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   BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13   

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https://dejure.org/2014,4198
BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13 (https://dejure.org/2014,4198)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2014 - 3 StR 372/13 (https://dejure.org/2014,4198)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 3 StR 372/13 (https://dejure.org/2014,4198)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 830 BGB, § 840 BGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich begangener Körperverletzung mit unterschiedlicher Tatbeteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StGB, § 46 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 250 StGB
    Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts und Vollendung eines schweren Raubs: Strafschärfende Berücksichtigung von Tatwille und Tatumständen

  • Wolters Kluwer

    Zurechenbarkeit einer besonders üblen Behandlung durch Mittäter i.R.d. Schmerzensgeldanspruchs im Adhäsionsverfahren; Gesamtschuldnerische Haftung von Mittätern i.R.d. Adhäsionsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines minder schweren Falles mit Hinweis auf den Tötungsvorsatz; Anforderungen an die Feststellung einer dissozialen Persönlichkeitsstörung bzgl. einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts und Vollendung eines schweren Raubs: Strafschärfende Berücksichtigung von Tatwille und Tatumständen

  • ra.de
  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich begangener Körperverletzung mit unterschiedlicher Tatbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Ablehnung eines minder schweren Falles mit Hinweis auf den Tötungsvorsatz; Anforderungen an die Feststellung einer dissozialen Persönlichkeitsstörung bzgl. einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Opfer nach Raub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 137
  • StV 2014, 482
  • StraFo 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Diese Begründung der Adhäsionsentscheidung hat schon deshalb keinen Bestand, weil nicht deutlich wird, ob die Kammer dabei, wie regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil der Aufhebung der Adhäsionsentscheidung gegen den Angeklagten M.    keine Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, dass im Falle der erneuten Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt zur Berechnung des Vorwegvollzugs eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe (§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB) die voraussichtliche Therapiedauer bestimmt werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08, juris Rn. 16).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz durfte deshalb nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; S/S-Eser, StGB, 28. Aufl., § 24 Rn. 114 mwN).
  • BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Motivs der verbleibenden

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Schon deshalb kann der Senat offenlassen (s. bereits BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144), ob in einem Fall, in dem sich der auf das weitergehende versuchte Delikt gerichtete Vorsatz mit dem Motiv für die verbleibende vollendete Tat überschneidet, im Einzelfall etwas anderes gelten könnte.
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil der Aufhebung der Adhäsionsentscheidung gegen den Angeklagten M.    keine Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16

    Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen

    Das gilt gegebenenfalls aber nicht, wenn Schadensfolgen den Schädigern in unterschiedlichem Umfang zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15

    Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom

    Die zur Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs gemachten Verletzungsfolgen - aus dem Einsatz des Schlagrings - können deshalb nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, den Angeklagten in gleicher Höhe wie den Mitangeklagten zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung für Schmerzensgeld bei

    Auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten kann - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, die Angeklagten Ad. N. und A. N. in gleicher Höhe wie den Angeklagten K. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2015 - 1 AK 16/11

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur

    Unabhängig davon, dass sie für deutsche Staatsangehörige ohnehin keine Gültigkeit beanspruchen kann, hat die Bundesrepublik Deutschland nämlich im November 2010 ihre Erklärung im Ratsdokument 12509/06 nach Art. 31 Abs. 2 Unterabsatz 4 RbEuHb vom 07.09.2006, wonach die mit einzelnen EU-Staaten geschlossenen bilateralen Vereinbarungen u.a. dann anwendbar bleiben, wenn sie "die Möglichkeit bieten, über die Ziele des Europäischen Haftbefehls hinauszugehen" und "zu einer Vereinfachung oder Erleichterung der Verfahren beitragen", ausdrücklich zurückgenommen, so dass der Vertrag über die Ergänzung des EuAlÜbk vom 17.07.2003 hier keine Anwendung findet (vgl. hierzu auch Senat NStZ 2013, 602; KG StraFo 2014, 217).

    Eine entsprechende Anwendung der für die Auslieferung aufgrund des Europäischen Auslieferungsübereinkommens möglichen Unterbrechung der Verjährung bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (vgl. hierzu BGHSt 33, 26; OLG München NStZ-RR 2013, 179) kommt für die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger nicht in Betracht, denn eine derart weite Auslegung der Vorschrift des § 9 Nr. 2 IRG würde die Tragweite des Grundrechts des Art. 16 GG nicht hinreichend berücksichtigen und unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit nach Art. 16 Abs. 2 GG eingreifen (BVerfG StrafFo 2009, 455; OLG Oldenburg NJW 2009, 2320; im Ergebnis ebenso für die Auslieferung nichtdeutscher Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls Senat NStZ 2013, 602; KG StraFo 2014, 217).

  • BGH, 21.02.2023 - 6 StR 493/22

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke: keine lediglich

    Auch das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, Rn. 2, StV 2014, 482).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21

    Keine strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Tat gerichteten

    Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 33/14

    Unzureichende Erörterung der Antragsberechtigung hinsichtlich des

    Da die Zurückverweisung der Sache allein wegen des zivilrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils nicht in Betracht kommt, sieht der Senat von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag ab (§ 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 414/17

    Unzureichende Begründung der Entscheidung über den Adhäsionsantrag

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