Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.05.2017

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17   

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https://dejure.org/2017,29097
BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17 (https://dejure.org/2017,29097)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - 2 StR 132/17 (https://dejure.org/2017,29097)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 (https://dejure.org/2017,29097)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Revision in Strafsachen: Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch trotz auf den Angeklagten als Täter hinweisender DNA-Spur

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung; Berücksichtigung des Beweiswerts einer DNA-Spur

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch trotz auf den Angeklagten als Täter hinweisender DNA-Spur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung; Berücksichtigung des Beweiswerts einer DNA-Spur

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung; Berücksichtigung des Beweiswerts einer DNA-Spur

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch trotz auf den Angeklagten als Täter hinweisender DNA-Spur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 288
  • StraFo 2017, 372
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).

    Im Einzelfall kann es revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen sein, dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sich dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212).

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dass das Landgericht dabei die Besonderheiten außer Acht gelassen haben könnte, die für Wahrnehmung, Erinnerung und das Wiedererkennen von Stimmen gelten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08, BGHSt 54, 15, 20; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1395 ff.), schließt der Senat aus.
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 652 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 722/13

    Freisprechendes Urteil (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 652 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    bb) Von diesen Anforderungen an den (wenigstens bedingten) Vorsatz des Handeltreibens ausgehend weist die darauf bezogene tatrichterliche Beweiswürdigung keine revisiblen Rechtsfehler (zum Prüfungsmaßstab näher BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17, StraFo 2017, 372, juris Rn. 16 mwN) auf.
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    Seine hierzu getroffenen Feststellungen und die ihnen zugrunde liegende Beweiswürdigung sind aber lückenhaft und unklar (zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17, Rn. 16; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 13; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215, st. Rspr.).
  • BayObLG, 29.06.2021 - 205 StRR 141/21

    Augenarzt operiert nach Schlaganfall - Strafverfahren

    Ferner ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 -, juris Rdn. 16, m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2017 - 2 StR 529/16

    Beschränkung von Rechtsmitteln (Widerspruch zwischen Revisionsantrag und

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (stRspr; vgl. Senat, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17, StraFo 2017, 372 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

    Erst dann ist auf dieser Grundlage in der Beweiswürdigung darzulegen, weshalb die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 17.03.2021 - 5 StR 273/20; 04.02.2021 - 4 StR 457/20, bei juris; BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19 = NStZ 2021, 121; 26.07.2017 - 2 StR 132/17 = StraFo 2017, 372; BayObLG, Beschluss vom 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21, bei juris).
  • KG, 13.02.2023 - 2 Ss 44/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit der

    Das Tatgericht muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 -, juris; BGH NStZ-RR 2010, 182; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Auch die diesen Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung ist mit Blick auf den eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 Rn. 16 und vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 11 f., jeweils mwN) rechtlich nicht zu beanstanden, sie ist insbesondere nicht lückenhaft.
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Verharmlosung des Nationalsozialismus durch Aufschrift "Impfung macht frei";

    Das Tatgericht muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 -, juris; BGH NStZ-RR 2010, 182 ; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24890
BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17 (https://dejure.org/2017,24890)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2017 - 5 StR 149/17 (https://dejure.org/2017,24890)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17 (https://dejure.org/2017,24890)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Sachverständigengutachten; Darlegung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters; kein pauschaler Verweis auf DNA-Gutachten; Identifizierung des Angeklagten anhand von Videoaufzeichnungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO
    Revision in Strafsachen: Beweiswürdigung bei molekulargenetischer Vergleichsuntersuchung und Identifizierung des Täters anhand eines Fotos

  • IWW

    § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Lückenhafte Beweiswürdigung im Hinblick auf die Heranziehung von DNA-Spuren auf der Strumpfhose der Nebenklägerin

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Beweiswürdigung bei molekulargenetischer Vergleichsuntersuchung und Identifizierung des Täters anhand eines Fotos

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Lückenhafte Beweiswürdigung im Hinblick auf die Heranziehung von DNA-Spuren auf der Strumpfhose der Nebenklägerin

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Beweiswürdigung bei molekulargenetischer Vergleichsuntersuchung und Identifizierung des Täters anhand eines Fotos

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 723
  • NStZ-RR 2017, 288
  • StV 2020, 454 (Ls.)
  • StraFo 2017, 372
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17
    In diesem Zusammenhang mag dahinstehen, ob es hier für eine wirksame Verweisung auf Abbildungen gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - 3 StR 425/15, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 267 Rn. 8 mwN), die ohnehin nur "wegen der Einzelheiten' erlaubt ist, schon genügt, dass zu einem Standbild aus der Videoaufzeichnung lediglich zwei Fundstellen in der Akte angegeben werden verbunden mit dem Hinweis auf eine Inaugenscheinnahme durch die Strafkammer (UA S. 33).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 mwN).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17
    Jedenfalls hat sich das Landgericht nicht mit der Ergiebigkeit des Bildes und seiner Eignung als Grundlage einer Identifizierung auseinandergesetzt, an deren Begründung umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je schlechter die Bildqualität ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 384).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723; vom 16. August 2023 - 5 StR 244/23, NStZ-RR 2023, 335; vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22, NStZ-RR 2023, 271).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, juris Rn. 10, NStZ 2017, 723, 724; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 15 ff., NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19; Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 427/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Maßstab für kommunale Entscheidungsträger

    bb) Folgt das Tatgericht der Beurteilung eines Sachverständigen hat es dessen Ausführungen im Urteil zumindest in gedrängter Form zusammenfassend unter Mitteilung der wesentlichen tatsächlichen Grundlagen (Anknüpfungstatsachen) und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen (Befundtatsachen) darzustellen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17 Rn. 10; Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99 Rn. 2).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    a) Das Urteil genügt nicht den Anforderungen, die an die Darlegung des Ergebnisses eines DNA-Gutachtens zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 zu eindeutigen Einzelspuren; vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723 zu Mischspuren).
  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 390/19

    Beweiswürdigung (Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem

    a) Das angefochtene Urteil genügt nicht den Anforderungen, die an die Darlegung der Ergebnisse von DNA-Gutachten zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 zu eindeutigen Einzelspuren; vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723 zu Mischspuren; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19 Rn. 5).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19

    Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)

    Er braucht insbesondere nicht zu entscheiden, ob die Anführung der Aktenfundstelle auf UA 5 (nur) bei den dort erwähnten Lichtbildern den Anforderungen an eine wirksame Bezugnahme gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO noch genügen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 425/15, NStZ-RR 2016, 178; Beschluss vom 31. Mai 2017 ? 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723).
  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

    aaa) Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so dazulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, a. a. O. juris Rdnr. 5, 28. August 2018 - 5 StR 50/17 -, juris Rdnr. 8 = BGHSt 63, 187 ff., 17. Juli 2018 - 1 StR 518/17 -, juris Rdnr. 6, 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17 -, juris Rdnr. 10, Urteil vom 24. März 2016, a. a. O., juris Rdnr. 30, m. w. Nachw.).

    Hinsichtlich Mischspuren gelten nach wie vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 -, juris Rdnr. 6) die weitergehenden Darlegungsanforderungen, d. h. es ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht nicht nur die biostatistische Wahrscheinlichkeitsaussage mitteilt, sondern auch, wie viele Systeme untersucht wurden und ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017, a. a. O., juris Rdnr. 10).

  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 97/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (molekulargenetische

    Der Tatrichter hat daher diese Wahrscheinlichkeit mitzuteilen und die Grundlagen für deren Berechnung so darzulegen, dass dem Revisionsgericht eine Plausibilitätsprüfung möglich ist (zu den Einzelheiten der Darstellung einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 StR 498/17, NStZ 2018, 303; Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723, 724; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477, 478 f.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 518/17

    Urteilsbegründung (Anforderungen an die Darstellung eines

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11 und vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 61. Aufl., § 267 Rn. 13a, jeweils mwN).
  • BGH, 09.06.2020 - 2 StR 105/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats an die Darstellung

    Das angefochtene Urteil genügt nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchungen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 zu eindeutigen Einzelspuren; vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17 zu Mischspuren; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.05.2018 - 5 StR 170/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung in

  • OLG Jena, 20.02.2018 - 1 OLG 161 Ss 3/18

    Überlegende Forschungsmittel von Sachverständigen; Nichtanordnung des Verfalls

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