Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.03.2003

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   BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03   

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https://dejure.org/2003,1636
BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,1636)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - 3 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,1636)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - 3 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,1636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 177 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 176 Abs. 1 StGB; § 176a Abs. 1 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Darlegung; Urteilsgründe; verminderte Schuldfähigkeit (Differenzierung nach Beeinträchtigung der Einsichts- oder nur der Steuerungsfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zur Tragung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten; Anforderungen an die Wiedergabe ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefahr weiterer Straftaten bei impulshafter Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 232
  • StraFo 2003, 282
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., z. B. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4 und Zustand 34; BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    a) Ausgehend davon sind die Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten gemäß § 63 StGB im Urteil bereits deswegen nicht rechtsfehlerfrei dargetan, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258).
  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Darüber hinaus hat es nicht ausreichend dargelegt, wie sich die Folgen der beim Beschuldigten vorliegenden Psychose auf seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirken (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., z. B. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4 und Zustand 34; BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Allein durch den nicht näher begründeten Hinweis darauf, daß beim Beschuldigten mit erneutem impulshaftem Verhalten zu rechnen sei, ist eine Wiederholungsgefahr i. S. v. § 63 StGB - für die eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die bloße Möglichkeit erneuter Rechtsbrüche bestehen muß (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 19) - nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    a) Ausgehend davon sind die Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten gemäß § 63 StGB im Urteil bereits deswegen nicht rechtsfehlerfrei dargetan, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 11 a).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., z. B. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4 und Zustand 34; BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02).
  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Allein durch den nicht näher begründeten Hinweis darauf, daß beim Beschuldigten mit erneutem impulshaftem Verhalten zu rechnen sei, ist eine Wiederholungsgefahr i. S. v. § 63 StGB - für die eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die bloße Möglichkeit erneuter Rechtsbrüche bestehen muß (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 19) - nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Ob dies der Fall ist, muß jedoch aufgrund einer umfassenden Würdigung der Person des Täters, seines Vorlebens und der Symptomtat geprüft werden (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der den Anlass für die Unterbringung bildenden rechtswidrigen Taten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden (BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 f.; vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Die Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Taten von erheblicher Bedeutung begehen wird, muss der Tatrichter dabei nicht nur auf der Grundlage einer Gesamtschau der konkreten Tatumstände der Anlasstaten hinreichend darlegen (Senatsurteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 29); er muss auch konkrete Anhaltspunkte benennen, die die Erwartung künftiger Straftaten in ihrer jeweils für ausreichend wahrscheinlich gehaltenen Handlungsmodalität begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 6; Beschluss vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03, NStZ-RR 2004, 38; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Der Senat sieht jedoch Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Tatrichter, wenn er sich darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens erforderlich ist (BGH NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

    Dass das Landgericht auf dieser Grundlage keine konkreten Anhaltspunkte für die Erwartung künftiger Taten in ihrer jeweils für ausreichend wahrscheinlich gehaltenen Handlungsmodalität gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571), ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 449/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Anordnung nach § 63 StGB kann dann mangels eindeutiger Feststellung ihrer Voraussetzungen keinen Bestand haben (BGH, Beschlüsse vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 f.; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

  • BGH, 10.08.2004 - 3 StR 243/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der fehlenden

  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13

    Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung

  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

  • BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem

  • BGH, 08.06.2011 - 5 StR 199/11

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beweiswürdigung;

  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20

    Schuldunfähigkeit; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Unterscheidung zwischen Einschränkung der

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer (verminderten) Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 3/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zweifelssatz; sichere

  • BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung einer

  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 249/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

  • LG München II, 24.07.2020 - 1 KLs 46 Js 2300/19

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und Gefahrprognose bei paranoider

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 138/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der

  • BGH, 04.12.2012 - 2 StR 486/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 272/18

    Maßregelvollzug: Darstellungserfordernisse bei Anordnung der Unterbringung in

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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10504
BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03 (https://dejure.org/2003,10504)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2003 - 3 StR 58/03 (https://dejure.org/2003,10504)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2003 - 3 StR 58/03 (https://dejure.org/2003,10504)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung ; Subsidiäre Ermessensvorschrift des § 66 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderung an die Urteilsgründe; Belegung der formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Pflichtgemäßes Ermessen des Tatrichters; Ausgehen von ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1
    Vorverurteilungen zu Gesamtstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03
    Es hätte dabei auch ausgeführt werden müssen, aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03
    Die formellen Voraussetzungen von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind in den Urteilsgründen nicht ausreichend belegt; denn den mitgeteilten Vorverurteilungen ist nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte zweimal jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 34, 321 m. w. N.).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03
    Es hätte dabei auch ausgeführt werden müssen, aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5 jeweils m. w. N.).
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