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   BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03   

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https://dejure.org/2003,4347
BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03 (https://dejure.org/2003,4347)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - 3 StR 375/03 (https://dejure.org/2003,4347)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03 (https://dejure.org/2003,4347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: eigenes Interesse am Taterfolg; Vorrätighalten zum Weiterverkauf; Fremdbesitz); Tateinheit; Tatmehrheit; Bewertungseinheit; Klammerwirkung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Behandlung des Gehilfen bei Bewertungseinheit des Haupttäters; Qualifizierung mehrerer selbständiger Beihilfehandlungen

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    b) Der Besitz von Betäubungsmitteln, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten werden, erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bezogen auf die Gesamtmenge (BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95

    Gleicher Strafrahmen für unerlaubten Besitz von Betäubungsmittlen und unerlaubten

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dieser Tatbestand wird von dem der Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge schon deswegen nicht verdrängt, weil er den vollen Strafrahmen des § 29 a Abs. 1 BtMG eröffnet (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95

    Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Fördert der Gehilfe nur einzelne dieser Handlungen (wie hier einige Verkaufsfälle) und nicht auch diejenigen Handlungen, die zur Zusammenfassung als Bewertungseinheit führen (wie hier etwa den Einkauf), erscheint es dem Senat sachgerecht, den Grundsatz, wonach bei mehreren Beteiligten für jeden nach der Art seines Tatbeitrags selbständig zu ermitteln ist, ob Handlungseinheit oder -mehrheit gegeben ist (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29 m. w. N.) auch im Bereich der Rechtsfigur der Bewertungseinheit anzuwenden (aA, jedoch nicht tragend BGH NStZ 1999, 451; vgl. zur ähnlichen Problematik bei der früheren fortgesetzten Handlung Roxin aaO Rdn. 56, der in solchen Fällen eine mehrfache Beteiligung an einem mehraktigen Rechtsgutsangriff sieht).
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02

    Eigennützigkeit als Voraussetzung für Mittäterschaft beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
    Fördert der Gehilfe nur einzelne dieser Handlungen (wie hier einige Verkaufsfälle) und nicht auch diejenigen Handlungen, die zur Zusammenfassung als Bewertungseinheit führen (wie hier etwa den Einkauf), erscheint es dem Senat sachgerecht, den Grundsatz, wonach bei mehreren Beteiligten für jeden nach der Art seines Tatbeitrags selbständig zu ermitteln ist, ob Handlungseinheit oder -mehrheit gegeben ist (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29 m. w. N.) auch im Bereich der Rechtsfigur der Bewertungseinheit anzuwenden (aA, jedoch nicht tragend BGH NStZ 1999, 451; vgl. zur ähnlichen Problematik bei der früheren fortgesetzten Handlung Roxin aaO Rdn. 56, der in solchen Fällen eine mehrfache Beteiligung an einem mehraktigen Rechtsgutsangriff sieht).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 233/23

    Revision gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einem Verfahre wegen

    "Nach ständiger Rechtsprechung verwirklicht der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; Beschluss vom 19. August 1982 - 1 StR 87/82, StV 1982, 525; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Er wird zudem die Bewertungseinheit und damit die Annahme von Tateinheit gerade auch unter dem Gesichtspunkt zu hinterfragen haben, dass der Angeklagte E. nur Beiträge zu Teilverkäufen leistete (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; vgl. aber auch BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21; BGH NStZ 2007, 102).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Dem entspricht es, dass nach richtiger Ansicht in Fällen einer Bewertungseinheit für die Bestrafung des Gehilfen nur die Handlungen des Haupttäters relevant sind, an denen er sich beteiligt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; Körner/Patzak, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 416).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; MüKoStGB/Krick, 2. Aufl., § 299 Rn. 41).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Dies gilt wegen der Akzessorietät der Beihilfe aber jedenfalls dann nicht, wenn mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen gerade deshalb zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, weil dies nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Bewertungseinheit bei den Taten des Haupttäters, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 2. September 2008 - 5 StR 356/06; NStZ-RR 2008, 386; einschränkend für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation: BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; wie hier aber Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, NStZ-RR 2012, 280).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Allein der Umstand, dass die Bestandshaltung auch im Interesse der übrigen Bandenmitglieder lag, rechtfertigt eine Zurechnung an diese nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 7. Juni 2005 - 3 StR 150/05, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 23; ferner: BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 423/00, NJW 2001, 1289; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12

    Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen

    Im Übrigen hat das Landgericht übersehen, dass einem Gehilfen, der nur einen Teil der zu einer Bewertungseinheit verbundenen Veräußerungsgeschäfte des Haupttäters fördert, nur im Umfang seiner Tatbeiträge ein Schuldvorwurf gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, StV 2012, 286).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    7 1. Die Urteilsgründe lassen im Fall II 3 besorgen, der Tatrichter könnte übersehen haben, dass die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge den täterschaftlichen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, welcher den vollen Strafrahmen des § 29 a Abs. 1 BtMG eröffnet, nicht verdrängt (st. Rspr., u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 und § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteile vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03, vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03 - und vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05).
  • BGH, 11.01.2022 - 4 StR 212/21

    Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen)

    Zu einer solchen Tat gehören dann als unselbstständige Teilakte alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Betäubungsmittels gerichtet sind (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03 - mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2003 - 1 StR 412/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9530
BGH, 17.12.2003 - 1 StR 412/03 (https://dejure.org/2003,9530)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - 1 StR 412/03 (https://dejure.org/2003,9530)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03 (https://dejure.org/2003,9530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 22/17

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (gemeinschaftliche Begehung auch, wenn

    Schon mit Blick darauf, dass der Adhäsionsantrag dieselben Wirkungen wie die Erhebung einer zivilrechtlichen Klage hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03, StraFo 2004, 144), hätte es im vorliegenden Fall, in dem es um zahlreiche Tatvorwürfe gegen zwei Angeklagte ging, näherer Darlegungen der Nebenklägerinnen bedurft, auf welche der Taten zu ihrem Nachteil sie ihre Adhäsionsanträge stützen wollten.
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 404 Abs. 2 Satz 1 StPO hat die Antragstellung dieselben Wirkungen wie die Erhebung einer zivilrechtlichen Klage (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03, StraFo 2004, 144).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung); Adhäsionsklage

    Schon angesichts des Umfangs der angeklagten und der eingestellten Vorwürfe hätte es genauerer Darlegungen der Nebenklägerin bedurft, auf welche der Taten zu ihrem Nachteil sie ihren Adhäsionsantrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, der dieselben Wirkungen wie die Erhebung einer zivilrechtlichen Klage hat (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03, StraFo 2004, 144), stützen wollte.
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 69/14

    Rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (Verzinsung ab Rechtshängigkeit des

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 404 Abs. 2 StPO hat bereits die Antragstellung dieselben Wirkungen wie die Erhebung einer zivilrechtlichen Klage (BGH StraFo 2004, 144).
  • BGH, 07.11.2013 - 4 StR 407/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet hinsichtlich Feststellung einer

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 24. Oktober 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 19. September 2013 - eine konventionswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt wird und dass der der Nebenklägerin M. zugesprochene Anspruch in Höhe von 4.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erst ab dem 12. September 2012 zu verzinsen ist; hinsichtlich des weiteren Zinsanspruchs wird von einer Entscheidung abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03, StraFo 2004, 144; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - 4 StR 676/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2004 - 2 ARs 359/03, 2 AR 230/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7922
BGH, 16.01.2004 - 2 ARs 359/03, 2 AR 230/03 (https://dejure.org/2004,7922)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2004 - 2 ARs 359/03, 2 AR 230/03 (https://dejure.org/2004,7922)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 2 ARs 359/03, 2 AR 230/03 (https://dejure.org/2004,7922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 453 StPO; § 462a StPO
    Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit); Abgabe der Bewährungsaufsicht

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung; Diebstahl mit Waffen; Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht; Befassung nur eines Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 ARs 359/03
    Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98 (NStZ 1998, 586) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01

    Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 ARs 359/03
    Nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht ist dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für aufgrund anderer, auch eigener Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGHR StPO § 462a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 3), wobei dem Ziel der gesetzlichen Regelung des § 462a Abs. 4 StPO durch die Befassung nur eines Richters Rechnung zu tragen ist.
  • BGH, 16.01.2004 - 2 AR 230/03

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur

    2 ARs 359/03 2 AR 230/03.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8378
BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03 (https://dejure.org/2003,8378)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - 3 StR 221/03 (https://dejure.org/2003,8378)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - 3 StR 221/03 (https://dejure.org/2003,8378)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslieferungsbewilligung der Republik Estland; Grundsatz der Spezialität; Inhalt des zugrundeliegenden Haftbefehls; Anrechnung der in Estland erlittenen Freiheitsentziehung; Qualifikationsmerkmal der bandenmäßigen Begehung im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EuALÜbk Art. 14
    Bestimmung des Umfangs der Beschränkungen durch den Grundsatz der Spezialität nach dem Wortlaut der Auslieferungsbewilligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03
    Zur Annahme des Qualifikationsmerkmals bandenmäßiger Begehung im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB bemerkt der Senat ergänzend: Der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe läßt noch hinreichend deutlich erkennen, daß der Angeklagte Mitglied einer Bande war, der zu jedem Zeitpunkt mindestens drei Personen angehörten, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen (BGHSt 46, 321).

    Die Bedrohung des Opfers selbst kann auch durch eine bandenfremde Person ausgeübt werden (vgl. BGHSt 46, 321).

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03
    Diese Entscheidung muß jedoch in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Unbeschadet der Frage, ob hierbei - dem Landgericht folgend - ausschließlich auf die auf eine Auslieferungsbewilligung hinweisende Mitteilung an die deutschen Behörden abgestellt werden kann (zur Maßgeblichkeit der Auslieferungsbewilligung vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2003 - 3 StR 221/03), bestimmt sich in diesen Fällen der Umfang der bewilligten Auslieferung nach dem Inhalt des Rechtshilfeersuchens.
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2013 - 1 Ws 61/13

    Strafvollstreckung nach Rücküberstellung eines nach Rumänien geflohenen

    Ob eine solche Beschränkung vorliegt und welchen Umfang diese hat, ist dabei durch Auslegung des Wortlauts der Auslieferungsbewilligung zu ermitteln (BGH StraFo 2004, 144).
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