Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.08.2017 | OLG Zweibrücken, 31.08.2017

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35813
BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17 (https://dejure.org/2017,35813)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2017 - 4 StR 349/17 (https://dejure.org/2017,35813)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17 (https://dejure.org/2017,35813)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Pistolenschuss aus dem fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer des auf der Nebenspur befindlichen Fahrzeugs

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315b Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen auf Fahrzeuge im Straßenverkehr; Rückführung der konkreten Gefahr für eines der dort genannten Schutzobjekte auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte; Beruhen des Schadens ...

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Pistolenschuss aus dem fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer des auf der Nebenspur befindlichen Fahrzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen auf Fahrzeuge im Straßenverkehr; Rückführung der konkreten Gefahr für eines der dort genannten Schutzobjekte auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte; Beruhen des Schadens ...

  • datenbank.nwb.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Pistolenschuss aus dem fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer des auf der Nebenspur befindlichen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schüsse auf den Pkw - warum klagt man das als gefährlichen Eingriff an?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    § 315b StGB durch Schuss auf das Fahrzeug, um den Fahrer zu töten? Nööö...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schüße auf ein fahrendes Auto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 356
  • NZV 2018, 42
  • StV 2018, 430 (Ls.)
  • StraFo 2017, 474
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17
    Eine solche Verurteilung setzt bei Schüssen auf Fahrzeuge im Straßenverkehr voraus, dass die konkrete Gefahr für eines der in § 315b Abs. 1 StGB genannten Schutzobjekte jedenfalls auch auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Schaffung einer konkreten

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17
    Um insoweit auch nur zu einer Verurteilung wegen Versuchs zu gelangen, hätte der Angeklagte in seine Vorstellung aufnehmen und billigen müssen, dass es infolge des Schusses zu einem Beinahe-Unfall kommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408); Feststellungen dazu hat das Landgericht indes nicht getroffen.
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    In diesem Fall ist eine verkehrsspezifische Gefahr aber nur zu bejahen, wenn der Fortbewegung des von dem Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6; vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17 Rn. 3; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15 Rn. 5 und vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 Rn. 5 f.).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Bei Außeneinwirkungen, die ? wie hier ? nicht durch eine vom Täter ausgenutzte Eigendynamik eines Fahrzeugs gekennzeichnet sind, ist eine verkehrsspezifische Gefahr nur dann zu bejahen, wenn der Fortbewegung des vom Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 23. Februar 2010 ? 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572; jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr:

    Eine solche liegt bei Zusammentreffen der Tathandlung und dem Eintritt einer konkreten Gefahr - wie hier - indes nur dann vor, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; Beschlüsse vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ-RR 2015, 352; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34067
BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17 (https://dejure.org/2017,34067)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - 4 StR 320/17 (https://dejure.org/2017,34067)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17 (https://dejure.org/2017,34067)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 StGB
    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren Falls: Verhältnis von gesetzlich vertypten und fakultativen Strafmilderungsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 Abs 1 Nr 1 StGB
    Brandstiftung: Vorliegen einer "teilweisen Zerstörung" einer Stadthalle bei Nichtbenutzbarkeit einzelner Räume durch Rußanhaftungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306a Abs. 2, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 306 Abs. 2 StGB, § 21 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung; Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock; Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit"; Einbeziehung eines minder schwerer Fall der Brandstiftung

  • rewis.io

    Brandstiftung: Vorliegen einer "teilweisen Zerstörung" einer Stadthalle bei Nichtbenutzbarkeit einzelner Räume durch Rußanhaftungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung; Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock; Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit"; Einbeziehung eines minder schwerer Fall der Brandstiftung

  • rechtsportal.de

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung; Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock; Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit"; Einbeziehung eines minder schwerer Fall der Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung - und die teilweise Zerstörung des Gebäudes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2017, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

    Für die Unbrauchbarkeit genügt grundsätzlich die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für eine "nicht nur unerhebliche Zeit' (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 f.).

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt für einen Hang bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 mwN).
  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 192/13

    Verfahrenshindernis der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Dies führt zur Teileinstellung des dem Beschluss vom 31. März 2017 nachfolgenden Verfahrens gemäß § 206a Abs. 1 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13, BGHR StPO § 260 Abs. 3 Revisionsinstanz 3 mwN).
  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17
    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Eine teilweise Zerstörung ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 ? 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 14. Januar 2014 ? 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Ein Gebäude ist im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB teilweise zerstört, wenn für eine nicht nur unerhebliche Zeit ein für das ganze Objekt zwecknötiger Teil oder dieses wenigstens für einzelne seiner wesentlichen Zweckbestimmungen unbrauchbar wird oder wenn einzelne seiner Bestandteile, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, vernichtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 648; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines Gebäudes)

    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42749
OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17 (https://dejure.org/2017,42749)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.08.2017 - 1 Ws 248/17 (https://dejure.org/2017,42749)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. August 2017 - 1 Ws 248/17 (https://dejure.org/2017,42749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 454 Abs 2 S 1 StPO, § 57 Abs 1 S 1 StGB
    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem Prognosegutachten; positive Sozialprognose bei Tatleugnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafaussetzung kann auch bei Tatleugnung möglich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 605
  • StraFo 2017, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass aus dem Leugnen der Tat stets auch auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten geschlossen werden könne; es handelt sich lediglich um ein - nicht notwendigerweise negatives - Indiz (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09, BeckRS 2009, 26828 m. w. N.).

    Indes kann in Fällen, in denen aufgrund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (vgl. BVerfGE 117, 71 [106] = BVerfG, NJW 2007, 1933 [1939]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29).

    Das Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung verlangt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 30 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 Ws 160/17).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).

    Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass aus dem Leugnen der Tat stets auch auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten geschlossen werden könne; es handelt sich lediglich um ein - nicht notwendigerweise negatives - Indiz (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09, BeckRS 2009, 26828 m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13

    Strafaussetzung zu Bewährung: Mindestanforderungen an ein Prognosegutachten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es handelt sich hierbei um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das zukünftige Legalverhalten des Verurteilten (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 154; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).

    Denn das Gericht ist ohnehin nicht von der kritischen Prüfung des Gutachtens enthoben und zu einer abweichenden Einschätzung befugt (Senat, a. a. O. m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Indes kann in Fällen, in denen aufgrund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (vgl. BVerfGE 117, 71 [106] = BVerfG, NJW 2007, 1933 [1939]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29).
  • OLG Koblenz, 21.05.2003 - 1 Ws 301/03

    Reststrafaussetzung, Unterbringung, Aussetzung, Prognose, Prognosegutachten,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es ist die Aufgabe des zur Erstellung eines Prognosegutachtens berufenen Sachverständigen, eine eigene qualifizierte Gefährlichkeitsprognose (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2016, 189 [190]; OLG Koblenz, StV 2003, 686; zu den Mindestanforderungen: Boetticher et al., NStZ 2006, 537) abzugeben.
  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03

    Strafvollzug: Versagung eines Langzeitbesuchs wegen Verweigerung der Mitarbeit am

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2001 - Ws 942/01

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Gutachten zur Unterbringung; Vollzug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es handelt sich hierbei um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das zukünftige Legalverhalten des Verurteilten (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 154; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05

    Strafaussetzung: Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Dieses kann nur dann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn eine Erweiterung der Entscheidungsgrundlage nicht zu erwarten ist (Senat, NJW 2005, 3439 [3440]).
  • OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09

    Rückfallprognose; Tatleugnung

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16

    Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2021 - 1 Ws 171/21

    Reststrafenaussetzung bei ungünstiger Legalprognose wegen Verharmlosung der

    Verbüßt der Verurteilte - wie hier - erstmals eine Freiheitsstrafe und gibt seine Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen, so kann zwar im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat und es verantwortbar ist, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2003 - StB 4/03, 1 AR 266/03, juris, Rn. 4; Senat, Beschluss vom 31.08.2017 - 1 Ws 248/17 , juris, Rn. 11 m.w.N.).
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