Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.08.2015

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15   

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https://dejure.org/2015,5761
BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15 (https://dejure.org/2015,5761)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 StR 40/15 (https://dejure.org/2015,5761)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 StR 40/15 (https://dejure.org/2015,5761)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 83h Abs. 1 IRG
    Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Einbeziehung einer von der Auslieferungsentscheidung nicht erfassten Strafe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83h Abs 1 IRG, § 83h Abs 2 Nr 3 IRG, § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, Art. 83h Abs. 1 IRG, § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der EInbeziehung einer Freiheitsstrafe gegen den Grundsatz der Spezialität

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83h Abs. 1; IRG § 83h Abs. 2 Nr. 3
    Verstoß der EInbeziehung einer Freiheitsstrafe gegen den Grundsatz der Spezialität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäischer Haftbefehl - Spezialitätsgrundsatz und die Gesamtstrafenbildung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Europäischer Haftbefehl und Auslieferung - Spezialitätsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 154
  • StV 2015, 563
  • StraFo 2015, 470
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15
    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 mwN).

    Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass die Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Nordhorn zur Bewährung ausgesetzt worden ist; ein Anwendungsfall der Ausnahmeregelung des § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG liegt insoweit nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590).

  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15
    Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass die Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Nordhorn zur Bewährung ausgesetzt worden ist; ein Anwendungsfall der Ausnahmeregelung des § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG liegt insoweit nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590).
  • BGH, 04.02.2013 - 3 StR 395/12

    Auslieferung (Grundsatz der Spezialität; Gesamtstrafe; Verbot der Einbeziehung

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15
    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 mwN).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Zwar hat der Bundesgerichtshof, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 PPU - folgend, für Fallkonstellationen nachträglicher Einbeziehung einer nicht von der Auslieferungsbewilligung umfassten Vorverurteilung entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität allein der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, nicht bereits der Verfolgung der Tat entgegensteht (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 IRG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 10. November 2015 - 3 StR 400/15; vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563; und vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15

    Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung);

    c) Wie der Generalbundesanwalt in der den Angeklagten betreffenden Antragsschrift weiterhin zutreffend aufgezeigt hat, resultiert aus einer Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes im Auslieferungsverkehr innerhalb der Europäischen Union ebenfalls kein Verfahrenshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008, C-388/08, Leymann und Pustovarov, Rn. 73, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 und vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563 f. jeweils mwN; siehe auch Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, IRG, 5. Aufl., § 83h Rn. 7).

    b) Bei dieser Verfahrenslage ist die Vollstreckung der in dem hier gegenständlichen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe und damit deren Einbeziehung in eine Gesamtfreiheitsstrafe mit den Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12. Mai 2014 nicht zulässig (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 und vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563 f. jeweils mwN).

    Dass eine Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes bei Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls lediglich zu einem Vollstreckungshindernis (EuGH aaO) nicht aber zu einem Verfahrenshindernis führt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 und vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563 f. jeweils mwN), ändert an der Geltung der Spezialität nichts.

    c) Da bislang die französische Republik auch keine nachträgliche Zustimmung erklärt und der Angeklagte nicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat, darf die für die hier verfahrensgegenständliche Tat verhängte Einzelstrafe derzeit nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 und vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563 f. jeweils mwN).

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 46/22

    Spezialitätsgrundsatz; Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe.

    Der Bundesgerichtshof hat sich - soweit ersichtlich - in zahlreichen Entscheidungen bisher nur mit der Konstellation befasst, dass unter Nichtbeachtung des Spezialitätsgrundsatzes aus einer an sich nachträglich einzubeziehenden Vorstrafe rechtsfehlerhaft eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wurde (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 5 StR 498/22, juris Rn. 3; vom 24. Februar 2022 - 6 StR 48/22, NStZ-RR 2022, 154; Senat, Beschluss vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, juris Rn. 5; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 3; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100).
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1 ff.; im Folgenden RB-EuHb), der unter anderem in § 83h IRG umgesetzt worden ist, führt ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz, anders als in Rechtshilfeangelegenheiten gegenüber Drittstaaten, nämlich nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wie des Bundesgerichtshofes nicht zu einem Verfahrenshindernis, sondern lediglich zu einem Verbot freiheitsentziehender Maßnahmen (EuGH, Urt. v. 01.12.2008 - C-388/08 PPU - [Leymann und Pustovarov], Rn. 73, 74, juris; BGH, Beschl. v. 15.02.2017 - 2 StR 162/16 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 StR 246/16 -, Rn. 2, juris; BGH, Beschl. v. 11.05.2016 - 1 StR 627/15 -, Rn. 10, 14, juris; BGH, Beschl. v. 03.03.2015 - 3 StR 40/15 -, Rn. 5, juris; BGH, Urt. v. 10.12.2014 - 2 StR 170/13 -, Rn. 19 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 StR 218/14 -, Rn. 7, juris).

    Dies hat nach anerkannter obergerichtlicher Rechtsprechung etwa zur Folge, dass eine Einzelstrafe ohne nachträgliche Zustimmung des ersuchten Staates oder Verzichts des Verurteilten nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden darf (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2016 - 3 StR 245/16 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschl. v. 03.03.2015 - 3 StR 40/15 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 StR 218/14 -, Rn. 7 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 27.07.2011 - 4 StR 303/11 -, Rn. 3, juris).

  • BGH, 24.02.2022 - 6 StR 48/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes bewirkt ein Vollstreckungshindernis mit der Folge, dass eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14 - NStZ 2014, 590; und vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15 Rn. 5).
  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 477/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    (...) Um die Vollstreckbarkeit dieser Einzelfreiheitsstrafe nicht zu vereiteln, darf aus ihr und den übrigen Einzelfreiheitsstrafen keine Gesamtstrafe gebildet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 6 StR 48/22 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15 Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 400/15

    Rechtsfehlerhafte Einbeziehung einer der Auslieferung nicht zu Grunde liegenden

    Diese Tat ist nicht im Europäischen Haftbefehl vom 4. November 2014 (...) aufgeführt und lag daher nicht der Auslieferung des Angeklagten aus Rumänien zugrunde (§ 83h Abs. 1 IRG; vgl. EuGH, NJW 2009, 1057; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, juris; BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15   

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https://dejure.org/2015,29049
BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15 (https://dejure.org/2015,29049)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2015 - 4 StR 99/15 (https://dejure.org/2015,29049)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15 (https://dejure.org/2015,29049)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 226 StGB
    Rücktritt von einem mehraktigen Raubdelikt

  • IWW

    § 345 Abs. 1 StPO, § 24 Abs. 1, 2 StGB, Abs. 2 StGB, § 24 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer allein im Organisationsbereich des beauftragten Verteidigers liegenden Fristversäumung

  • rewis.io

    Rücktritt von einem mehraktigen Raubdelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 345 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer allein im Organisationsbereich des beauftragten Verteidigers liegenden Fristversäumung

  • datenbank.nwb.de

    Rücktritt von einem mehraktigen Raubdelikt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 675
  • StraFo 2015, 470
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14 jeweils mwN).

    Denn würde man eine Zäsur annehmen, wäre die Mitteilung des Vorstellungsbildes des Angeklagten nach der jeweils letzten Ausführungshandlung geboten (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274).

  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14 jeweils mwN).
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14 jeweils mwN).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14 jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16

    Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470 jeweils mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198, 199; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 9; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470; jew. mwN).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem

    Das Urteil hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand, da sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt (vgl. hierzu z.B. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; fehlgeschlagener Versuch; beendeter und

    Es fehlt an Feststellungen zum sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676; Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 720; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468).

    Anderes gilt nur dann, wenn die festgestellte objektive Sachlage sichere Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten gestattet (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676).

  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17

    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und

    Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Ausführungshandlung an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, juris Rn. 7; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFO 2015, 470 jeweils mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 9; Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

  • BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17

    Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen:

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das für die revisionsrechtliche Prüfung erforderliche Vorstellungsbild der Täter nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 82/14, Rn. 5; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274, jeweils mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Der objektiven Sachlage kann für das allein maßgebliche konkrete Vorstellungsbild des Angeklagten - namentlich ob er in der jeweiligen Tatsituation erkannte, dass er ein Opfer vollständig verfehlt oder aber nicht in tödlicher Weise verletzt hatte, und welche Schlüsse er hieraus gegebenenfalls im Einzelfall zog - allenfalls indizielle Bedeutung zukommen (zum Maßstab vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 2 StR 306/21; Beschluss vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15; Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 13/13).
  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Abstandnahme von der Tat:

    Bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene Handlungen vornimmt, die auf die Herbeiführung eines strafrechtlich relevanten Erfolges gerichtet sind, kommt es auf das subjektive Vorstellungsbild des Täters nach jedem Einzelakt an (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 Rn. 35 f. und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 17.09.2019 - 1 StR 343/19

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch:

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 Rn. 35 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 464/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273; und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21

    Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 500/19

    Rücktritt (Freiwilligkeit); Grundsätze der Strafzumessung

  • BGH, 27.03.2018 - 4 StR 593/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: fehlgeschlagener Versuch, beendeter und

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