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   BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13   

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https://dejure.org/2013,28293
BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13 (https://dejure.org/2013,28293)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 StR 378/13 (https://dejure.org/2013,28293)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 (https://dejure.org/2013,28293)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG; § 357 Satz 1 StPO
    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen eines gefährlichen Gegenstands (Konkurrenz zum Besitzen eines gefährlichen Gegenstands); Aufhebung des Urteils auch gegenüber einem nicht revidierenden Mitangeklagten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 WaffG, § 261 StPO, § 267 Abs 4 StPO, § 357 S 1 StPO
    Unerlaubter Waffenbesitz: Objektive Grundlage der richterlichen Überzeugung bei Beweiswürdigung im Strafverfahren; Merkmal des Waffenbesitzes in Abgrenzung zum Waffenführen; Erstreckung der Schuldspruchänderung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubter Waffenbesitz: Objektive Grundlage der richterlichen Überzeugung bei Beweiswürdigung im Strafverfahren; Merkmal des Waffenbesitzes in Abgrenzung zum Waffenführen; Erstreckung der Schuldspruchänderung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 265 Abs. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gericht kann Einlassung über Eigenkonsum von Drogen zu berücksichtigen haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 387
  • StV 2014, 610
  • StraFo 2014, 24
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2008 - 3 StR 486/07

    Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Zurückverweisung an ein anderes

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Allerdings kann und muss vom Revisionsgericht überprüft werden, ob die Überzeugung des Tatrichters in den getroffenen Feststellungen und der ihnen zugrunde liegenden Beweiswürdigung eine ausreichende objektive Grundlage findet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 3 StR 486/07).
  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 276/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Anforderungen bei Abhängigkeit der

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Dieser hat zwar in seinem Beschluss vom 25. Juni 2013 (5 StR 276/13) die Auffassung vertreten, eine Erstreckung auf einen nicht revidierenden Angeklagten komme nicht in Betracht, wenn ihn betreffend gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzte Urteilsgründe verfasst worden sind.
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 161/07

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Zweifelssatz; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Ebenso ist es ihm verwehrt, seine eigene Überzeugung an die Stelle der tatgerichtlichen Überzeugung zu setzen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 - 2 StR 161/07).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Deshalb müssen die Urteilsgründe des Tatgerichts erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235 mwN; siehe auch KMR/Stuckenberg, StPO, § 261 Rn. 26 und 166 jeweils mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 226/09

    Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe;

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Wird die tatsächliche Gewalt über einen verbotenen Gegenstand aber wie hier nur außerhalb der eigenen Wohnung ausgeübt, kommt nur eine Verurteilung wegen Führens in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Bei Würdigung dieser Gesamtumstände, insbesondere aber des aussagekräftigsten Umstandes, dass es - entgegen jeder wirtschaftlichen Vernunft eines Kaufmanns, sich ein Kundenpotenzial zu erschließen und nicht brach liegen zu lassen - einen funktionierenden Wettbewerb um Bestandskunden nicht gab, sowie bei Abwägung der behaupteten anderen Geschehensabläufe und Erklärungen ist der Senat mit hoher Wahrscheinlichkeit davon überzeugt (§ 261 StPO; vgl. BGH, Urteil v. 22.8.2013, 1 StR 378/13, Tz. 7), dass der fehlende Wettbewerb um Bestandskunden ursächlich auf eine Kartellabsprache zurückzuführen war.

    Bei einer Würdigung der Gesamtumstände, namentlich der Kombination von strategischen Interessen, Satzungsrechten des Beirats, der personellen Identitäten zwischen Beiratsmitgliedern und Leitungspersonen mit den wirtschaftlichen Beteiligungen ist der Senat mit hoher Wahrscheinlichkeit überzeugt (§ 261 StPO; vgl. BGH, Urteil v. 22.8.2013 - 1 StR 378/13, Tz. 7 - veröffentlicht bei juris), dass für die beiden unmittelbaren Muttergesellschaften, der Y1 GmbH einerseits und der U4 GmbH andererseits, die rechtliche und tatsächlich Möglichkeit einer gemeinsamen einheitlichen Leitung insbesondere wegen der kapitalmäßigen, gesellschaftsrechtlichen und personellen Verflechtungen im Jahr 2006 bestand und die einheitliche Leitung von den beiden unmittelbaren Muttergesellschaften über den Beirat auch tatsächlich ausgeübt wurde.

  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Da das Landgericht die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei diesen Mitangeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung vom Vorliegen des Tötungsvorsatzes bei der Angeklagten ableitet, fehlt den Feststellungen des Landgerichts auch insoweit eine tragfähige Beweisgrundlage (vgl. zu diesem Erstreckungsgrund BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13 Rn. 11 mwN und vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 Rn. 17; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 357 Rn. 5; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 357 Rn. 14).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23

    Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit

    Die Urteilsgründe eines Schuldspruchs müssen insbesondere erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht oder ob sich die Schlussfolgerung des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, dass sie letztlich Vermutung bleibt (BGH BeckRS 2022, 12485 Rn. 14; BGH BeckRS 2018, 2169; BGH BeckRS 2016, 12922 Rn. 26; BGH NStZ-RR 2013, 387; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 261 Rn. 2, 2a, 38 m. w. N.; KK-StPO Tiedemann, 9. Aufl. 2023, § 261 Rn. 188f).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Bei Würdigung dieser Gesamtumstände, insbesondere aber des aussagekräftigsten Umstandes, dass es - entgegen jeder wirtschaftlichen Vernunft eines Kaufmanns, sich ein Kundenpotenzial zu erschließen und nicht brach liegen zu lassen - einen funktionierenden Wettbewerb um Bestandskunden nicht gab, sowie bei Abwägung der behaupteten anderen Geschehensabläufe und Erklärungen ist der Senat davon überzeugt (§ 261 StPO; vgl. BGH, Urteil v. 22.8.2013, 1 StR 378/13, Tz. 7), dass der fehlende Wettbewerb um Bestandskunden ursächlich auf eine Kartellabsprache zurückzuführen war.
  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    Aufgrund der unterbliebenen Würdigung der Einlassungen der Nebenbetroffenen zu 1 bis 4 fehlt den Feststellungen des Oberlandesgerichts auch insoweit eine tragende Beweisgrundlage (vgl. zu diesem Erstreckungsgrund BGH, Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53, 54 mwN; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StraFo 2014, 24).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Die Überzeugung des Tatgerichts muss in den Feststellungen und der diesen zugrunde liegenden Beweiswürdigung allerdings eine ausreichende objektive Grundlage finden (BGH, Urteil vom 19. April 2016 - 5 StR 594/15 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610; vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 685/18

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Werfen von Brandsätzen auf ein von Menschen

    b) Allerdings bedarf das angefochtene Urteil hinsichtlich des Angeklagten U. im Schuldspruch einer Klarstellung des konkreten "Verstoßes gegen das Waffengesetz' der untereinander in Tateinheit stehenden Herstellung, des Besitzes und des Führens eines Brandsatzes (zum Konkurrenzverhältnis zwischen waffenrechtlichem Führen und Besitz vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, und vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529), sowie der Richtigstellung, dass der Angeklagte nicht zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe', sondern - angesichts der vom Landgericht zu Recht angenommenen tateinheitlichen Begehungsweise seiner Delikte - zu einer "Freiheitsstrafe' von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt ist.
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Die vom Landgericht hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen sind von dem Rechtsfehler, der der Schuldspruchänderung bei dem Angeklagten zugrunde liegt, nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 371/13, Rn. 4; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, Rn. 17, insoweit in NStZ-RR 2013, 387 nicht abgedruckt; Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 357 Rn. 21; SSW-StPO/Momsen, § 357 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Voraussetzungen,

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 87/19

    Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche

  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

  • BGH, 15.06.2015 - 5 StR 197/15

    Konkurrenzverhältnis von Führen und Besitz einer Waffe (keine Tateinheit bei

  • BGH, 06.02.2019 - 3 StR 479/18

    Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht (Darlegungspflicht; keine

  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Grenzen rechtlich zulässiger

  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15

    Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

  • BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß

  • OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21

    Fahrereigenschaft bei Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde

  • BGH, 26.10.2017 - 2 StR 102/17

    Tateinheit (erforderliche gesonderte Betrachtung für jeden einzelnen Beteiligten)

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung

  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 309/14

    Verhältnis von Führen und Besitzen einer Schusswaffe

  • OLG Koblenz, 07.04.2014 - 2 Ss 2/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eigene Sachkunde des Tatrichters bei der Beurteilung

  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmangel aufgrund von

  • KG, 01.07.2021 - 3 Ws (B) 167/21

    Urteilsanforderungen bei ohne technische Hilfsmittel festgestelltem

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 159/17

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe (Konkurrenzen)

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22

    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17

    Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen im Rahmen einer

  • OLG Dresden, 25.05.2023 - ORbs 21 SsBs 54/23

    Rotlichtverstoß, Messung, Feststellungen, Messung mit Stoppuhr, privates

  • BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20

    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

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