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   OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 1 Ws 49/12   

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https://dejure.org/2012,57231
OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 1 Ws 49/12 (https://dejure.org/2012,57231)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.11.2012 - 1 Ws 49/12 (https://dejure.org/2012,57231)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. November 2012 - 1 Ws 49/12 (https://dejure.org/2012,57231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 31
  • StraFo 2013, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 26.10.2017 - 1 Vollz (Ws) 464/17

    Strafvollzug; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Hierbei ist ein schutzwürdiges Interesse an einer mit der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme verbundenen Rehabilitierung z.B. auch bei einer zwischenzeitlichen Verlegung des Betroffenen (hierzu vgl. Senat, NStZ 1991, 509; zur Entlassung des Betroffenen vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.11.2012 - 1 Ws 49/12 - KG, Beschluss vom 25.09.2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.2004 - 1 Ws 611/04 -, jew. zit. n. juris) insbesondere bei einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff anzunehmen (vgl. Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Voraussetzungen der

    Damit ist eine gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich, die hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der "Gefahr der Flucht in erhöhtem Maß" (§ 62 Abs. 1 JVollzGB BW V) bzw. der "Fluchtgefahr aus anderen Gründen" (§ 62 Abs. 6 JVollzGB BW V) wegen des der Vollzugsbehörde damit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. dazu OLG Karlsruhe StraFo 2013, 302 m.w.N.; zu der inhaltlich identischen Vorgängervorschrift des § 88 Abs. 1 StVollzG außerdem Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 88 Rn. 1 m.w.N. und allgemein zum Begriff der Fluchtgefahr § 11 Rn. 10 m.w.N.) darauf beschränkt ist, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung ein zutreffendes Verständnis der die Anordnung tragenden Norm zugrundegelegt und die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. Arloth a.a.O. § 115 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 Ws 180/16

    Strafvollzug: Fesselung eines Gefangenen bei einer Ausführung, Vorführung oder

    Liegt die Fluchtgefahr nicht auf der Hand und macht der Gefangene gegen seine Fesselung substantiierte Einwände geltend, kann die Justizvollzugsanstalt zu weiteren Ermittlungen gedrängt sein und eine schriftliche Dokumentation der Gründe erforderlich werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 2012 - 1 Ws 49/12, juris Rn. 5).
  • KG, 23.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Neuregelung der Ausführung von Strafgefangenen durch Berliner Landesrecht

    Auch die Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen bei einer Ausführung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 (oder § 11 Abs. 1 Nr. 2) StVollzG waren bereits Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen (z. B. zur Fesselung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 2012 - 1 Ws 49/12 -, juris Rdnr. 9 und OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III-1 Ws [Vollz] 216/11 -, juris Rdnr. 13; zur Bekleidung der begleitenden Vollzugsbediensteten OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 -, juris Rdnr. 11 ff. m. w. Nachw.).
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