Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 30.03.2016

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15   

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https://dejure.org/2016,7471
BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15 (https://dejure.org/2016,7471)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 StR 417/15 (https://dejure.org/2016,7471)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 StR 417/15 (https://dejure.org/2016,7471)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 230 StGB; § 239 StGB; § 261 StPO; § 271 StPO; § 274 StPO; § 374 StPO; § 376 StPO; § 17 JGG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung (Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung; Interesse an der öffentlichen Klage; Schreibversehen; Zusammentreffen von Offizialdelikt und Privatklagedelikt); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 230 StGB, § 264 Abs 1 StPO, § 376 StPO
    Strafverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Freiheitsberaubung: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch Anklageerhebung; Zusammentreffen von Privatklage- und Offizialdelikt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 223 Abs. 1 StGB, § 77b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 376 StPO, § 374 StPO, § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO, § 223 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO, § 239 Abs. 1 StGB, § 16 Abs. 4 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 47 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ; Einheitliche Verfahrensführung bei Zusammentreffen eines Privatklage- und eines Offizialdelikts

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Freiheitsberaubung: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch Anklageerhebung; Zusammentreffen von Privatklage- und Offizialdelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung; Einheitliche Verfahrensführung bei Zusammentreffen eines Privatklage- und eines Offizialdelikts

  • rechtsportal.de

    Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung; Einheitliche Verfahrensführung bei Zusammentreffen eines Privatklage- und eines Offizialdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperverletzung - und das besondere öffentliche Interesse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsberaubung - wenn der Schlüssel von innen steckt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Öffentliches Interesse" kann auch "besonderes öffentliches Interesse" heißen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 680
  • NStZ-RR 2018, 167
  • StV 2016, 696
  • StraFo 2016, 212
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Damit hat die Jugendkammer nicht bedacht, dass dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat der zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein allenfalls geringes Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11

    Keine Kompensation einer Verfahrensverzögerung bei Jugendarrest

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Um dem neuen Tatgericht eine insgesamt stimmige Rechtfolgenentscheidung zu ermöglichen, hat der Senat auch die Kompensationsentscheidung aufgehoben, die im Übrigen Bedenken begegnete (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Denn bei dem Ausspruch über eine Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer handelt es sich gerade nicht um eine in Relation zur Strafhöhe stehende Entscheidung; nach dem aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuwendenden "Vollstreckungsmodell' ist der Ausgleich für das erlittene Verfahrensunrecht von Fragen des Unrechts, der Schuld und der Strafhöhe zu trennen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Entgegen der Auffassung des Revisionsführers in seiner Gegenerklärung ist das berichtigte Protokoll auch allein maßgeblich; der Vorsitzende der Strafkammer hat das Protokollberichtigungsverfahren ordnungsgemäß nach Maßgabe der im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2007 (GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 315 ff.) entwickelten Anforderungen durchgeführt.
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 590/00

    Freiheitsberaubung; Begriff des Einsperrens (Überwindbarkeit)

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Dazu kann es ausreichen, dass eine unüberwindliche psychische Schranke vor einer Flucht besteht, etwa aus Angst vor weiteren Sanktionen oder Gewalthandlungen des Einsperrenden (BGH, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 StR 590/00, NStZ 2001, 420 mwN).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Darin, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage auf einen dem Antragserfordernis unterliegenden Vorwurf erstreckt, liegt - wenn keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349 mwN).
  • BGH, 04.02.2020 - StB 2/20

    Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei

    In einem solchen Fall kommt dem Erziehungsgedanken allerdings bereits bei der Bestimmung von Art und Dauer der jugendrechtlichen Sanktion ein - wenn überhaupt - allenfalls geringes Gewicht zu (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680 f.).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    In mehreren weiteren Entscheidungen hat der 3. Strafsenat erwogen, sich dem obiter dictum des 1. Strafsenats (Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) anzuschließen, dies aber letztlich offen gelassen und seinerseits die Frage aufgeworfen, ob jedenfalls bei Straftätern, die im Zeitpunkt der Verurteilung erwachsen sind, der Erziehungsgedanke insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr sein könne (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Denn dem Erziehungsgedanken kommt bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion eines bei Verurteilung erwachsenen Angeklagten nur ein geringes Gewicht zu (BGH NStZ 2016, 101, Rn. 5 bei juris; BGH NStZ 2016, 680, Rn. 19 bei juris; ebenso Brunner/Dölling, a.a.O. § 18 JGG Rn. 31; zur gänzlichen Ablehnung einer Erziehung Erwachsener durch andere Vertreter der Literatur siehe bereits oben unter a)).

    Während in den beiden oben genannten Entscheidungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs erstinstanzliche Strafaussprüche beanstandet wurden, weil dem Erziehungsgedanken gegenüber einem bei Aburteilung 23 Jahre und sieben Monate alten Angeklagten bzw. gegenüber zwei zum Zeitpunkt der Aburteilung 24 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten zu viel Gewicht beigemessen worden sei (BGH NStZ 2016, 101 und NStZ 2016, 680), missbilligte z.B. der.

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 114/16

    Strafantragserfordernis beim Diebstahl geringwertiger Sachen (keine konkludente

    Diese Erklärung ist insbesondere nicht (konkludent) damit zum Ausdruck gebracht, dass sie die Anklage auf das Entwenden des Mobiltelefons erstreckt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Der 3. Senat hob das Urteil jeweils im Rechtsfolgenausspruch auf, da die Jugendkammer nicht bedacht habe, dass dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat der zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten ein allenfalls geringes Gewicht zukomme (BGH, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, juris Rn. 19, NStZ 2016, 680, 681).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17; Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588; Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat; vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15   

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https://dejure.org/2016,8056
OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15 (https://dejure.org/2016,8056)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15 (https://dejure.org/2016,8056)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. März 2016 - 3 Ss OWi 1502/15 (https://dejure.org/2016,8056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Entbehrlichkeit weiterer Entbindungsentscheidung bei bloßer Terminsverlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entbehrlichkeit weiterer Entbindungsentscheidung bei bloßer Terminsverlegung

  • rechtsportal.de

    Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einmal entbunden, immer entbunden….

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entbindung von Anwesenheitspflicht gilt auch bei verlegtem Hauptverhandlungstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen; Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen; Fortwirkung der Entbindung für einen weiteren Termin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entbindung von der Anwesenheitspflicht wirkt bei Terminsverlegung fort

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 25
  • StraFo 2016, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 09.01.2012 - 3 Ws (B) 662/11

    Fortwirkung der Entbindung von der Präsenzpflicht bei Unterbrechung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    Für den Fall eines Fortsetzungstermins nach lediglich unterbrochener Hauptverhandlung ist dies in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt (vgl. KG, Beschl. v. 09.01.2012 - 2 Ss 366/11 [bei juris]).
  • OLG Bamberg, 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12

    Zur Befreiung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    zur Sachaufklärung in diesem Sinne nichts beitragen kann, so kann sich die Reichweite der - nicht im Ermessen des Gerichts stehenden (vgl. nur OLG Bamberg, Beschlüsse v. 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14 = StraFo 2014, 467 = ZfS 2015, 50 und vom 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = DAR 2013, 90 = NZV 2013, 204, jeweils m. w. N.; KK-Senge a. a. O.) - Entbindung nicht lediglich auf den nächstfolgenden Hauptverhandlungstermin beziehen, sondern hat sich auch auf alle folgenden Termine zu erstrecken, solange und soweit keine relevante Änderung der Sachlage (etwa weil der Betr. plötzlich erklärt, weitere Angaben machen zu wollen) eingetreten ist.
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 4 Ss OWi 217/06

    Entbindungsantrag; Erscheinen in der Hauptverhandlung, Wiederholung des Antrags;

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    In den vom OLG Brandenburg (Beschl. v. 13.05.2009 - 1 Ss [OWi] 68 Z/09 = VRS 116 [2009], 276 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 14), dem OLG Hamm (Beschl. v. 08.05.2006 - 4 Ss OWi 217/06 = VRS 110 [2006], 431 = DAR 2006, 522 = VerkMitt 2006, Nr. 11 und bereits dem KG (Beschl. v. 07.09.2000 - 2 Ss 184/00 = VRS 99 [2000], 372) zu beurteilenden Fällen ging es nicht um die Verlegung eines Termins, sondern um die Aussetzung der Hauptverhandlung.
  • OLG Bamberg, 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14

    Bußgeldverfahren: Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    zur Sachaufklärung in diesem Sinne nichts beitragen kann, so kann sich die Reichweite der - nicht im Ermessen des Gerichts stehenden (vgl. nur OLG Bamberg, Beschlüsse v. 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14 = StraFo 2014, 467 = ZfS 2015, 50 und vom 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = DAR 2013, 90 = NZV 2013, 204, jeweils m. w. N.; KK-Senge a. a. O.) - Entbindung nicht lediglich auf den nächstfolgenden Hauptverhandlungstermin beziehen, sondern hat sich auch auf alle folgenden Termine zu erstrecken, solange und soweit keine relevante Änderung der Sachlage (etwa weil der Betr. plötzlich erklärt, weitere Angaben machen zu wollen) eingetreten ist.
  • OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09

    Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    In den vom OLG Brandenburg (Beschl. v. 13.05.2009 - 1 Ss [OWi] 68 Z/09 = VRS 116 [2009], 276 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 14), dem OLG Hamm (Beschl. v. 08.05.2006 - 4 Ss OWi 217/06 = VRS 110 [2006], 431 = DAR 2006, 522 = VerkMitt 2006, Nr. 11 und bereits dem KG (Beschl. v. 07.09.2000 - 2 Ss 184/00 = VRS 99 [2000], 372) zu beurteilenden Fällen ging es nicht um die Verlegung eines Termins, sondern um die Aussetzung der Hauptverhandlung.
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    Dies ist für den Fall anerkannt, dass eine Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch die Nichtbeiziehung weiterer Akten geltend gemacht wird (vgl. u. a. BGHSt 30, 131; BGH NStZ 2010, 530).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    Dies ist für den Fall anerkannt, dass eine Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch die Nichtbeiziehung weiterer Akten geltend gemacht wird (vgl. u. a. BGHSt 30, 131; BGH NStZ 2010, 530).
  • OLG Jena, 09.06.2009 - 1 Ss 101/09

    Umfang der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    In einer vom OLG Jena (Beschl. v. 09.06.2009 - 1 Ss 101/09 = VRS 117 [2009], 342 = ZfS 2010, 109) entschiedenen Fallgestaltung hatte der Betr.
  • KG, 07.09.2000 - 3 Ws (B) 392/00

    Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15
    In den vom OLG Brandenburg (Beschl. v. 13.05.2009 - 1 Ss [OWi] 68 Z/09 = VRS 116 [2009], 276 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 14), dem OLG Hamm (Beschl. v. 08.05.2006 - 4 Ss OWi 217/06 = VRS 110 [2006], 431 = DAR 2006, 522 = VerkMitt 2006, Nr. 11 und bereits dem KG (Beschl. v. 07.09.2000 - 2 Ss 184/00 = VRS 99 [2000], 372) zu beurteilenden Fällen ging es nicht um die Verlegung eines Termins, sondern um die Aussetzung der Hauptverhandlung.
  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 94/22

    Fortwirkung der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen

    An der beabsichtigten Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unbegründet sieht es sich durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 30. März 2016 (3 Ss OWi 1502/15, NStZ-RR 2017, 25) gehindert, dem zufolge die Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen auch für den verlegten Hauptverhandlungstermin gelte.

    Beide Regelungen betreffen mithin die ggf. aufzuhebende Erscheinenspflicht des Betroffenen für die gesamte Hauptverhandlung im Sinne von § 229 StPO (vgl. OLG Karlsruhe, zfs 2018, 471; OLG Bamberg, NStZ-RR 2017, 25; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2015, 258; Justenhoven, Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung, 2016, S. 188; KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., § 73 Rn. 15; König, DAR 2023, 232, 233; Meyer, NZV 2010, 496, 497; vgl. insoweit auch OLG Hamm, NStZ 1992, 498).

    a) Die Vorschrift begrenzt die in § 73 Abs. 1 OWiG normierte Anwesenheitspflicht des Betroffenen, die ihrerseits der Sachaufklärung dient (vgl. OLG Bamberg, NStZ-RR 2017, 25; KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., § 73 Rn. 28 ff.).

    Erst eine Aussetzung hat zudem - wie auch § 265 Abs. 4 StPO nahelegt - regelmäßig ihren Grund in einer veränderten Sachlage, womit für diesen Fall der "Verbrauch" des Entbindungsbeschlusses (und des ihm zugrunde liegenden Entbindungsantrages) begründet werden kann (vgl. insofern KG, Beschluss vom 17. November 2017 - 3 Ws (B) 318/17, juris Rn. 3; KG, DAR 2017, 714; OLG Jena, VRS 117, 342; OLG Brandenburg, VRS 116, 276; OLG Hamm, DAR 2006, 522; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., Rn. 1582; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 73 Rn. 5; s. zudem zur Zurückverweisung OLG Bamberg, NStZ-RR 2017, 25, 26).

  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner abschließenden Entscheidung der in der obergerichtlichen Entscheidung umstrittenen Frage, ob die Befreiung des Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen auch nach Verlegung des Hauptverhandlungstermins fortgilt (bejahend OLG Karlsruhe - Senat - NStZ-RR 2015, 258; OLG Bamberg NStZ-RR 2017, 25; verneinend OLG Jena VRS 117, 342; KG VRS 99, 372), weil dies auf die Entscheidung keinen Einfluss hat.
  • KG, 28.02.2022 - 3 Ws (B) 31/22

    Divergenzvorlage zur Reichweite einer Entbindungsentscheidung

    Das OLG hat tragend entschieden, dass die Entscheidung über die Entbindung von der Verpflichtung des persönlichen Erscheinens bei einer bloßen Verlegung des Hauptverhandlungstermins fortwirkt (OLG Bamberg DAR 2016, 391 = StraFo 2016, 212).

    Das OLG Bamberg hingegen vertritt die Auffassung, die Entbindung wirke über eine Terminverlegung hinweg und betreffe auch den aktualisierten Termin (NStZ-RR 2017, 25; NStZ-RR 2017, 26 [obiter dictum]; vgl. auch OLG Karlsruhe NZV 2016, 99 [Verhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG nach "konkret terminbezogenem Entbindungsbeschluss"]; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 73 Rn. 5; Meyer NZV 2010, 496; Wieser, OWiG 164. AL, § 73 Nr. 3.4).

  • OLG Bamberg, 15.09.2016 - 3 Ss OWi 1048/16

    Keine Fortwirkung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der

    Der Antrag, den Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, muss nach Aufhebung des angefochtenen Ersturteils durch das Rechtsbeschwerdegericht und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht erneut gestellt werden (Abgrenzung zu OLG Bamberg, Beschl. v. 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15 = StraFo 2016, 212 = DAR 2016, 391 = VRR 2016, Nr. 6).

    c) Dieses Ergebnis steht keinesfalls im Widerspruch zum Beschluss des Senats vom 30.03.2016 (3 Ss OWi 1502/15 = StraFo 2016, 212 = DAR 2016, 391 = VRR 2016, Nr. 6).

  • BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21

    Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer

    Da der Verwerfung der Rechtsbeschwerde die Entscheidung des OLG Bamberg vom 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15 (NStZ-RR 2017, 25) entgegensteht, wonach die antragsgemäße Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei einer bloßen Verlegung des Hauptverhandlungstermins regelmäßig fortwirkt, hat das KG die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG mit folgender Vorlagefrage zur Entscheidung vorgelegt: "Führt die Verlegung eines Hauptverhandlungstermins dazu, dass die vorangegangene Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung des persönlichen Erscheinens "verbraucht" ist, sodass sie für den neuen Termin gegebenenfalls neu beantragt und angeordnet werden muss?".
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