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   BGH, 11.03.2014 - 5 StR 70/14   

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https://dejure.org/2014,5396
BGH, 11.03.2014 - 5 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,5396)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - 5 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,5396)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,5396)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 2 Halbs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Schlusserklärung des Angeklagten: Nochmalige Gewährung des letzten Worts nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Gewährung des letzten Wortes nach vorausgegangenen Schlusserklärungen bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme durch Entgegennahme der Beweisanträge

  • rewis.io

    Schlusserklärung des Angeklagten: Nochmalige Gewährung des letzten Worts nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 274 S. 1; StPO § 337 Abs. 1
    Erforderlichkeit der Gewährung des letzten Wortes nach vorausgegangenen Schlusserklärungen bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme durch Entgegennahme der Beweisanträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler V: Der übersehene Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2014, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 70/14
    Das nahm den vorausgegangenen Schlusserklärungen der Angeklagten (bzw. der Gelegenheit hierzu) die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 193/96, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 8; BGH, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 StR 32/98).
  • BGH, 02.12.1988 - 4 StR 543/88

    Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 70/14
    Denn das Landgericht war wieder in die Beweisaufnahme eingetreten, indem es Beweisanträge entgegengenommen, hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Anträge durch Beschlüsse zurückgewiesen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - 4 StR 543/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 6).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 32/98

    Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt und erneutem Schließen der

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 70/14
    Das nahm den vorausgegangenen Schlusserklärungen der Angeklagten (bzw. der Gelegenheit hierzu) die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 193/96, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 8; BGH, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 StR 32/98).
  • BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine

    Jeder Wiedereintritt in die Verhandlung nimmt den Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort, so dass § 258 StPO nach jedem Wiedereintritt erneut zu beachten ist (BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278; Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14, StraFo 2014, 251).
  • BGH, 05.06.2019 - 4 StR 130/19

    Recht des letzten Wortes (Grundsätze zur nachträglichen Protokollberichtigung)

    Daher bestand die Möglichkeit, dass sich das letzte Wort zu seinen Gunsten ausgewirkt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14, BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1).
  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23

    Recht des Angeklagten auf das letzte Wort (keine Verwirkung durch vorherige

    c) Soweit das Urteil die Angeklagte betrifft, beruht es im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO auf dem aufgezeigten Verfahrensfehler; denn es ist nicht auszuschließen, dass sie bei Erteilung des letzten Wortes noch Ausführungen gemacht und dies sich auf die Entscheidung des Landgerichts ausgewirkt hätte (vgl. zum Beruhen etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - 3 StR 499/01, wistra 2002, 308; vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14, StraFo 2014, 251; vom 20. August 2008 - 5 StR 350/08, NStZ 2009, 50; vom 2. Mai 1989 - 5 StR 154/89, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 1; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1980 - 2 BvR 705/79, BVerfGE 54, 140, 142; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 258 Rn. 35 f.).
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