Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 22.12.2017

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54271
BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17 (https://dejure.org/2017,54271)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2017 - 3 StR 544/17 (https://dejure.org/2017,54271)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17 (https://dejure.org/2017,54271)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 BeamtVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 1 BeamtStG
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen der Verurteilung bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der für das künftige Leben des Angeklagten zu erwartenden Wirkungen der Strafe i.R. der Strafzumessung; Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende Strafzumessungsgründe

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen der Verurteilung bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der für das künftige Leben des Angeklagten zu erwartenden Wirkungen der Strafe i.R. der Strafzumessung; Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende Strafzumessungsgründe

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der für das künftige Leben des Angeklagten zu erwartenden Wirkungen der Strafe i.R. der Strafzumessung; Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende Strafzumessungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 104
  • NStZ-RR 2019, 37
  • StV 2019, 444 (Ls.)
  • StraFo 2018, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.06.2023 - 6 StR 413/22

    Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen einen Kriminalbeamten wegen

    Dies hätte der Erörterung bedurft, weil bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Wirkungen zu berücksichtigen sind, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind, wozu als bestimmender Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) namentlich gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts zählen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 348/21 jeweils mwN).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 663/19

    Strafzumessung (Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten)

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts, auch bei Ruhestandsbeamten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17, StraFo 2018, 78 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 348/21

    Berücksichtigung des Verlusts der wirtschaftlichen Basis i.R. der

    Zu solchen zählen als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts; dies gilt grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2020 - 4 StR 663/19; vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17, StraFo 2018, 78 jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.12.2017 - 1 Ws 508/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53638
OLG Bamberg, 22.12.2017 - 1 Ws 508/17 (https://dejure.org/2017,53638)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.12.2017 - 1 Ws 508/17 (https://dejure.org/2017,53638)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 1 Ws 508/17 (https://dejure.org/2017,53638)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EMRK Art 3; EGV Art 6; IRG § ... 73 S 2; CPT Art 10 Abs 1; CPT Art 10 Abs 2; StGB § 53 Abs 4 S 2; StPO § 306 Abs 1; StPO § 309 Abs 2; StPO § 311 Abs 2; StPO § 458 Abs 1; StPO § 462 Abs 1 S 1; StPO § 462 Abs 3 S 1; StPO § 473 Abs 4
    Anrechnungsmaßstab für in Bulgarien erlittene Auslieferungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung in Bulgarien erlittener Auslieferungshaft

  • rewis.io

    Anrechnungsmaßstab für in Bulgarien erlittene Auslieferungshaft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rechtshilfe

  • rechtsportal.de

    Auslieferung; Auslieferungshaft; Auslieferungshindernis; Bulgarien; Mitgliedsstaat; Europäische Union; Anrechnung; Anrechnungsmaßstab; Beschwerde; sofortige; Strafvollstreckungskammer; Auskunft; Strafvollzug; Vollzugsalltag; Haftanstalt; Justizvollzugsanstalt; JVA; ...

  • rechtsportal.de

    Anrechnung in Bulgarien erlittener Auslieferungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 202
  • StV 2018, 566
  • StraFo 2018, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 15.04.2015 - 151 AuslA 33/15

    Haftbedingungen in Bulgarien

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2017 - 1 Ws 508/17
    In Auslieferungsfällen nach Bulgarien wird daher regelmäßig - vorbehaltlich konkreter völkerrechtlich verbindlicher Zusicherungen zu den Haftbedingungen im Einzelfalle - von einem Auslieferungshindernis i.S.v. § 73 Satz 2 IRG i. V. m. Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union und Art. 3 EMRK auszugehen sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 AR 392/15 [bei juris] = NStZ-RR 2016, 29 [Ls]; KG, Beschluss vom 15.04.2015 - [4] 151 AuslA 33/15 [bei juris]).
  • OLG München, 27.10.2015 - 1 AR 392/15

    Auslieferung, Bulgarien, Akzessorität

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2017 - 1 Ws 508/17
    In Auslieferungsfällen nach Bulgarien wird daher regelmäßig - vorbehaltlich konkreter völkerrechtlich verbindlicher Zusicherungen zu den Haftbedingungen im Einzelfalle - von einem Auslieferungshindernis i.S.v. § 73 Satz 2 IRG i. V. m. Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union und Art. 3 EMRK auszugehen sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 AR 392/15 [bei juris] = NStZ-RR 2016, 29 [Ls]; KG, Beschluss vom 15.04.2015 - [4] 151 AuslA 33/15 [bei juris]).
  • OLG Bremen, 27.03.2018 - 1 AuslA 21/17

    Strafprozessrecht; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung; Ungarn; Haftbedingungen

    [54] Der Senat stellt aber fest, dass zu diesem Punkt Uneinigkeit hinsichtlich des Verständnisses der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht und dass andere Oberlandesgerichte teilweise ihren Entscheidungen das Vorliegen derartiger Zusicherungen zugrunde legen (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2015 - Ausl 98/15, juris Rn. 29 f., NStZ-RR 2016, 30 (Ls.); OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2015 - III-2 Ausl 131/15, juris Rn. 25; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2017 - 6 AuslA 125/17, juris Rn. 22; vgl. ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 Ws 508/17, juris Rn. 18; aufgrund des Fehlens der Erteilung einer entsprechenden Zusicherung wurde die Unzulässigkeit der Auslieferung festgestellt in den Entscheidungen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.05.2017 - Ausl 301 AR 54/17, juris Rn. 14; OLG München, Beschluss vom 09.01.2018 - 1 AR 319/17, juris Rn. 25 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.07.2017 - 2 Ausl AR 14/17, juris Rn. 11, StraFO 2017, 291; vgl. ferner die Vorlageentscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 08.02.2018 - Ausl 81/16, unter Ziff. III.2.a. der Gründe) oder aber die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung unter entsprechende Maßgaben stellen (siehe OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17, juris (Tenor zu 2.); OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2017 - 6 AuslA 125/17, juris Rn. 21).
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