Rechtsprechung
BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 226 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz; Verhältnis zum mitverwirklichten [versuchten] Körperverletzungsdelikt und zur schweren Körperverletzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 StPO, § 15 StGB, § 212 StGB
Strafurteil u.a. wegen Totschlags: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit - Wolters Kluwer
Aufhebung des Urteils auf die Revision aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung zur Frage des bedingten Tötungsvorsatzes
- rewis.io
Strafurteil u.a. wegen Totschlags: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: "die Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände”
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes erfordert Gesamtschau aller Tatumstände des Einzelfalls
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.11.2012 - 21 Ks 7/12
- BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 84
- StraFo 2013, 468
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18
Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende …
Auf der Ebene der Beweiswürdigung bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlicher Indikator, aber auch die konkrete Angriffsweise, die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motive mit einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13, StraFo 2018, 127; Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84 jeweils mwN). - KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16
Steuerhinterziehung durch Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder; …
Vorsätzliche Begehung in Form des - hier allein in Betracht kommenden - bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (…vgl. BGHSt 36, 1 - juris Rdn. 24;… BGH StraFo 2016, 37 - juris Rdn. 29; StraFo 2013, 468 - juris Rdn. 8). - OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16
Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus …
Die Annahme bedingten Vorsatzes setzt mithin voraus, dass der Handelnde mit der nicht ganz fernliegenden Möglichkeit gerechnet hat, dass die zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Umstände vorliegen, und dies billigend in Kauf genommen oder sich jedenfalls um des erstrebten Ziels willen hiermit abgefunden hat (…BGH vom 20.12.2011 - VI ZR 309/10, NJW-RR 2012, 404 Rn. 10; vom 13.08.2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84;… vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380 Rn. 12;… vom 20.09.2017 - 1 StR 64/17, juris Rn. 20 bis 22;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler § 95 Rn. 35).
- BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die …
Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (st. Rspr; vgl. nur Senat, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84 mwN). - LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung, …
Zwar ist auch dann, wenn der Täter den Tötungserfolg vorhergesehen hat, zu prüfen, ob er gleichwohl ernsthaft darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 13.12.2017; 2 StR 230/17 = StraFo 2018, 127; BGH, Beschluss vom 13.08.2013, Az. 2 StR 180/13 = NStZ 2014, 84,). - OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei …
Danach bedarf es zur Verneinung eines (bedingten) Vorsatzes einer Gesamtschau aller für die subjektive Tatseite bedeutsamen Beweisanzeichen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2009, 512; 2014, 84 - jew. m.w.N.;… Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, Rn. 65).