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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02   

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https://dejure.org/2003,1569
BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2003,1569)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2003,1569)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2003,1569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorbereitung; Erwerbsverhandlungen; Anfrageverfahren; Neuorientierung an der gesetzlichen Bestimmtheit / Katalog handelstypischer Tätigkeiten; Schuldgrundsatz; Idee der Gerechtigkeit; Gebot der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb von zum Gewinn bringenden Weiterverkauf bestimmter Betäubungsmittel als vollendetes Handeltreiben ; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Vorverlagerung der Strafbarkeit beim unerlaubten Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § ... 24; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 30; ; BtMG § 30; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 29 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; OpiumG § 8 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Kein vollendeter Handel bei bloßen Ankaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Einschränkende Auslegung des "Handeltreibens" mit Betäubungsmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 105
  • StV 2003, 501
  • StV 2003, 619
  • JR 2005, 209
  • StraFo 2003, 391
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
    30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).

    Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.

    Die insbesondere von Roxin und Harzer vorgeschlagenen Einengung auf solche Tätigkeiten, die den tatsächlichen Umsatz der Betäubungsmittel in Richtung des Endverbrauchers fördern (Roxin StV 1992, 517, 518; Harzer StV 1996, 336), würde zwar eine Beschränkung des Begriffs auf die unter dem Gesichtspunkt des zu schützenden Rechtsguts gefährlichsten Handlungen bewirken, dabei aber den strafrechtlichen Schutz zu weit zurücknehmen.

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
    So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.

    Es reicht selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit aus (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 239 f.;.

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
    So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.

    Sie hat dazu geführt, daß als Handeltreiben auch Handlungen abgeurteilt werden, die weit im Vorfeld der eigentlichen Umsatzgeschäfte liegen, diese nur als Hilfstätigkeiten begleiten oder ihnen im Rahmen des Geldflusses nachfolgen: Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auch auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind aber die allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft und Beihilfe anzuwenden (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Winkler, NStZ 2006, 328 f.); die Weite des Begriffs des Handeltreibens darf nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (zur Problematik der Abgrenzung vgl. schon Anfragebeschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 / 3 StR 243/02 = NStZ 2004, 105 sowie die Stellungnahmen der anderen Senate, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 ARs 46/03; vom 2. Februar 2004 - 4 ARs 23/03 und vom 6. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 = NStZ-RR 2004, 183).
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

    Diesem Grundsatz wird nur eine Auslegung gerecht, die es erlaubt, unterschiedlich gewichtige Verhaltensweisen einer abgestuften Strafandrohung zu unterwerfen, was in besonderem Maße für Fälle qualifizierten Handeltreibens nach §§ 29 a , 30, 30 a BtMG mit erhöhten Mindeststrafen gilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 -, StV 2003, S. 503).
  • BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten

    Zu Recht ist in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß dieser Weg nur zu einer neuen Typisierungskasuistik führen werde, ohne daß damit ein einheitliches Kriterium zur Eingrenzung des Begriffs des Handeltreibens gefunden worden ist (Gaede, Anm. zum Anfragebeschluß StraFo 2003, 391).

    Der Einkauf ist die Voraussetzung für den Verkauf und von daher für das geschützte Rechtsgut, die Volksgesundheit, nicht weniger gefährlich (vgl. auch Roxin, Anm. zum Anfragebeschluß StV 2003, 619, 620).

    Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 06.10.2003 - 2 StR 323/03

    Strafe bei Wegfall einer Einzelstrafe

    Das Rechtsmittel hat insoweit Erfolg, als der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts Fall II. 3 der Urteilsgründe - Bestellung von 20 g Kokain am 8. Mai 2002 - nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 - einstellt.
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Insoweit erfüllt bereits das Anwerben eines Kuriers den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, wenn dies dem konkreten Betäubungsmittelabsatz dienen soll (vgl. BGH NStZ 2008, 40; BGH, Beschl. v. 10.07.2003 - 3 StR 61/02, juris).
  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Zwar ist der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (zurzeit noch) weit auszulegen (vgl. aber die Bedenken im Anfragebeschluss des BGH NStZ 2004, 105 ff.); erfasst werden grundsätzlich alle Tätigkeiten - auch einmalige und bloß unterstützende Handlungen, insbesondere auch die Förderung fremder Geschäfte -, soweit sie auf den späteren Umsatz des Rauschgifts gerichtet sind.
  • BGH, 22.01.2004 - 1 StR 561/03

    Zuwarten im Hinblick auf einen "Anfragebeschluss"

    Für ein Zuwarten im Hinblick auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats (StV 2003, 501) sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. BGH, Beschl. v. 24. August 2000 - 1 StR 349/00 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 14/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, hat sich der Angeklagte jedoch in dem Fall 48 der Anklageschrift vom 6. August 2009 (UA 5 f.) tateinheitlich zu dem Verbrechen nach § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht (vgl. BGH BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Überlassen 1; NStZ 2004, 105).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2005 - 2 St OLG Ss 97/05

    Strafprozessrecht: Feststellungen des Berufungsgericht bei auf den

    Die Revisionen verkennen dabei, dass die von ihnen angesprochene Problematik der Abgrenzung zwischen Versuch und vollendetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Bereich des so genannten "Verbalhandels" besteht, bei dem der Täter sich des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig machen kann, auch wenn er das Rauschgift noch nicht im Besitz hatte, sondern lediglich ernsthafte Verhandlungen mit seinem Lieferanten oder seinem Abnehmer geführt hat (vgl. BGH NStZ 2004, 105 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5979
BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02 (https://dejure.org/2003,5979)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2003 - 1 StR 549/02 (https://dejure.org/2003,5979)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2003 - 1 StR 549/02 (https://dejure.org/2003,5979)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1824
  • NStZ-RR 2011, 298
  • StV 2003, 397
  • StraFo 2003, 391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 02.01.1885 - 3003/84

    1. Sind die dem Ehegatten des Thäters gehörigen Sachen als fremde im Sinne des §.

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02
    Sie kann auch durch einen Stellvertreter des Eigentümers erteilt werden (RGSt 11, 345, 348).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02
    Die Vertretungsmacht findet jedoch ihre Grenze im evidenten Mißbrauch derselben, der vorliegt, wenn der Vertreter seine Vertretungsmacht für den Geschäftsgegner erkennbar unter Verletzung oder Überschreitung seiner Befugnisse im Innenverhältnis gebraucht (vgl. BGH NJW 1999, 2883 m.Nachw.; Palandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 164 Rdn. 14).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02
    Da die Brandlegung die N. Strickwaren GmbH & Co. KG hier offensichtlich schädigte, kam einer dahingehenden (hier konkludent sich selbst erteilten) Einwilligung des Angeklagten keinerlei Wirksamkeit zu (vgl. BGHSt 6, 251, 254).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9417
BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02 (1) (https://dejure.org/2003,9417)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 StR 243/02 (1) (https://dejure.org/2003,9417)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 StR 243/02 (1) (https://dejure.org/2003,9417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verhandlungen über den Erwerb von zum Gewinn bringenden ...

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § ... 24; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 30; ; BtMG § 30; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 29 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; OpiumG § 8 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 501
  • StV 2003, 619
  • StraFo 2003, 391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
    Es reicht selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit aus (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).

    Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.

    Die insbesondere von Roxin und Harzer vorgeschlagenen Einengung auf solche Tätigkeiten, die den tatsächlichen Umsatz der Betäubungsmittel in Richtung des Endverbrauchers fördern (Roxin StV 1992, 517, 518; Harzer StV 1996, 336), würde zwar eine Beschränkung des Begriffs auf die unter dem Gesichtspunkt des zu schützenden Rechtsguts gefährlichsten Handlungen bewirken, dabei aber den strafrechtlichen Schutz zu weit zurücknehmen.

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
    3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; .

    Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
    Es reicht selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit aus (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).

    Weiter werden Handlungen als tatbestandsmäßiges Handeltreiben angesehen, die sich an die Übergabe der Betäubungsmittel anschließen und mit der Zahlung des Kaufpreises in Zusammenhang stehen, wie das Eintreiben des Kaufpreises (BGH NJW 1995, 3264), die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer an den Lieferanten (BGH NJW 1992, 1905), Geldwäschehandlungen (BGHSt 43, 158, 162 f.), der Umtausch des Erlöses in andere Produkte in der Art einer Geldwäsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Weiterleitung des Erlöses vom Lieferanten an seine Hintermänner (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2003 - 5 StR 491/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8339
BGH, 12.02.2003 - 5 StR 491/02 (https://dejure.org/2003,8339)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2003 - 5 StR 491/02 (https://dejure.org/2003,8339)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 5 StR 491/02 (https://dejure.org/2003,8339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung durch Revisionsgericht; Wirksame Verteidigung; Kenntnis von Möglichkeit einer Verurteilung wegen geringerem Schuldvorwurf; Aufhebung der Einsatzstrafe und der Gesamtstrafe; Auswirkung auf verhängte Einzelstrafen ; Brandstiftung an Pension ; Zeitweise ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 308 Abs. 1; ; StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306b Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 306a Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 3
    Wohnhaus im Umbau als dem Aufenthalt von Menschen dienendes Gebäude

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 5 StR 491/02
    Das neue Tatgericht hat daher die Einzelstrafzumessung für den geänderten Schuldspruch und die Gesamtstrafbestimmung allein auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen vorzunehmen und darf hierfür darüber hinaus allenfalls ergänzende, ihnen nicht widersprechende Feststellungen treffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).
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