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   OLG Brandenburg, 22.05.1997 - 2 Ss (OWi) 29 B/97   

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https://dejure.org/1997,13843
OLG Brandenburg, 22.05.1997 - 2 Ss (OWi) 29 B/97 (https://dejure.org/1997,13843)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.1997 - 2 Ss (OWi) 29 B/97 (https://dejure.org/1997,13843)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 29 B/97 (https://dejure.org/1997,13843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StraFo 1997, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.1997 - 2 Ss OWi 29 B/97
    Dazu gehört auch die klare und unmißverständliche Angabe, gegen genau welche Handlung oder Unterlassung des Gerichts sich der Vorwurf der fehlerhaften Verfahrensweise richtet (BGHSt 2, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 344 Rdn. 24; LR-Hanack, 24. Aufl., 344 Rdn. 78).
  • RG, 20.03.1917 - V 137/17

    Kann auch eine nach den Verfahrensvorschriften unzulässige Revisionsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.1997 - 2 Ss OWi 29 B/97
    Es genügt mithin nicht, alle einen Mangel möglicherweise begründenden Tatsachen anzugeben; erforderlich ist vielmehr die Angabe, welche Tatsache genau den Verfahrensfehler enthält, und zusätzlich, "inwiefern durch die behauptete Tatsache gegen das Gesetz verstoßen ... sein soll" (RGSt. 50, 253; vgl. auch Sarstedt-Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl., Rdn. 166; Senatsentscheidung vom 26. September 1996 - 2 Ss (Offl) 80 B/96 -).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15

    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten

    Kennen die Mitglieder des Gerichts eine allgemeinkundige Tatsache nicht, muss über sie Beweis erhoben werden, wenn nicht die Benutzung allgemein zugänglicher zuverlässiger Erkenntnismittel (z.B. Stadtpläne, Lexika, populäre Internet-Suchmaschinen) die Kenntnis noch vor der Entscheidung über den Beweisantrag verschaffen kann (Hanack JZ 1970, 561; Alsberg/Nüse/Meyer S. 543; vgl. auch OLG Brandenburg StraFo 1997, 205).
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