmangels; Pflichtverteidigerbestellung bei schwierigen rechtlichen Fragen; Maßnahmebemessung bei Urkundsdelikt zur Erschleichung einer Notenverbesserung

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei versuchter Erschleichung einer Notenverbesserung durch ein Urkundsdelikt seitens eines Offiziers an einer Hochschule der Bundeswehr

  • rewis.io

    Zurückverweisung wegen schweren Verfahrensmangels; Pflichtverteidigerbestellung bei schwierigen rechtlichen Fragen; Maßnahmebemessung bei Urkundsdelikt zur Erschleichung einer Notenverbesserung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WDO § 90 Abs. 1 S. 2; WDO § 121 Abs. 2
    Herabsetzung im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei versuchter Erschleichung einer Notenverbesserung durch ein Urkundsdelikt seitens eines Offiziers an einer Hochschule der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Notenverbesserung" an der Hochschule der Bundeswehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidigung wegen Belehrungsfehler vor dem Truppendienstgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 413
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Wenn eine qualifizierte Belehrung durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer unterbleibt, liegt ein schwerer Verfahrensfehler jedenfalls darin, dass das Truppendienstgericht dem im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht durch einen Rechtsanwalt verteidigten früheren Soldaten entgegen § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO keinen Pflichtverteidiger bestellt hat, und diese Unterlassung für den Ausgang des Verfahrens erheblich sein kann (vgl. hierzu Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - und Beschlüsse vom 7. November 2007 - BVerwG 2 WD 1.07 - BVerwGE 130, 12 = Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 2, jeweils Rn. 16 m.w.N. und vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 -).

    Ob die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist, beurteilt sich nach der Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage (Beschluss vom 7. November 2007 a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

    Schwierige rechtliche Fragen, deren Tragweite ein juristisch nicht vorgebildeter Soldat ohne Rechtsbeistand nur schwer beantworten kann, sind insbesondere Fragen des Prozessrechts (vgl. für § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO: Beschluss vom 7. November 2007 a.a.O. Rn. 24).

    Das Verfahren vor der Truppendienstkammer litt wegen der Verletzung von § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO an einem gravierenden strukturellen Defizit (vgl. Beschluss vom 7. November 2007 a.a.O. Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 2 WD 49.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Herstellung und Gebrauch einer unechten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Die Schwere des Dienstvergehens wird hier vor allem durch die Verletzung der Wahrheitspflicht (§ 13 SG) begründet (vgl. dazu insb. Urteile vom 5. April 2001 - BVerwG 2 WD 49.00 - juris Rn. 5 = ZBR 2002, 403 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 jeweils m.w.N.) und gebietet auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich eine nach außen wirksame Maßnahme.

    Der Senat hält an seiner Einschätzung fest, dass bei einem derartigen Dienstvergehen eine Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. ).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Hiernach wäre die geständige Einlassung in dieser Vernehmung grundsätzlich nicht verwertbar (vgl. Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16 und BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - BGHSt 38, 214 = juris Rn. 12, 26 f.).

    Ist ein (früherer) Soldat nämlich verteidigt, sind vorgerichtliche Einlassungen trotz Belehrungsfehlern verwertbar, wenn der Verteidiger nicht rechtzeitig widerspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 a.a.O. S. 225 f. bzw. Rn. 26).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Berufsförderungsmaßnahme; Fernbleiben vom

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Hiernach wäre die geständige Einlassung in dieser Vernehmung grundsätzlich nicht verwertbar (vgl. Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16 und BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - BGHSt 38, 214 = juris Rn. 12, 26 f.).

    Da es in der Folgezeit auch nicht zu einer qualifizierten Belehrung über das Verwertungsverbot bezüglich der Einlassung vom 20. November 2009 gekommen ist, ist auch die Verwertbarkeit der weiteren geständigen Einlassungen des früheren Soldaten rechtlich bedenklich (vgl. Urteil vom 26. April 2012, a.a.O.; BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07 - juris Rn. 54 f. m.w.N. ).

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Die Schwere des Dienstvergehens wird hier vor allem durch die Verletzung der Wahrheitspflicht (§ 13 SG) begründet (vgl. dazu insb. Urteile vom 5. April 2001 - BVerwG 2 WD 49.00 - juris Rn. 5 = ZBR 2002, 403 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 jeweils m.w.N.) und gebietet auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich eine nach außen wirksame Maßnahme.
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Dies mag nach § 52 Abs. 1 Satz 2 SGB, § 7 Satz 4 BPersVG grundsätzlich möglich sein, setzt aber jedenfalls eine Verhinderung des Dienststellenleiters voraus (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - PersR 1996, 129).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Es kann dahinstehen, ob dies schon daraus folgt, dass das Strafverfahren und das gerichtliche Disziplinarverfahren nicht in vollem Umfang denselben Sachverhalt (vgl. dazu Urteil vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 96 - 101) betreffen.
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Hier wurde die Vertrauensperson der Offiziere nicht durch den hierfür bei personalratsfähigen Dienststellen zuständigen Dienststellenleiter (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 Rn. 49 = NZWehrr 2007, 162 ), sondern durch den Disziplinarvorgesetzten angehört.
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Sie wäre damit ein geeignetes Mittel gewesen, die rechtlichen Schwierigkeiten prozessualer Art für den früheren Soldaten auszuräumen und ihm so die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490/97 - BGHSt 44, 46 = juris Rn. 10 m.w.N.) zu geben, damit er zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 1984 - 2 BvR 275/83 - BVerfGE 66, 313 = juris Rn. 15).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11
    Da es in der Folgezeit auch nicht zu einer qualifizierten Belehrung über das Verwertungsverbot bezüglich der Einlassung vom 20. November 2009 gekommen ist, ist auch die Verwertbarkeit der weiteren geständigen Einlassungen des früheren Soldaten rechtlich bedenklich (vgl. Urteil vom 26. April 2012, a.a.O.; BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07 - juris Rn. 54 f. m.w.N. ).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

  • BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01

    Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen;

  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 WD 26.10

    Unterbliebene Bestellung eines Pflichtverteidigers; unterbliebene Aufforderung

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Damit ist diese Aussage wegen eines Belehrungsfehlers nicht verwertbar (vgl. Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - und BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - BGHSt 38, 214 = juris Rn. 12, 26 f.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Insbesondere gaben die unzutreffenden Belehrungen des Disziplinarvorgesetzten im Rahmen der Vernehmungen des Soldaten im Ermittlungsverfahren hierzu keinen Anlass (vgl. dazu Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11).

    Die Belehrungsfehler im Ermittlungsverfahren haben sich aber vorliegend nicht ausgewirkt (vgl. dazu Urteil vom 16. Mai 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

    Ferner hat der frühere, in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung anwaltlich vertretene, Soldat einer irgendwie gearteten Verwertung vorgerichtlicher Aussagen nicht widersprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 WD 8.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 22).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 2 WD 24.12

    Außerdienstliches Dienstvergehen; zusätzliche disziplinarrechtliche Ahndung;

    Denn eine Gefährdung der militärischen Ordnung geht auch von der negativen Beispielwirkung eines schwerwiegenden Dienstvergehens aus, der durch eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme entgegengewirkt werden muss (vgl. Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - Rn. 26).

    Anders als in dem durch Urteil vom 16. Mai 2012 entschiedenen Verfahren BVerwG 2 WD 8.11 steht hier zudem ein außerdienstliches Dienstvergehen in Rede, das in der Regel den Dienstbetrieb nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher auch nicht in gleicher Weise wie eine innerdienstliche Pflichtverletzung die Aufmerksamkeit der Kameraden auf sich zieht.

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Hiernach kann eine Pflichtverteidigerbestellung etwa wegen prozessualer Probleme geboten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 WD 8.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

    Dessen Bestellung ist etwa dann geboten, wenn die Entfernung aus dem Dienst (Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - juris Rn. 13 f.) oder die prozessual komplexe Frage eines die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen erschütternden Verwertungsverbots im Raum stehen (vgl. Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16 sowie vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - Rn. 17 f.).

    Gleichwohl erschüttert dies die Schuld- und Tatsachenfeststellungen deshalb nicht, weil der Soldat im gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten war und er der Verwertung seines Geständnisses nicht widersprochen hat (vgl. Urteile vom 26. April 2012 a.a.O. und vom 16. Mai 2012 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Ungeachtet dessen, ob bezogen auf die anlässlich der Wohnungsdurchsuchung gefertigten Fotoaufnahmen wegen der unterschiedlich betroffenen Rechtsgüter im Straf- und Disziplinarverfahren auch im disziplinargerichtlichen Verfahren tatsächlich ein Beweisverwertungsverbot bestanden hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 - BVerfGK 16, 22 sowie vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 - BVerfGE 130, 1 ), hat der Soldat der Verwertung der Fotografien in der Berufungshauptverhandlung erneut nicht widersprochen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 WD 6.11 - juris Rn. 16 und vom 16. Mai 2012 - 2 WD 8.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 22, sowie grundlegend: BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - BGHSt 38, 214 , vom 6. Juni 2019 - StB 14/19 - BGHSt 64, 89 Rn. 27 und vom 11. November 2020 - 5 StR 197/20 - BGHSt 65, 155 Rn. 21 sowie Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 - BGHSt 61, 266 Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Es ist nämlich nicht ersichtlich, dass von dem Dienstvergehen die Gefahr einer negativen Beispielswirkung ausgehen würde, der entgegen gewirkt werden müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 WD 8.11 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

    Denn er hat ein im Kameradenkreis erhebliche Unruhe verursachendes Dienstvergehen begangen, das wegen seiner Folgen, Eigenart und Schwere (dazu: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 WD 8.11 - juris Rn. 26) von solchem Gewicht war, das an sich das Ruhegehalt (nach § 58 Abs. 2 Nr. 4 WDO) hätte aberkannt werden müssen, wenn nicht besondere Milderungsgründe in der Person und den Umständen der Tat vorgelegen hätten.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11

    Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme eines Soldaten bei Begehung

    Zum einen hat der anwaltlich vertretene Soldat einer Verwertung seiner Aussagen erstinstanzlich nicht widersprochen; zum anderen hat das Truppendienstgericht die Ahndung der Körperverletzung nicht auf geständige Einlassungen des Soldaten, sondern allein auf bindende strafgerichtliche Feststellungen gestützt, und der Soldat sich beim Tatkomplex unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst nach ordnungsgemäßer Belehrung geständig eingelassen, nachdem er zuvor nicht ausgesagt hatte (vgl. Urteile vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 -, vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 19.11 - Rn. 24).
  • VG München, 16.10.2017 - M 21 K 15.2902

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Konsums eines LSD-ähnlichen "Legal

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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12   

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https://dejure.org/2012,20431
BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12 (https://dejure.org/2012,20431)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2012 - 4 StR 223/12 (https://dejure.org/2012,20431)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12 (https://dejure.org/2012,20431)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 StPO, § 64 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB, § 67 Abs 5 S 1 StGB
    Revision in Strafsachen: Beschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs; Festlegung der angemessenen Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei zweifelhafter Erfolgsaussicht

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Beschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs; Festlegung der angemessenen Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei zweifelhafter Erfolgsaussicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 413
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12
    Der vom Landgericht zutreffend erkannte Umstand, dass nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB die Unterbringung nicht länger als zwei Jahre dauern darf (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12), reicht als Begründung für einen zu erwartenden Behandlungserfolg bei dem Angeklagten in diesem Zeitraum nicht aus.

    Dies gilt hier umso mehr, als möglicherweise der Drogenkonsum nur Ausdruck der dissozialen Persönlichkeitsfehlentwicklung des Angeklagten ist, was einen Heilungserfolg insgesamt oder jedenfalls innerhalb von zwei Jahren in Frage stellen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 209/09; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 7).

    Bei einer Therapiedauer von drei Jahren, wie sie der gehörte Sachverständige prognostiziert hat, fehlt es aber an der notwendigen konkreten Erfolgsaussicht (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 Rn. 10 ff., NStZ-RR 2011, 5, 6 f.; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10 Rn. 10; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 3).

  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12
    Die grundsätzlich mögliche Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).
  • BGH, 08.07.2009 - 2 StR 209/09

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12
    Dies gilt hier umso mehr, als möglicherweise der Drogenkonsum nur Ausdruck der dissozialen Persönlichkeitsfehlentwicklung des Angeklagten ist, was einen Heilungserfolg insgesamt oder jedenfalls innerhalb von zwei Jahren in Frage stellen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 209/09; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 7).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von Umständen nach

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12
    Bei einer Therapiedauer von drei Jahren, wie sie der gehörte Sachverständige prognostiziert hat, fehlt es aber an der notwendigen konkreten Erfolgsaussicht (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 Rn. 10 ff., NStZ-RR 2011, 5, 6 f.; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10 Rn. 10; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 3).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12
    Da das Verfahren sich nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267).
  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12
    Bei einer Therapiedauer von drei Jahren, wie sie der gehörte Sachverständige prognostiziert hat, fehlt es aber an der notwendigen konkreten Erfolgsaussicht (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 Rn. 10 ff., NStZ-RR 2011, 5, 6 f.; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10 Rn. 10; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 3).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12
    Dies gilt hier umso mehr, als möglicherweise der Drogenkonsum nur Ausdruck der dissozialen Persönlichkeitsfehlentwicklung des Angeklagten ist, was einen Heilungserfolg insgesamt oder jedenfalls innerhalb von zwei Jahren in Frage stellen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 209/09; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 7).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Ergänzend weist der Senat den neu zur Entscheidung berufenen Tatrichter darauf hin, dass es an den Erfolgsaussichten fehlt, wenn eine erfolgreiche Therapie länger als zwei Jahren andauern müsste (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12 mwN; zum Einfluss einer Persönlichkeitsstörung auf die Erfolgsaussichten einer Therapie: Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 455/11 (juris Rn. 12)).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Da sich das Verfahren nunmehr nur noch gegen einen erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache nicht an eine Jugendkammer des Landgerichts zurück (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 355 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (keine isolierte

    Die Anordnung dieser Maßregel kommt nur in Betracht, wenn die Therapie voraussichtlich innerhalb der Höchstfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB, mithin innerhalb von zwei Jahren, erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 36/14 sowie vom 27. März 2013 - 4 StR 60/13 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12 jeweils m.w.N.).

    § 67d Abs. 1 S. 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 unter Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, Rn. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die hier zitierte Rechtsprechung des 3. Senats)." Dem schließt sich der Senat an.

  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB im vorliegenden Fall bereits allein deshalb fehlt, weil die prognostizierte Therapiedauer zwei Jahre überschreitet (in diesem Sinne BGH, Urteile vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, JR 2010, 500; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698; vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12, StV 2013, 698; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13; Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, StraFo 2012, 413; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14

    Regelmäßig keine Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung bei mehreren durch

    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 36/14

    Anforderungen an einen fehlgeschlagenen Versuch (Zeitpunkt der Betrachtung bei

    - Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt kommt - unabhängig von den vom Generalbundesanwalt in der Antragsschrift vom 30. Januar 2014 aufgeworfenen Fragen - nur in Betracht, wenn die Therapie voraussichtlich innerhalb der Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, mithin innerhalb von zwei Jahren, erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, StraFo 2012, 413 mwN).
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 11/14

    Parallele Anordnung von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und

    a) Im Grundsatz besteht die von § 64 Satz 2 StGB geforderte hinreichend konkrete Erfolgsaussicht nicht, wenn die voraussichtlich notwendige Dauer der Behandlung die Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB (zwei Jahre) überschreitet (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6, sowie vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7; Urteil vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14

    Keine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei

    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist zum Erfolg führen kann (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2013 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
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