Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.08.2001

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00   

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https://dejure.org/2001,311
BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00 (https://dejure.org/2001,311)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2001 - 1 StR 576/00 (https://dejure.org/2001,311)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 1 StR 576/00 (https://dejure.org/2001,311)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 298 StGB
    Ausschreibungsbetrug; Täuschungshandlung (Konkludenter Inhalt der Angebotseinreichung bei freihändigen Auftragsvergaben); Wettbewerbswidrige Preisabsprachen; Vermögensschaden (absprachebedingte Preisaufschläge); Irrtum (Zweifel, Vermutungen); Verbot der Unterkostenpreise

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Täuschungshandlung - Wettbewerbswidrige Preisabsprachen - Freihändige Vergabe mit Angebotsanfragen - Angebotsabgabe - Vermögensschaden - Absprachebedingte Preisaufschläge

  • Judicialis

    StGB § 263

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Submissionsbetrug bei freihändiger Vergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Vermögensschaden beim Ausschreibungs- oder Submissionsbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen beim Bau des Münchener Flughafens bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen beim Bau des Münchener Flughafens bestätigt

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Schaden der ausschreibenden Stelle beim Submissionsbetrug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen beim Bau des Münchener Flughafens bestätigt

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensdelikte, Wettbewerbswidrige Preisabsprache im sog. freihändigen Vergabeverfahren

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Öffentliche Ausschreibung

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Preisabsprachen // Verurteilung bei unzulässigen Preisabsprachen erleichtert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug durch Preisabsprachen künftig leichter nachweisbar! (IBR 2001, 593)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 83
  • NJW 2001, 3718
  • NStZ 2001, 540
  • NStZ 2002, 41 (Ls.)
  • NZBau 2001, 574
  • StV 2001, 514
  • WM 2001, 1577
  • JR 2002, 389
  • StraFo 2001, 390
  • ZfBR 2002, 82
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht beim Eingehungsbetrug in Form des sog. Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff. = NJW 1992, 921; BGH NJW 1995, 737 = wistra 1994, 346, 347; NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB § 263 Rdn. 137a m.w.N.); der erzielbare Preis ist der erzielte Preis abzüglich der absprachegemäß bedingten Preisaufschläge.

    Solche sachfremden Rechnungsposten wären bei einer wettbewerbskonformen Preisbestimmung nicht in die Angebotssumme eingeflossen (vgl. BGH NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht beim Eingehungsbetrug in Form des sog. Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff. = NJW 1992, 921; BGH NJW 1995, 737 = wistra 1994, 346, 347; NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB § 263 Rdn. 137a m.w.N.); der erzielbare Preis ist der erzielte Preis abzüglich der absprachegemäß bedingten Preisaufschläge.

    Nachdem es ausschließlich darauf ankommt, ob der Auftraggeber einen höheren Preis versprochen hat, als ohne die Preisabsprache zustande gekommen wäre, ist es auch unerheblich, ob der vereinbarte Preis den Wertvorstellungen des Marktes entsprach (vgl. BGHSt 38, 186, 193 = NJW 1992, 921) oder ob nach einem Abschlag in Höhe von 1 % ein den Wertvorstellungen des Marktes entsprechender Preis erreicht wurde.

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht beim Eingehungsbetrug in Form des sog. Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff. = NJW 1992, 921; BGH NJW 1995, 737 = wistra 1994, 346, 347; NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB § 263 Rdn. 137a m.w.N.); der erzielbare Preis ist der erzielte Preis abzüglich der absprachegemäß bedingten Preisaufschläge.

    Dagegen besteht für die öffentliche Hand kein Hindernis, auch sogenannte Unterkostenpreise zu akzeptieren, sofern der Anbieter - wie hier - zu diesen Preisen zuverlässig leisten kann (BGH NJW 1995, 737; wistra 2001, 103).

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00

    Vermögensschaden (Submissionsabsprachen); Betrug; Stoffgleichheit;

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00
    Dagegen besteht für die öffentliche Hand kein Hindernis, auch sogenannte Unterkostenpreise zu akzeptieren, sofern der Anbieter - wie hier - zu diesen Preisen zuverlässig leisten kann (BGH NJW 1995, 737; wistra 2001, 103).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00
    Dies ist für Angebote im Rahmen einer öffentlichen Submission oder Ausschreibung anerkannt (vgl. BGHSt 16, 367, 371; Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 16f; Satzger, Der Submissionsbetrug, 1994, S. 60; Oldigs, Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Bekämpfung von Submissionsabsprachen, 1998, S. 61 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90

    Vorliegen eines Irrtums bei Vornehmen einer Vermögensverfügung trotz Zweifel -

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00
    Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB ist nicht nur gegeben, wenn der Getäuschte von der Gewißheit der behaupteten Tatsache ausgeht, sondern auch dann, wenn er trotz gewisser Zweifel die Vermögensverfügung trifft, wenn er also die Möglichkeit der Unwahrheit für geringer hält (BGH wistra 1990, 305).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Erklärungsinhalt kann danach auch sein, dass etwas nicht geschehen ist (sog. "Negativtatsache"), etwa ein Angebot ohne vorherige Preisabsprache zwischen den Bietern zustande kam (vgl. BGHSt 47, 83, 87).

    Eine konkludente Erklärung derartiger Negativtatsachen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es um erhebliche vorsätzliche Manipulationen des Vertragsgegenstandes geht, auf den sich das kommunikative Verhalten bezieht (vgl. RGSt 20, 144: Überstreichen schwammbefallener Hausteile; RGSt 59, 299, 305 f.: Überdecken schlechter Ware; RGSt 29, 369, 370; 59, 311, 312; BGH MDR 1969, 497 f.: Verfälschen von Lebensmitteln; BGHSt 8, 289: Zurückbehalten des Hauptgewinnloses einer Lotterie; BGH NJW 1988, 150: Erschleichen einer Prädikatsbezeichnung für Wein; BGHSt 38, 186; 47, 83: unzulässige vorherige Preisabsprache; vgl. zur konkludenten Täuschung bei Manipulation auch Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug [1999] S. 87).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt im wesentlichen mit der herrschenden Auffassung im Schrifttum überein (BGH wistra 1990, 305; 1992, 95, 97; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 21; vgl. auch BGHSt 2, 325, 326).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    (1) Zwar hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB bei Provisions- oder Schmiergeldzahlungen angenommen (vgl. BGHSt 47, 295, 299; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; vgl. zur identischen Problematik beim Ausschreibungsbetrug auch BGHSt 47, 83, 89).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Eine solche Schadensberechnung ist anerkannt sowohl beim Eingehungsbetrug in Form des sogenannten Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs, bei dem der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis liegt, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre, als auch in den Fällen freihändiger Vergabe mit Angebotsanfragen (vgl. BGHSt 47, 83, 88 f.; vgl. auch BGHSt 49, 317, 332 f.).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Die Kaufempfehlungen beinhalteten die stillschweigende Erklärung, daß sie nicht mit dem sachfremden Ziel der Kursbeeinflussung zu eigennützigen Zwecken bemakelt waren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 21 - Verschweigen einer Preisabsprache).
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Lässt sich ein Treupflichtiger durch Schmiergeldzahlungen davon abhalten, seine Pflichten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Treugebers (hier: durch Auftragsvergabe unter Wettbewerbsbedingungen) wahrzunehmen, liegt regelmäßig die Annahme eines Vermögensnachteils im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB in Höhe sachfremder Rechnungsposten nahe (vgl. BGHSt 47, 83, 88 zur Submissionsabsprache).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Leichtgläubigkeit des Getäuschten und Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung sind dagegen für den Irrtum ohne Belang (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199; vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91, wistra 1992, 95, 97; vom 11. Juli 2001 - 1 StR 576/00, BGHSt 47, 83 und vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    - das betreffende Angebot tatsächlich auskömmlich (kein Unterkostenangebot) ist (z.B. aber effektivere Dienstleistungs- oder Produktionsverfahren anwendet, eine geringere Gewinnmarge als andere Angebote oder keinen Gewinn in Ansatz bringt, dies aus welchen Gründen auch immer, z.B. um Zugang zu einem Markt oder zu einem bestimmten Auftraggeber zu erlangen), - oder das Angebot zwar unauskömmlich (ein Unterkostenangebot) ist, der betreffende Bieter mit der Preisgestaltung aber wettbewerbskonforme Ziele verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - 1 StR 586/00 [richtig: 1 StR 576/00 - d. Red.] ; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2002 - WVerg 5/02; dazu zählt zum Beispiel das Bestreben, auf einem bislang nicht zugänglichen Markt oder bei einem bestimmten Auftraggeber mit einem Angebot Fuß zu fassen oder in prekärer Unternehmenslage einen Deckungsbeitrag zu den Gemeinkosten zu erzielen), und der Bieter trotz Unauskömmlichkeit die Zuverlässigkeit nachweisen kann, den Auftrag (bis zu einer längstmöglichen vertraglichen Befristung) ordnungsgemäß auszuführen.
  • BGH, 11.10.2004 - 5 StR 389/04

    Betruges (Tatbestandsmerkmal der Erregung eines Irrtums; Trennung der

    Diese Feststellungen tragen die Verurteilung des Angeklagten H wegen Untreue und der Angeklagten G und K wegen Beihilfe zur Untreue des H und des B. Das Landgericht hat den Wert der Bauleistungen des G zu Recht entsprechend den unter Wettbewerbsbedingungen ersichtlich zu erzielenden Preisen in Höhe der erhaltenen Zahlungen festgesetzt und einen Nachteil in Höhe der Einbehalte angenommen (vgl. BGHSt 38, 186, 190 f., 193; 47, 83, 88).
  • LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04

    Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere

    Die diesbezüglich grundlegende Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 38, 186, 191, in der die Definition des Marktwertes eines Vermögensgegenstands als eines Wettbewerbspreises, der über Angebot und Nachfrage nachhaltig erzielbar ist, verwendet wurde, erging in einem Strafverfahren, in dem ein Ausschreibungsobjekt (Bauarbeiten zum Ausbau einer Schifffahrtsrinne) zu bewerten war, bei dem es sich - ähnlich wie im vorliegenden Fall - um ein nicht marktgängiges Unikat handelte; gleiches galt für die Ausschreibungsobjekte in den nachfolgend vom BGH entschiedenen Submissionsbetrugs-Fällen (BGHSt 47, 83, 88f.; BGH, NJW 1997, 3034, 3038).
  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZR 50/09

    Werklohnprozess: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung klarstellenden

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers eines Auftrags zur Ermittlung der Kosten

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04

    BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und

  • VK Bund, 22.11.2017 - VK 1-129/17

    Vergabe vom Bauleistungen

  • VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06

    Angebotsausschluss wegen "Mischkalkulation"

  • VG Köln, 25.02.2003 - 14 K 3507/00
  • LG München I, 05.04.2006 - 24 O 5433/05

    Schadensersatz bei Zahlung von Bestechungsgeldern

  • VK Bund, 22.05.2003 - VK 1-29/03

    Beschaffung von Monitoren in unterschiedlichen Größen/Technologien

  • VG Köln, 10.03.2003 - 14 K 3507/00

    Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides bzgl. Abfallgebühren;

  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2003 - VK-SH 21/03

    Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!

  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

  • VG Köln, 07.03.2003 - 14 K 20010/99

    Heranziehung zu Abfallgebühren für einen 70-Liter-Restabfallbehälter; Bemessung

  • KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09

    Kartellordnungswidrigkeit: Voraussetzungen einer kartellrechtswidrigen

  • VG Köln, 14.10.2008 - 14 K 3987/07

    Rechtsgrundlage für eine gemeindliche Satzung zur Erhebung von Abfallgebühren;

  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1281/08

    Geltung von Entgelten für in Anspruch genommene Fremdleistungen als nach

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 3986/07

    Kölner Müllgebühren sind für 2006 und 2007 rechtmäßig - Gebührenbescheid für das

  • VK Nordbayern, 04.12.2006 - 21.VK-3194-39/06

    Feststellung eines unangemessen niedrigen Angebots

  • VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-60/02

    Instandhaltung und Reparatur an Pumpen

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 4213/07

    Widerspruch gegen einen Grundbesitzabgabenbescheid mit der Begründung einer

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 451/07

    Rechtmäßigkeit eines Abfallgebührenbescheids; Ermittlung der erhebungsfähigen

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 791/07

    Kölner Müllgebühren sind für 2006 und 2007 rechtmäßig - Gebührenbescheid für das

  • VK Hamburg, 17.12.2002 - VgK FB 3/02

    Ordnungsgemäße Rüge

  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1190/08

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebührenbescheiden bei fehlerhafter Kalkulation der

  • VG Köln, 19.08.2008 - 14 K 460/07

    Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden wegen fehlerhafter Kalkulation der

  • OVG Sachsen, 12.10.2005 - 2 B 284/05
  • VK Bund, 12.11.2002 - VK 2-86/02

    Harmonisierung der Systemplattform

  • VG Köln, 18.10.2010 - 14 K 1133/09

    Heranziehung zu Abfallgebühren in einem Grundbesitzabgabenbescheid; Kalkulation

  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1188/08

    Umfang der Prüfungspflicht beim Ansatz eines Selbstkostenpreises wegen eines

  • VK Bund, 26.02.2003 - VK 1-07/03

    Einführung eines durchgängigen Controlling

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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5391
BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01 (https://dejure.org/2001,5391)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2001 - 1 StR 295/01 (https://dejure.org/2001,5391)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2001 - 1 StR 295/01 (https://dejure.org/2001,5391)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StraFo 2001, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Schuldschwere; Strafzumessung (Fehlende Reue)

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01
    Auch hätte die Strafkammer bedenken müssen, daß die Aussage das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten untermauern sollte, er sei von dem auf sein ehewidriges Verhalten gestützten Scheidungsverlangen seiner Ehefrau überrascht und dadurch zu einer Affekttat hingerissen worden (vgl. zur Bewertung von Verteidigungsverhalten bei § 57a StGB BGH, Beschl. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00 - und Beschl. vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00 -).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00

    Feststellung der besonderen Schuldschwere

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01
    Auch hätte die Strafkammer bedenken müssen, daß die Aussage das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten untermauern sollte, er sei von dem auf sein ehewidriges Verhalten gestützten Scheidungsverlangen seiner Ehefrau überrascht und dadurch zu einer Affekttat hingerissen worden (vgl. zur Bewertung von Verteidigungsverhalten bei § 57a StGB BGH, Beschl. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00 - und Beschl. vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00 -).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01
    Nicht zweifelhaft ist, daß sich der Angeklagte für die "angriffsweise" vorgebrachte ehrverletzende Behauptung nicht auf sein Recht auf Verteidigung oder die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) berufen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 78).
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Diese Verunglimpfungen standen auch in keinem Zusammenhang mit irgendwie geartetem und sei es auch etwa schwer erträglichen, sich aber noch im Rahmen des sachlich verständlichen haltenden Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, StraFo 2001, 390, Rn. 6-7).
  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03

    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: kein Feststellungsbedarf bei

    Es hatte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt; insoweit hat der Senat mit Beschluß vom 9. August 2001 (StraFo 2001, 390) das Urteil des Landgerichts aufgehoben.
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