Weitere Entscheidungen unten: BGH, 04.10.2016 | BGH, 13.10.2016

Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2016 - 2 StR 27/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43949
BGH, 31.08.2016 - 2 StR 27/16 (https://dejure.org/2016,43949)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2016 - 2 StR 27/16 (https://dejure.org/2016,43949)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2016 - 2 StR 27/16 (https://dejure.org/2016,43949)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 2 S 3 StPO
    Strafverfahren: Wiedereinsetzung von Amts wegen

  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § 346 Abs. 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafverfahren: Wiedereinsetzung von Amts wegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 346 Abs. 1
    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Wiedereinsetzung von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 131
  • StraFo 2017, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen -

    Auszug aus BGH, 31.08.2016 - 2 StR 27/16
    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 StPO) ohne oder gegen den Willen des eine Frist Versäumenden ist nicht möglich (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3 Voraussetzungen 1).
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Sie enthält den eindeutigen Willen, die Revision durchzuführen, so dass der förmliche Antrag durch die Fiktion der Antragstellung ersetzt werden kann (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 45 Rdn. 12, siehe auch BGH StraFo 2017, 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2016 - 2 ARs 335/16, 2 AR 174/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43791
BGH, 04.10.2016 - 2 ARs 335/16, 2 AR 174/16 (https://dejure.org/2016,43791)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2016 - 2 ARs 335/16, 2 AR 174/16 (https://dejure.org/2016,43791)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, 2 AR 174/16 (https://dejure.org/2016,43791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 4 StPO
    Richterablehnung: Zuständiges Gericht bei Ablehnung sämtlicher Richter des erkennenden Gerichts

  • IWW

    § 172 Abs. 2 StPO, § 27 Abs. 4 StPO, § 21e Abs. 3 GVG

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Besorgnis der Befangenheit der Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen

  • rewis.io

    Richterablehnung: Zuständiges Gericht bei Ablehnung sämtlicher Richter des erkennenden Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 27 Abs. 4
    Nachweis der Besorgnis der Befangenheit der Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen

  • datenbank.nwb.de

    Richterablehnung: Zuständiges Gericht bei Ablehnung sämtlicher Richter des erkennenden Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alle Richter befangen...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2017, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 04.10.2016 - 2 ARs 335/16
    Nur innerhalb eines Quorums in gleicher Weise betroffener Richter ist eine einheitliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Ablehnung geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 27).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    c) Über das Ablehnungsgesuch ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Richter, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 27 f. und Leitsatz 1; Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 9; BVerfG, NJW 2004, 2514, 2515; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 9; MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 45 Rn. 6 mwN; Zöller/Vollkommer, aaO, § 46 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, StraFo 2017, 17).
  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

    In solchen Fällen kann grundsätzlich nach § 21e Abs. 3 GVG verfahren werden (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, StraFo 2017, 17).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    c) Über das Ablehnungsgesuch ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Richter, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 27 f. und Leitsatz 1; Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 9; BVerfG, NJW 2004, 2514, 2515; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 9; MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 45 Rn. 6 mwN; Zöller/Vollkommer, aaO, § 46 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, StraFo 2017, 17).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    c) Über das Ablehnungsgesuch ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Richter, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 27 f. und Leitsatz 1; Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 9; BVerfG, NJW 2004, 2514, 2515; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 9; MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 45 Rn. 6 mwN; Zöller/Vollkommer, aaO, § 46 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, StraFo 2017, 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2016 - StB 31/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39558
BGH, 13.10.2016 - StB 31/16 (https://dejure.org/2016,39558)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - StB 31/16 (https://dejure.org/2016,39558)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - StB 31/16 (https://dejure.org/2016,39558)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 70 StPO
    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter Androhung von Ordnungshaft für den Fall der Nichtbetreibbarkeit durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 1 S 2 StPO, § 304 Abs 5 StPO
    Ordnungsgeldbeschluss durch den Ermittlungsrichter am BGH: Zulässigkeit der Beschwerde

  • IWW

    § 11 Abs. 1 VStGB, § 55 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, § 101 Abs. 1 StPO, § 70 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 70 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 6 Abs. 2 EGStGB, § 70 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens im Zusammenhang mit dem Abschuss der Boeing 777 mit der Flugnummer MH 17 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über der Ost-Ukraine

  • rewis.io

    Ordnungsgeldbeschluss durch den Ermittlungsrichter am BGH: Zulässigkeit der Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens im Zusammenhang mit dem Abschuss der Boeing 777 mit der Flugnummer MH 17 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über der Ost-Ukraine

  • rechtsportal.de

    VStGB § 11 Abs. 1
    Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens im Zusammenhang mit dem Abschuss der Boeing 777 mit der Flugnummer MH 17 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über der Ost-Ukraine

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgeldbeschluss durch den Ermittlungsrichter am BGH: Zulässigkeit der Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 13.10.2016 - StB 31/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter

    BGH, 13.10.2016 - StB 32/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter

    BGH, Ermittlungsrichter, 06.09.2016 - 4 BGs 109/16

    MH-17 Ermittler Resch: Der BGH "bringt mich in Lebensgefahr"

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Malaysia-Airlines-Flug 17

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 195
  • StraFo 2017, 17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 31/16
    Nach § 304 Abs. 5 StPO ist gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, zu denen auch die als Beschluss bezeichneten Entscheidungen zählen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 1979 - StB 26-27/79, BGHSt 29, 13), die Beschwerde nur zulässig, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder die in § 101 Abs. 1 StPO bezeichneten Maßnahmen betreffen.
  • BGH, 22.12.1993 - StB 21/93

    Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 31/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 32/09

    Freiheitsgrundrecht; Beugehaft zur Erzwingung eines Zeugnisses (Ermessen des

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 31/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 31/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH,

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 31/16
    Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.; vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - StB 31/16
    Nach § 304 Abs. 5 StPO ist gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, zu denen auch die als Beschluss bezeichneten Entscheidungen zählen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 1979 - StB 26-27/79, BGHSt 29, 13), die Beschwerde nur zulässig, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder die in § 101 Abs. 1 StPO bezeichneten Maßnahmen betreffen.
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