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   BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11   

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https://dejure.org/2015,16830
BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11 (https://dejure.org/2015,16830)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11 (https://dejure.org/2015,16830)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 4 StR 267/11 (https://dejure.org/2015,16830)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG
    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit des Verfahrens: keine Berücksichtigung von persönlichen Umständen)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Berücksichtigung, Fahrzeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 RVG
    Pflichtverteidigervergütung: Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

  • IWW

    § 51 RVG, § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG, § 51 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG, § 2 Abs. 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof

  • rewis.io

    Pflichtverteidigervergütung: Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1; RVG § 51 Abs. 2 S. 2
    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pauschgebühr nur für verfahrensbezogene Tätigkeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschgebühr

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Reiseaufwand des Pflichtverteidigers rechtfertigt keine zusätzliche Pauschgebühr

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Haben Fahrtzeiten Auswirkungen bei der Pauschgebühr?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2437
  • NStZ-RR 2015, 295
  • StraFo 2015, 349
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Bei der Beurteilung ist ein objektiver Maßstab zu Grunde zu legen (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1264, 1265 mwN).

    Dass die Nichtberücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands für die Anreise zum Gerichtsort bei der Bemessung des Umfangs der Sache nach § 51 RVG zu einer Überschreitung der von Verfassungs wegen zu beachtenden Zumutbarkeitsgrenze führt, ist weder dargetan noch ersichtlich (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1264, 1265).

  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Dabei ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 AR 2/09, Rn. 18 zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ 2007, 343).

    Sie beruht auf in seiner Person liegenden Umständen und wird durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes ausgeglichen (Nr. 7003 ff. VV zu § 2 Abs. 2 RVG), der von dem Verteidiger offensichtlich auch geltend gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 StR 225/00 zu § 99 BRAGO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, Rn. 42 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 AR 2/09, Rn. 18 zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ 2007, 343; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 23 Stichwort Reisekosten; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 51 Rn. 99).

  • OLG Hamm, 29.09.2006 - 2 (s) Sbd IX-102/06

    Besonderer Umfang, Fahrtzeiten; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Dabei ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 AR 2/09, Rn. 18 zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ 2007, 343).

    Sie beruht auf in seiner Person liegenden Umständen und wird durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes ausgeglichen (Nr. 7003 ff. VV zu § 2 Abs. 2 RVG), der von dem Verteidiger offensichtlich auch geltend gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 StR 225/00 zu § 99 BRAGO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, Rn. 42 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 AR 2/09, Rn. 18 zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ 2007, 343; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 23 Stichwort Reisekosten; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 51 Rn. 99).

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof nach § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - liegen nicht vor.
  • BGH, 20.03.2002 - 4 StR 225/00

    Pauschalvergütung (Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung vor dem

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Sie beruht auf in seiner Person liegenden Umständen und wird durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes ausgeglichen (Nr. 7003 ff. VV zu § 2 Abs. 2 RVG), der von dem Verteidiger offensichtlich auch geltend gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 StR 225/00 zu § 99 BRAGO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, Rn. 42 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 AR 2/09, Rn. 18 zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ 2007, 343; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 23 Stichwort Reisekosten; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 51 Rn. 99).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Sie beruht auf in seiner Person liegenden Umständen und wird durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes ausgeglichen (Nr. 7003 ff. VV zu § 2 Abs. 2 RVG), der von dem Verteidiger offensichtlich auch geltend gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 StR 225/00 zu § 99 BRAGO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, Rn. 42 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 AR 2/09, Rn. 18 zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ 2007, 343; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 23 Stichwort Reisekosten; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 51 Rn. 99).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 117/12

    Voraussetzungen einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschgebühr

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 73/10, Rn. 5; Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 117/12, Rn. 5).
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 73/10, Rn. 5; Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 117/12, Rn. 5).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Sofern der erforderliche Arbeitsaufwand des Pflichtverteidigers außergewöhnlich hoch ist, kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3079 Rn. 18; vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 255; VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190, 191; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160; vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 Rn. 5).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 492/15

    Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist ein Ausnahmefall, der nur vorliegt, wenn objektiv eine überdurchschnittliche anwaltliche Leistung erforderlich wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5 und vom 19. Januar 2017 - 2 StR 549/15 Rn. 1).

    Dabei ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen persönlichen Umständen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5 mwN).

    Deshalb sind Fahrzeiten bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr nicht zu berücksichtigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 6).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20

    Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme das: die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen Sachen, in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11).

    Bei ersteren wird ggf. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 - juris) zu beachten sein.

  • BGH, 14.07.2020 - 1 StR 277/17

    Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist nach dem gesetzlichen Vergütungssystem auf Ausnahmefälle beschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 Rn. 5 mwN; vom 19. Januar 2017 - 2 StR 549/15 Rn. 1 und vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5).

    Zu berücksichtigen ist insoweit nur der Zeitaufwand, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 Rn. 5 mwN und vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5 mwN); etwa angefallene Fahrt- und Reisezeiten sind ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 Rn. 5 mwN).

  • OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20

    Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar: die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen, auch überdurchschnittlichen Sachen, in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11; Senat, Beschluss vom 9. August 2022 - 5 - 2 StE 7/20).
  • OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 2 StE 7/20

    Bewilligung einer Pauschgebühr für den Zeugenbeistand

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11).
  • OLG Dresden, 03.01.2023 - 4 St 2/21

    Pauschgebühr nach § 51 RVG für Zeugenbeistand; Erhöhte Schwierigkeit des

    Entscheidend ist, ob die konkrete Strafsache selbst umfangreich war und infolge dieses Umfangs eine zeitaufwändigere, gegenüber anderen Verfahren erhöhte Tätigkeit des Rechtsanwaltes erforderlich geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 -, juris m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach

    Dabei ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Antragstellers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur persönlichen Umständen hat ( vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 4 StR 267/11 -, juris, Rn. 5; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, juris, Rn. 16 jeweils m.w.N. ).
  • OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22

    Anspruch auf Pauschgebühr nach § 51 RVG bei besonders umfangreichen oder

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar und kommt lediglich in Betracht, wenn die anwaltliche Mühewaltung sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 ) und die Gewährung eines Pauschbetrags zum Ausgleich eines unzumutbaren Missverhältnisses angezeigt erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2010 - 1 AR 11/10, juris Rn. 3).

    Denn - entgegen dessen Auffassung in seinem Schriftsatz vom 20. Februar 2022 - hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20.03.1997 - 2 BvR 51/07, NJW 2007, 3420 ; ähnlich BGH, Beschluss vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 ) sehr wohl den gebührenrechtlichen Ansatz, wonach der dahingehende Aufwand zum einen durch den - beim nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten gesetzlich verankerten - Zuschlag zu den jeweils entstehenden Gebühren (hier: Nrn. 4101, 4105 VV RVG ) und zum anderen durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV RVG sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes nach Nr. 7005 VV RVG angemessen vergütet wird, gerade nicht als verfassungswidrig beanstandet.

  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 165/15

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung einer Pauschgebühr

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist ein Ausnahmefall, der nur vorliegt, wenn objektiv eine überdurchschnittliche anwaltliche Leistung erforderlich wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437).
  • BGH, 19.01.2017 - 2 StR 549/15

    Festsetzung einer Pauschgebühr (fehlende besondere Schwierigkeit)

  • OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit,

  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

  • OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17

    Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr

  • OLG Dresden, 15.12.2023 - 1 (S) AR 53/22

    Pauschgebühr. Wirtschaftstrafverfahren, umfangreiches Aktenmaterial, zahlreiche

  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

  • OLG Stuttgart, 04.07.2016 - 4 ARs 91/15

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung und Bemessung einer Pauschgebühr

  • KG, 28.11.2023 - 1 ARs 17/22

    Nebenklägerbeistand, Pauschgebühr, Voraussetzungen, Kompensation, KG

  • OLG Celle, 03.05.2018 - 1 AR (P) 14/18
  • LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16

    Erstreckung, Beiordnungsantrag, Verbindung, Zeitpunkt

  • KG, 28.11.2023 - 1 AR 17/22

    Pauschgebühr, beschränkter Antrag, Kompensation, Höhe der Pauschgebühr

  • OLG München, 27.09.2023 - 1 AR 263/23

    Höhe der Pauschgebühr bei lediglich einem Verhandlungstag in einer

  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 1(S) AR 60/19

    Voraussetzungen der Festsetzung einer Pauschgebühr

  • OLG Naumburg, 13.08.2019 - 1 AR 7/19

    Pflichtverteidigerkosten: Maßstab für einen Vorschuss auf eine Pauschgebühr

  • OLG München, 13.09.2017 - 8 St (K) 1/17
  • OLG Celle, 11.05.2017 - 1 AR (P) 11/17

    Pauschgebühr, Unzumutbarkeit, Anspruchsvoraussetzungen

  • OLG Koblenz, 29.06.2016 - 1 AR 99/15

    Zur Gewährung einer Pauschgebühr für den Beistand im Auslieferungsverfahren

  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 1 (S) AR 60/19

    Pauschgebühr, Nebenkläger, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit

  • OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18

    Pauschgebühr, Ausnahmecharkter

  • OLG Dresden, 01.07.2021 - 6 (S) AR 8/21

    Pauschgebühr, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit

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