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   OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13   

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https://dejure.org/2014,16639
OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13 (https://dejure.org/2014,16639)
OLG München, Entscheidung vom 04.06.2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13 (https://dejure.org/2014,16639)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13 (https://dejure.org/2014,16639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 173 Abs. 3, 175, 171, 172 StPO

  • strate.net PDF

    Strafanzeige Gustl Mollaths gegen Richter am Amtsgericht Armin Eberl und Dr. Klaus Leipziger - Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 25.06.2014)

    Fall Gustl Mollath: Fünf Wochen ohne Urteil weggesperrt

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2013)

    Fall Mollath: Verteidiger will Klageerzwingung gegen Chefarzt Leipziger und Amtsrichter Eberl

  • nordbayern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2013)

    Mollaths Anwalt feuert aus allen Rohren

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Rechtskenntnis kann bei Richtern nicht vorausgesetzt werden

Sonstiges (3)

  • strate.net PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Klagerzwingungsantrag

  • strate.net PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Schriftsatz zur Ergänzung des Klagerzwingungsantrages

  • strate.net PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erklärung der Verteidigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2014, 422
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

    Der entgegenstehende Rechtsauffassung, dass eine Anordnung der Durchführung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wegen des eindeutigen Wortlautes der §§ 171, 172, 173 Abs. 3, 175 StPO nicht erfolgen könne (so OLG München, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 Ws 656/13 Kl, juris Rn. 3; KK-Moldenhauer, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 175, Rn. 3), kann aus den oben genannten Erwägungen des Vorliegens einer Regelungslücke gerade nicht gefolgt werden.
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    In vergleichbarer Weise ist auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anordnung der Oberlandesgerichte zur Anordnung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eine solche von den nach dem Wortlaut der §§ 173 Abs. 3, 174 Abs. 1, 175 S. 1 StPO unmittelbar vorgesehenen Rechtsfolgen abweichende Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts im Klageerzwingungsverfahren in Rechtsprechung und Literatur bejaht worden (so die Entscheidung des Senats in Hans. Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.08.1982 - Ws 71/82, juris Ls., MedR 1984, 112; vgl. ferner KG [...], Beschluss vom 26.03.1990 - 4 Ws 220/89, juris Ls., NStZ 1990, 355; OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.1998 - 1 Ws 227/98, juris Rn. 17, StV 2002, 128; OLG München, Beschluss vom 27.06.2007 - 2 Ws 494/06 Kl u.a., juris Rn. 8, NJW 2007, 3734; Löwe- Rosenberg/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 175 StPO Rn. 16 f. m.w.N.; ablehnend dagegen zuletzt OLG München, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 Ws 656/13 Kl, juris Rn. 6, StraFo 2014, 422).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 Ws 284/16

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft einer im Tierschutz engagierten

    a) Ob und inwieweit der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch gegen einen Bescheid nach § 152 Abs. 2 StPO statthaft ist, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden (vgl. hierzu Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 3 mwN; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 6 Ws 2/15, juris, Rn. 66; ablehnend OLG München, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 Ws 656/13, juris, Rn. 6).
  • OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens

    Dagegen hat der Senat grundsätzlich keine Kompetenz, ein Klageerzwingungsverfahren mit der Anordnung abzuschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufzunehmen, fortzuführen oder auch nur zu intensivieren habe (vgl. auch Moldenhauer in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 175 Rn. 3, § 172 Rn. la; OLG München 3. Strafsenat, Beschluss vom 04.06.2014, 3 Ws 656/13 KL, zitiert nach juris Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 28.06.2016 - 1 Ws 231/16

    Behandlung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung als

    Dennoch ist in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft bereits den Anfangsverdacht verneinte und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage-, sondern als "Ermittlungserzwingungsverfahren" zu behandeln, das mit der Anweisung an die Staatsanwaltschaft enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen (im Anschluss an OLG München NJW 2007, 3734-3737; a. A. OLG München StraFo 2014, 422-423).
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