Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37462
BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15 (https://dejure.org/2015,37462)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2015 - 4 StR 276/15 (https://dejure.org/2015,37462)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15 (https://dejure.org/2015,37462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,37462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 25 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung; Anforderungen an den Revisionsvortrag bei einer Befangenheitsrüge

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 25 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung einer Revison im Fall eines besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung; Anforderungen an den Revisionsvortrag bei einer Befangenheitsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Änderung einer Revison im Fall eines besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 627
  • StraFo 2016, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 574/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Gesamtstrafenlage)

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15
    Damit ist eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB mit der verhängten Einzelstrafe für die am 9. November 2008 begangene, jedoch erst am 27. August 2014 abgeurteilte Tat ausgeschlossen; sie ist infolge der in diesem Urteil zutreffend gebildeten nachträglichen Gesamtstrafe gesamtstrafenrechtlich "verbraucht' und steht für eine erneute Gesamtstrafenbildung nicht mehr zur Verfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 4 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15
    Das Rechtsmittel des Angeklagten H. hat insgesamt keinen Erfolg (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. zur Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89, und vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot (Aufhebung einer

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15
    In einem solchen Fall bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die (zeitlich) erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass eine später begangene Straftat gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, StraFo 2013, 345 f.).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15
    Das Rechtsmittel des Angeklagten H. hat insgesamt keinen Erfolg (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. zur Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89, und vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Soweit sich der Beschwerdeführer am 3. März 2016 den Befangenheitsgesuchen der Mitangeklagten O. , P. und S. vom 1. und 2. März 2016 angeschlossen hat, teilt die Revision abermals schon die Tatsachen nicht mit, die für die Prüfung von Bedeutung sind, ob der Anschluss an diese Anträge unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    aa) Sie genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt die Revision die wesentlichen Inhalte des Ablehnungsantrags vom 29. November 2022 und des Zurückweisungsbeschlusses vom selben Tag mit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05; vom 2. April 2020 - 1 StR 90/20, StV 2020, 815, 815 f.), zudem die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der unverzüglichen Antragsstellung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21, NStZ 2023, 53) sowie die dienstliche Erklärung der abgelehnten Schöffin (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07; BGH, Beschlüsse vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2; vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99; vgl. zum gegen einen Dolmetscher gerichteten Befangenheitsgesuch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Zum notwendigen Revisionsvorbringen zählen bei der Rüge der Verletzung von § 338 Nr. 3 StPO auch die Tatsachen, die für die Frage der Rechtzeitigkeit des Befangenheitsantrags im Sinne von § 25 Abs. 2 Satz 1 StPO von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 27. November 2019 - 5 StR 272/19).
  • BGH, 07.11.2023 - 2 StR 284/23

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags wegen tatsächlicher

    aa) Hat der Angeklagte zwischen zwei rechtskräftigen Vorverurteilungen eine Straftat begangen, so bildet nur die (zeitlich) erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass eine später begangene Straftat gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 435/22

    Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275 f.).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Soweit sich der Beschwerdeführer am 3. März 2016 den Befangenheitsgesuchen der Mitangeklagten O., P. und S. vom 1. und 2. März 2016 angeschlossen hat, teilt die Revision abermals schon die Tatsachen nicht mit, die für die Prüfung von Bedeutung sind, ob der Anschluss an diese Anträge unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627).
  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 615/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (abzuurteilende Taten wurden zwischen zwei

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 ? 4 StR 276/15 Rn. 5; Urteil vom 12. August 1998 ? 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 420/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21

    Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung

    So teilt die Revision schon die Tatsachen nicht mit, die für die Prüfung von Bedeutung sind, ob der Befangenheitsantrag unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO gestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; Urteil vom 7. Februar 2022 - 5 StR 207/21 Rn. 54).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 420/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausschluss der Gesamtstrafenbildung bei

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 ? 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 ? 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 ? 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 ? 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 ? 5 StR 269/09, Rn. 2; vom 17. Juli 2007 ? 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 ? 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22

    Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Inhaltliche Anforderungen

  • BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung bei mehreren Vorverurteilungen)

  • OLG Hamburg, 28.07.2020 - 2 Rev 43/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei mehreren Vorverurteilungen

  • OLG Hamm, 23.08.2018 - 5 RVs 98/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer teilweisen Berufungsrücknahme in der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht