Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.2014

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14   

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BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14 (https://dejure.org/2014,20610)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2014 - 3 StR 262/14 (https://dejure.org/2014,20610)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14 (https://dejure.org/2014,20610)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) MRK; § 187 GVG; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung der Anklageschrift (nur ausnahmsweises Ausreichen einer mündlichen Übersetzung; Anwendbarkeit auch gegenüber dem verteidigten Angeklagten); völlig ungeeignete Begründung eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 3 Buchst a MRK, § 26a Abs 1 Nr 2 StPO, § 200 StPO, § 201 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen unterbliebener Aushändigung einer schriftlichen Übersetzung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung; Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen völliger Ungeeignetheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der strafprozessualen Rechte eines Beschuldigten durch mündliche Übersetzung der Anklageschrift (hier: in die Sprache der Roma)

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen unterbliebener Aushändigung einer schriftlichen Übersetzung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung; Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen völliger Ungeeignetheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der strafprozessualen Rechte eines Beschuldigten durch mündliche Übersetzung der Anklageschrift (hier: in die Sprache der Roma)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Übersetzung der Anklageschrift erforderlich - ja, aber letztlich dann doch offen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Recht des Beschuldigten auf Übersendung einer Übersetzung der Anklageschrift

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Angeklagter hat Anspruch auf übersetzte Anklageschrift - Übersetzung für Ausübung der strafprozessualen Rechte des Angeklagten notwendig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Recht eines Beschuldigten auf Übersendung einer Übersetzung der Anklageschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 725
  • StV 2015, 345
  • StraFo 2014, 420
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14
    Dies gefährdet den Bestand des Urteils jedoch nicht, denn das Landgericht hätte das Gesuch jedenfalls deshalb nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verwerfen müssen, weil dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet war; ein solcher Fall steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO gleich (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644, 645 mwN).

    Nach alledem war das Ablehnungsgesuch gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig zu verwerfen; der Senat konnte im Revisionsverfahren den Verwerfungsgrund innerhalb des § 26a Abs. 1 StPO austauschen (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644, 646; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 26a Rn. 11 mwN).

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14
    Ein allein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch ist aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignet, ein Ablehnungsgesuch zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - 5 StR 485/05, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14 mwN; BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14
    Die Vorschrift des § 26a StPO ist deshalb eng auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410).
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14
    Ein solcher Befangenheitsantrag ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 5 StR 468/69, BGHSt 23, 200, 202; aA Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 24 Rn. 3).
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14
    Ein allein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch ist aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignet, ein Ablehnungsgesuch zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - 5 StR 485/05, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14 mwN; BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14
    Ein allein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch ist aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignet, ein Ablehnungsgesuch zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - 5 StR 485/05, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14 mwN; BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Ein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Strafurteils besteht nicht, wenn der Angeklagte verteidigt ist, er und sein Verteidiger bei der Urteilsverkündung anwesend waren und dem Angeklagten die Urteilsgründe durch einen Dolmetscher mündlich übersetzt wurden, sofern der Angeklagte nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einer schriftlichen Übersetzung hat (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192; vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17, BGHR GVG § 187 Abs. 2 Übersetzung 1; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - III-1 Ws 8/16, juris; vom 11. März 2014 - III-2 Ws 40/14, NStZ-RR 2014, 217; OLG Celle, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 Ss (OWi) 118/15, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. März 2014 - 2 Ws 63/14, NStZ-RR 2014, 183; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 6-2 StE 2/12, juris; BeckOK StGB/ Walther, § 187 GVG Rn. 3; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., § 187 Rn. 16, 18; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 187 GVG Rn. 4; LR/Krauß, StPO, 26. Aufl., § 187 GVG Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 187 GVG Rn. 4; SSWStPO/Rosenau, 3. Aufl., § 187 GVG Rn. 7; SSWStPO/Mosbacher/Claus, 3. Aufl., § 37 Rn. 58; aA MüKoStPO/Gaede, Art. 6 EMRK Rn. 275; SKStPO/ Frister, 5. Aufl., § 187 GVG Rn. 10; SKStPO/Meyer, 5. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 537; Kotz, StRR 2014, 364; Bockemühl, StV 2014, 537; Eisenberg, JR 2013, 442; Heldmann, StV 1981, 251; Sieg, MDR 1981, 281; Schmidt, Verteidigung von Ausländern, 4. Aufl., S. 131 f.; vgl. auch LR/Esser, StPO, 26. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 849; differenzierend MüKoStPO/O?lakcio?lu, § 187 GVG Rn. 27, 48 f.; Römer, NStZ 1981, 474; Schneider, StV 2015, 379; Yalcin, ZRP 2013, 104).

    a) § 187 GVG begründet nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte keinen generellen Übersetzungsanspruch (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 15 ff.; vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17, BGHR GVG § 187 Abs. 2 Übersetzung 1 Rn. 5; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725, 726; so auch bezüglich eines Anspruchs auf schriftliche Übersetzung von Aktenbestandteilen HansOLG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 2 Ws 253/13, wistra 2014, 158).

  • BGH, 31.01.2024 - 4 StR 239/23

    Glaubhaftmachen des Ablehnungsgrundes i.R.e. Ablehnungsgesuchs gegen die Richter

    b) Das Ablehnungsgesuch ist im Übrigen unzulässig, da es jedenfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 4 StR 654/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, juris Rn. 12; BeckOK-StPO/Cirener, 50. Ed., § 26a Rn. 6 jeweils mwN zum Fehlen eines Ablehnungsgrundes bei völlig ungeeigneter oder haltloser Begründung) an der Glaubhaftmachung des vorgetragenen Ablehnungsgrundes fehlt, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO.
  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 59.16

    Aberkennung der Beamtenpension nach ausländischem Strafurteil

    Dies hat in aller Regel schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 3 StR 262/14 - NStZ 2014, 725 und Urteil vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 457/14 - NStZ 2017, 63).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14

    Recht des Beschuldigten, in einer ihm verständlichen Sprache über die Anklage

    Dieses Recht beinhaltet für den der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Beschuldigten grundsätzlich die Übersendung einer Übersetzung der Anklageschrift in einer für ihn verständlichen Sprache; dies hat in aller Regel schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) Unterrichtung 1).

    Der Umstand, dass die Angeklagte eine Verteidigerin hat, führt - auch unter Berücksichtigung des § 187 Abs. 2 Satz 5 GVG - zu keiner abweichenden rechtlichen Bewertung (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) Unterrichtung 1).

    cc) Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Urteil, das nach Überlassung der schriftlichen Übersetzung der Anklageschrift nach sieben weiteren Hauptverhandlungstagen ergangen ist, auf einem etwaigen Informationsdefizit beruht, zumal sich die Angeklagte in Unkenntnis der schriftlichen Übersetzung der Anklage bereits am siebten Hauptverhandlungstag zu den Tatvorwürfen eingelassen hat (vgl. - insoweit anders gelagert - BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) Unterrichtung 1).

  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Denn diesen Ablehnungsgesuchen ist - auch eingedenk der gebotenen engen Auslegung des § 26a StPO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, juris Rn. 16; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, juris Rn. 9) - kein tauglicher Grund zur Ablehnung im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO zu entnehmen.
  • BGH, 25.06.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

    Beides steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung gleich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153).
  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Recht auf den gesetzlichen Richter;

    Das Vorbringen des Angeklagten war zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet; ein solcher Fall steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO gleich (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Rn. 4a zu § 26a m. zahlr. w.N.).
  • BGH, 25.08.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig

    Beides steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; Beschluss vom 1 2 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 654/19

    Besorgnis der Befangenheit (Beurteilungsmaßstab; Mitwirkung an

    Soweit sich die Befangenheitsanträge des Angeklagten nicht gegen die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof S. richten, sind sie unzulässig, selbst wenn man das Begehren des Angeklagten dahin auslegt, dass es sich nicht gegen ein Kollegialgericht als Ganzes (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1955 - 1 StR 702/54, MDR 55, 271), sondern gegen diejenigen Richter richtet, die nach dem internen Geschäftsverteilungsplan des 4. Strafsenats zur Entscheidung über das Revisionsverfahren des Angeklagten berufen sind (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 5 StR 468/69, BGHSt 23, 200, 202; Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725).
  • BGH, 31.10.2023 - StB 30/23

    Ablehungsgesuch gegen den 3. Strafsenat in einem Verfahren wegen des Verdachts

    Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 26a Rn. 4a mwN; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62, 73; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, juris Rn. 15; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725 f.; vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04, NStZ-RR 2005, 173, 174).
  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung des Befangenheitsantrages als unzulässig

  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig

  • BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung des Ablehnungsantrags als unzulässig

  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 522/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; rechtsfehlerhafte Vorentscheidung;

  • LG Kiel, 10.11.2015 - 10 Qs 100/15

    Pflichtverteidigerbestellung bei schwieriger Sachlage: Effektive Verteidigung

  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit

  • VG Cottbus, 07.08.2015 - 1 L 261/15

    Verkehrsrecht

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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21084
BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14 (https://dejure.org/2014,21084)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2014 - 3 StR 302/14 (https://dejure.org/2014,21084)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14 (https://dejure.org/2014,21084)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 74 StPO; § 34 StPO
    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen (Prüfungsumfang des Revisionsgerichts; Begründungspflicht des Tatgerichts; fehlende Auseinandersetzung mit einem wesentlichen Teil des Ablehnungsgesuchs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 74 Abs 1 StPO, § 333 StPO, §§ 333 ff StPO
    Sachverständigenablehnung im Strafverfahren: Notwendiger Inhalt des den Befangenheitsantrag zurückweisenden Beschluss des Tatgerichts; Prüfungsumfang des Revisionsgerichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Sachverständigenablehnung im Strafverfahren: Notwendiger Inhalt des den Befangenheitsantrag zurückweisenden Beschluss des Tatgerichts; Prüfungsumfang des Revisionsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 34; StPO § 74; StGB § 20; StGB § 21
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die erfolgreiche/erfolglose Ablehnung des Sachverständigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 663
  • StV 2015, 78
  • StraFo 2014, 420
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14
    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388).
  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17

    Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde

    Das Revisionsgericht ist dabei an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen gebunden (vgl. zur Dolmetscherablehnung BGH, Beschluss vom 28. August 2007 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50; zur Sachverständigenablehnung Senat, Beschluss vom 23. März 1994 2 StR 67/94, BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 3; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).

    Die gemäß § 34 StPO erforderliche Begründung des Beschlusses muss im Übrigen so ausführlich sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob das Tatgericht die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt hat; daneben muss sie die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzen, ihr weiteres Prozessverhalten darauf einzurichten (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 74 Rn. 17 und 21 mwN).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Soweit im Rahmen der Beanstandung, der Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen Prof. Dr. L. sei zu Unrecht zurückgewiesen worden (Rüge Nr. 5 von Rechtsanwalt Dr. R.), darauf abgestellt wird, die von diesem abgegebene Belehrung sei nicht umfassend gewesen, war dieser Vorwurf nicht Gegenstand des Ablehnungsgesuchs, weshalb sich das Landgericht damit in seiner ablehnenden Entscheidung nicht auseinandersetzen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, NStZ 2014, 663, 664).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Da das Revisionsgericht mithin an die vom Instanzgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen gebunden ist, ist es erforderlich, dass das Tatgericht in seinem Ablehnungsbeschluss darlegt, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, NStZ 2014, 663, 664).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Die zulässig erhobene Rüge, das Landgericht habe ein Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin gegen den Sachverständigen H. zu Unrecht zurückgewiesen, ist unbegründet: Der Beschluss des Landgerichts teilt mit, welche Tatsachen es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat; hieran ist der Senat gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14 mwN).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16

    Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an

    Dabei ist es an die vom Tatgericht festgestellten Tatsachen gebunden, die dieses in seinem Beschluss darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, NStZ 2014, 663, 664 mwN).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 481/15

    Keine Begründung der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund vermeintlich

    Die Verfahrensrüge, mit der der Angeklagte beanstandet, sein Befangenheitsgesuch gegen den von der Strafkammer beauftragten psychiatrischen Sachverständigen sei zu Unrecht verworfen worden, kann hier nicht darauf gestützt werden, das Landgericht habe den seiner Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht ausreichend dargelegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 mwN).
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