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   OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13   

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OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13 (https://dejure.org/2014,16639)
OLG München, Entscheidung vom 04.06.2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13 (https://dejure.org/2014,16639)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 3 Ws 656/13, 3 Ws 657/13 (https://dejure.org/2014,16639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 173 Abs. 3, 175, 171, 172 StPO

  • strate.net PDF

    Strafanzeige Gustl Mollaths gegen Richter am Amtsgericht Armin Eberl und Dr. Klaus Leipziger - Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 25.06.2014)

    Fall Gustl Mollath: Fünf Wochen ohne Urteil weggesperrt

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2013)

    Fall Mollath: Verteidiger will Klageerzwingung gegen Chefarzt Leipziger und Amtsrichter Eberl

  • nordbayern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2013)

    Mollaths Anwalt feuert aus allen Rohren

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Rechtskenntnis kann bei Richtern nicht vorausgesetzt werden

Sonstiges (3)

  • strate.net PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Klagerzwingungsantrag

  • strate.net PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Schriftsatz zur Ergänzung des Klagerzwingungsantrages

  • strate.net PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erklärung der Verteidigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2014, 422
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
    Zwar behauptet der Antragsteller, der Angezeigte E... habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs aus dem Beschluss vom 10.09.2002 bei Erlass der Beschlüsse vom 22.04.2004 und 16.09.2004 gekannt und bewusst missachtet (vgl. Seiten 12, 45 der Antragsschrift), er schließt auf die angebliche Kenntnis jedoch lediglich aus der vielfachen Veröffentlichung und Kommentierung dieser beiden Entscheidungen (vgl. Seite 12 der Antragsschrift).

    Aus der Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2002 in Fachzeitschriften folgert der Antragsteller, der Angezeigte habe diese gekannt und gewusst, dass eine Unterbringung eines nicht kooperativen Beschuldigten zum Zwecke schlichter Totalbeobachtung rechtswidrig gewesen sei, er habe es aber dennoch unterlassen, den zuständigen Richter über die Weigerung des Antragstellers, sich untersuchen zu lassen, zu unterrichten (vgl. Seite 47 der Antragsschrift).

  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
    Zwar behauptet der Antragsteller, der Angezeigte E... habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs aus dem Beschluss vom 10.09.2002 bei Erlass der Beschlüsse vom 22.04.2004 und 16.09.2004 gekannt und bewusst missachtet (vgl. Seiten 12, 45 der Antragsschrift), er schließt auf die angebliche Kenntnis jedoch lediglich aus der vielfachen Veröffentlichung und Kommentierung dieser beiden Entscheidungen (vgl. Seite 12 der Antragsschrift).

    Aus der Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2002 in Fachzeitschriften folgert der Antragsteller, der Angezeigte habe diese gekannt und gewusst, dass eine Unterbringung eines nicht kooperativen Beschuldigten zum Zwecke schlichter Totalbeobachtung rechtswidrig gewesen sei, er habe es aber dennoch unterlassen, den zuständigen Richter über die Weigerung des Antragstellers, sich untersuchen zu lassen, zu unterrichten (vgl. Seite 47 der Antragsschrift).

  • KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89

    Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.1980, NStZ 1981, 193; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.03.1990, NStZ 1990, 355; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.09.1998, StV 2002, 128; Oberlandesgericht München, 2. Strafsenat, Beschluss vom 27.06.2007, NJW 2007, 3734) und in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 175 Rn. 2; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 175 Rn. 16 ff.) die Auffassung vertreten wird, in Ausnahmefällen, in denen die Staatsanwaltschaft rechtsirrtümlich keine oder völlig unzureichende Ermittlungen durchgeführt habe, könne ein Klageerzwingungsverfahren auch mit der Anordnung, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen aufzunehmen oder fortzuführen, abgeschlossen werden, vermag sich der Senat dieser nicht anzuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1980 - 1 Ws 424/79
    Auszug aus OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.1980, NStZ 1981, 193; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.03.1990, NStZ 1990, 355; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.09.1998, StV 2002, 128; Oberlandesgericht München, 2. Strafsenat, Beschluss vom 27.06.2007, NJW 2007, 3734) und in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 175 Rn. 2; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 175 Rn. 16 ff.) die Auffassung vertreten wird, in Ausnahmefällen, in denen die Staatsanwaltschaft rechtsirrtümlich keine oder völlig unzureichende Ermittlungen durchgeführt habe, könne ein Klageerzwingungsverfahren auch mit der Anordnung, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen aufzunehmen oder fortzuführen, abgeschlossen werden, vermag sich der Senat dieser nicht anzuschließen.
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
    Gegen die Zulassung einer Ermittlungserzwingung spricht auch, dass der Staatsanwaltschaft mit der allgemeinen Anordnung, die Ermittlungen aufzunehmen, wie sie der Antragsteller begehrt, hinsichtlich der vorzunehmenden Ermittlungen ein derart weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt würde, dass eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die erneute Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens abzusehen wäre (vgl. Kuhlmann, NStZ 1991, 193).
  • OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ws 227/98
    Auszug aus OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.1980, NStZ 1981, 193; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.03.1990, NStZ 1990, 355; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.09.1998, StV 2002, 128; Oberlandesgericht München, 2. Strafsenat, Beschluss vom 27.06.2007, NJW 2007, 3734) und in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 175 Rn. 2; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 175 Rn. 16 ff.) die Auffassung vertreten wird, in Ausnahmefällen, in denen die Staatsanwaltschaft rechtsirrtümlich keine oder völlig unzureichende Ermittlungen durchgeführt habe, könne ein Klageerzwingungsverfahren auch mit der Anordnung, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen aufzunehmen oder fortzuführen, abgeschlossen werden, vermag sich der Senat dieser nicht anzuschließen.
  • GStA München, 09.07.2013 - 34 Zs 1146/13
    Auszug aus OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts in München vom 9. Juli 2013 (34 Zs 1146/13) wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

    Der entgegenstehende Rechtsauffassung, dass eine Anordnung der Durchführung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wegen des eindeutigen Wortlautes der §§ 171, 172, 173 Abs. 3, 175 StPO nicht erfolgen könne (so OLG München, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 Ws 656/13 Kl, juris Rn. 3; KK-Moldenhauer, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 175, Rn. 3), kann aus den oben genannten Erwägungen des Vorliegens einer Regelungslücke gerade nicht gefolgt werden.
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    In vergleichbarer Weise ist auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anordnung der Oberlandesgerichte zur Anordnung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eine solche von den nach dem Wortlaut der §§ 173 Abs. 3, 174 Abs. 1, 175 S. 1 StPO unmittelbar vorgesehenen Rechtsfolgen abweichende Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts im Klageerzwingungsverfahren in Rechtsprechung und Literatur bejaht worden (so die Entscheidung des Senats in Hans. Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.08.1982 - Ws 71/82, juris Ls., MedR 1984, 112; vgl. ferner KG [...], Beschluss vom 26.03.1990 - 4 Ws 220/89, juris Ls., NStZ 1990, 355; OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.1998 - 1 Ws 227/98, juris Rn. 17, StV 2002, 128; OLG München, Beschluss vom 27.06.2007 - 2 Ws 494/06 Kl u.a., juris Rn. 8, NJW 2007, 3734; Löwe- Rosenberg/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 175 StPO Rn. 16 f. m.w.N.; ablehnend dagegen zuletzt OLG München, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 Ws 656/13 Kl, juris Rn. 6, StraFo 2014, 422).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 Ws 284/16

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft einer im Tierschutz engagierten

    a) Ob und inwieweit der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch gegen einen Bescheid nach § 152 Abs. 2 StPO statthaft ist, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden (vgl. hierzu Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 3 mwN; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 6 Ws 2/15, juris, Rn. 66; ablehnend OLG München, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 Ws 656/13, juris, Rn. 6).
  • OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens

    Dagegen hat der Senat grundsätzlich keine Kompetenz, ein Klageerzwingungsverfahren mit der Anordnung abzuschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufzunehmen, fortzuführen oder auch nur zu intensivieren habe (vgl. auch Moldenhauer in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 175 Rn. 3, § 172 Rn. la; OLG München 3. Strafsenat, Beschluss vom 04.06.2014, 3 Ws 656/13 KL, zitiert nach juris Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 28.06.2016 - 1 Ws 231/16

    Behandlung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung als

    Dennoch ist in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft bereits den Anfangsverdacht verneinte und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage-, sondern als "Ermittlungserzwingungsverfahren" zu behandeln, das mit der Anweisung an die Staatsanwaltschaft enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen (im Anschluss an OLG München NJW 2007, 3734-3737; a. A. OLG München StraFo 2014, 422-423).
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