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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03   

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https://dejure.org/2004,5826
BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5826)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2004 - 5 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5826)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5826)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78a StGB; § 15 StGB; § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b StGB
    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten (Tatmacht)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung einer Betrugsstrafbarkeit; Abschluss von Darlehensverträgen mittels Täuschung; Rüge der mangelnden Urteilsbegründung des Gerichts; Verletzung von Buchführungspflichten

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Es ist nicht erkennbar, ob einer der beiden Angeklagten, deren Aussagen im übrigen allenfalls bruchstückhaft mitgeteilt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 12), dies in der Hauptverhandlung angegeben hat oder ob es sich hierbei um eine Schlußfolgerung des Landgerichts handelt.
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01

    Urkundenfälschung durch Gebrauchen einer unechten Urkunde; Abgrenzung zur

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Jedoch ergibt sich aus den Feststellungen nicht, daß der Angeklagte bereits bei Abschluß der Darlehensverträge (UA S. 22) den Vorsatz hatte, die einzelnen Darlehensbeträge allein durch Täuschung zu erlangen (vgl. BGH wistra 1992, 253, 254/255; BGH NJW 1994, 2966, 2967; OLG Stuttgart MDR 1970, 64).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Wäre der Angeklagte nämlich tatsächlich gar nicht in der Lage gewesen, seinen Buchführungspflichten zu genügen, ließe dies den Tatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b StGB entfallen (BGH NStZ 2000, 206 f.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Prozessbetruges im Hinblick auf den

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • OLG Koblenz, 04.08.1992 - 1 Ws 289/92

    Rentenbetrug; Vermieterbetrug; Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 650/93

    Fortgesetzte Handlung - Betrug - Einzelakte - Selbständige Straftaten

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
    Jedoch ergibt sich aus den Feststellungen nicht, daß der Angeklagte bereits bei Abschluß der Darlehensverträge (UA S. 22) den Vorsatz hatte, die einzelnen Darlehensbeträge allein durch Täuschung zu erlangen (vgl. BGH wistra 1992, 253, 254/255; BGH NJW 1994, 2966, 2967; OLG Stuttgart MDR 1970, 64).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Beim Betrug ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91, wistra 1992, 253, 254).

    Besteht beim Betrug der Taterfolg in einer Mehrzahl von Ereignissen, dann ist für die Beendigung der Zeitpunkt der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils maßgebend (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; und vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215).

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Maßgeblich ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Sind hingegen neue Täuschungen erforderlich, um den Geschädigten zu weiteren Zahlungen zu veranlassen, führt dies zu Tatmehrheit (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03 Rn. 3 f. (Bautenstandsbescheinigungen mit wahrheitswidrigen Angaben zum Abruf weiterer Darlehensbeträge)).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13

    Beendigung des Betruges

    Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, 229; Fischer, StGB 61. Aufl. § 263 Rn. 201; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 273).
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Die vorliegende Konstellation ist vergleichbar mit einem anwachsenden Gesamtschaden, bei dem nach der Rechtsprechung Tatbeendigung erst mit dem letzten Teilakt eintritt (vgl. BGH aaO; Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, 229 mwN).
  • BGH, 19.05.2022 - III ZR 326/20

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäft: Schadensersatz bei Verminderung der

    Daran ändert der Hinweis in der Revisionserwiderung nichts, der Beklagte habe mit dem ihm vorgeworfenen begünstigenden Verhalten zugleich sukzessive Beihilfe zum vollendeten Betrug geleistet und damit den Individualschaden des Klägers verfestigt, da jedenfalls nach Beendigung der Haupttat, die hier mit der Vereinnahmung der Kaufpreiszahlungen in das Vermögen der G.    P.    AG eingetreten ist, eine nachträgliche Beihilfe ausscheidet (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.04.2013 - 5 StR 29/13

    Verjährung beim Betrug (Tatbeendigung; Abgrenzung von Schadenseintritt und

    Gleichwohl ist für die Frage der Tatbeendigung auf die jeweilige Erlangung der fünf Teilsubventionen abzustellen, weil dies jeweils gesonderte Mittelanforderungen mittels einzelner gefälschter Bautenstandsbescheinigungen gegenüber der ILB und deren Freigabeentscheidungen voraussetzte (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03 -).
  • OLG Schleswig, 27.11.2006 - 11 U 19/06

    Amtspflichtverletzung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Die in der Berufungsbegründung von der Klägerin vertretene Ansicht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liege eine materielle Beendigung der Tat im Sinne des § 78 a beim Betrugsdelikt mit dem Eintritt des Erfolges vor, mithin der betrügerisch veranlassten Zahlung, entspricht in diesem Zusammenhang weder der von der Klägerin hierzu zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH StraFO 2004, 215) noch der dort zitierten Literatur (Rudolphi/Wolter in Systematischer Kommentar, § 78 a Rn. 5).
  • KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Beginn der Verjährungsfrist beim Betrug (vgl. BGH wistra 2004, 228; LK-Schmid, StGB 12. Aufl., § 78a Rdn. 5; jeweils m.w.N.) spricht alles dafür, dass die Tat schon vorher, nämlich am 18. August 2006 (Datum der Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen) vollendet und im Sinne des § 78a StGB beendet war.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03   

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https://dejure.org/2004,3959
BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03 (https://dejure.org/2004,3959)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2004 - 5 StR 364/03 (https://dejure.org/2004,3959)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2004 - 5 StR 364/03 (https://dejure.org/2004,3959)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 46 StGB; § 129 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge (Darlegungspflicht); Bildung einer kriminellen Vereinigung bei einem Umsatzsteuerkarussell (Gruppenwille; Bandendelikte)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - Sind USt-Karusselle eine "kriminelle Vereinigung"?

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 574
  • StraFo 2004, 215
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Das - ungeachtet des unbeschränkten Aufhebungsantrages - schlüssig beschränkte Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3), das vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, hat keinen Erfolg.
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Eine Aufklärungsrüge ist nur dann begründet, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, eine bestimmte Beweistatsache unter Benutzung eines bestimmten Beweismittels aufzuklären, obwohl sich ihm die unterbliebene Beweiserhebung aufdrängen mußte (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Zwar können organisierte Steuerstraftaten unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Begriff der kriminellen Vereinigung unterfallen (vgl. BGHSt 48, 240).
  • BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell: Schuldumfang bei der

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Zwar ist im Rahmen von "Umsatzsteuerkarussellen" zu bedenken, daß es - schon aus Vereinfachungsgründen - regelmäßig angezeigt sein wird, das Verfahren allein auf die täterschaftlichen Steuerhinterziehungen zu beschränken und insoweit den steuerlichen Gesamtschaden lediglich als Gesichtspunkt in die Strafzumessung einzustellen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 18 m.w.N.), weil sich der Tatrichter damit nicht nur eine im Einzelfall schwierige Abschichtung des jeweils eigenständigen Schuldumfangs der miteinander verzahnten Taten, sondern auch zusätzliche Feststellungen zu den Steuererklärungen der übrigen Beteiligten des "Umsatzsteuerkarussells" erspart.
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Indessen hat der Tatrichter vorliegend den Schuldumfang - ungeachtet der Ausurteilung auch der Beihilfetaten - in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats (BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 16) rechtsfehlerfrei bestimmt.
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

    Auszug aus BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
    Das schließt nicht aus, daß dieser Gruppenwille darauf gerichtet ist, einem der Mitglieder die Entscheidungsbefugnisse zuzuweisen, mit der Folge, daß die anderen Mitglieder sich dessen Willen unterordnen (BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Der Bundesgerichtshof hat in Anwendung dieser Grundsätze in mehreren, vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ergangenen Entscheidungen hohe Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen hinsichtlich des Zustandekommens des Gruppenwillens in einer Vereinigung gestellt und auf dieser Grundlage den jeweiligen Urteilsgründen ausreichende Tatsachen, die das voluntative Element einer Vereinigung belegen, nicht zu entnehmen vermocht (vgl. etwa BGHSt 31, 202; BGHR StGB § 129 Gruppenwille 3; BGH NJW 1992, 1518; NStZ 2004, 574; 2007, 31).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Ungeachtet der Erhebung einer nicht ausdrücklich beschränkten Sachrüge und eines umfassenden Aufhebungsantrags ist dem Revisionsvortrag deshalb eine Beschränkung der Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 364/03).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 273/06

    Bildung einer kriminellen Vereinigung (Abgrenzung zur Bande)

    Der Erfassung krimineller Erscheinungsformen dieser Art dienen Strafbestimmungen, welche die bandenmäßige Begehung bestimmter Straftaten mit höherer Strafe bedrohen (vgl. BGH wistra 2004, 229, 230).
  • OLG Dresden, 14.03.2006 - 3 Ws 12/06

    Begriff der kriminellen Vereinigung

    Das schließt nicht aus, dass dieser Gruppenwille darauf gerichtet ist, einem der Mitglieder die Entscheidungsbefugnisse zuzuweisen, mit der Folge, dass die anderen Mitglieder sich dessen Willen unterordnen (BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1 m.w.N.; BGH NStZ 2004, 574 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08

    Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis der mit der Anlage Traffipax Traffistar

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensverstoß vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (BGH 16.03.2004, 5 StR 364/03, Seite 5 ; BGH NStZ 2001, 425).
  • AG Gera, 10.11.2004 - 750 Js 32484/03

    Ausnutzen des Lastschriftverfahrens zur Beschaffung kurzfristigen Kredits

    Ob Bankmitarbeiter, denen eine beleggebundene Lastschrift zum Einzug vorgelegt wird, sich Gedanken über deren Berechtigung machen (vgl. Soyka, NStZ 2004, S. 538 ff. [BGH 16.03.2004 - 5 StR 364/03] , OLG Hamm NJW 1977, S. 1834 ff. [OLG Hamm 15.06.1977 - 4 Ss 363/76] ), kann hier ebenfalls dahinstehen.
  • LG Hamburg, 21.09.2005 - 603 Qs 448/05

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Beschwerde gegen die vorläufige

    Dieser Betrag erscheint nach Ansicht der Kammer angemessen, der allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen (zum Vergleich siehe OLG Dresden 2. Strafsenat, Beschluss vom 12 05.2005, Az: 2 Ss 278/05, LG Braunschweig, Beschluss vom 22 11 2004-VIII Qs 392/04 - [EUR 1.300,00]; AG Saalfeld, Urteil vom 14.09 2004 - 630 Js 360 Js 2981/04 II Ds jug - [EUR 1 500.00]: AG Frankfurt Beschluss vom 02.10.2002 - 919 B Gs 16 Js 27384/02-1054 - [EUR 1 200, 00]; vgl. auch den Überblick über die aktuelle Rechtsprechung bei Himmelreich/Hahn NStZ 2004, 319 [BGH 16.03.2004 - 5 StR 364/03] ).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5456
BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 354 StPO
    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges Erfüllungsgeschäft; Herausgabeanspruch); Teilfreispruch zur Klarstellung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallenlassen eines Teilfreispruchs; Fallenlassen der Anordnung des Verfalls eines sichergestellten Betrages; Rechtswirksamkeit des Erfüllungsgeschäfts beim Handel mit Waffen und Drogen; Verurteilung und Freispruch wegen desselben Tatgeschehens; Herausgabe eines von ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 554
  • StraFo 2004, 215
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof für das bei Rauschgiftgeschäften bezahlte Geld entschieden (BGHSt 31, 145, 148; BGHR StGB § 73 Anspruch 3).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Denn der Gesetzgeber wollte mit den Strafvorschriften im Waffengesetz wie im Betäubungsmittelgesetz jeglichen unerlaubten Handel mit Waffen bzw. Drogen unterbinden, sodass auch das Erfüllungsgeschäft bei solchen Geschäften nichtig ist (BGH NJW 54, 550).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94

    Verfall - Scheingeschäft mit Polizei

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof für das bei Rauschgiftgeschäften bezahlte Geld entschieden (BGHSt 31, 145, 148; BGHR StGB § 73 Anspruch 3).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Soweit die tatmehrheitlich abgeurteilte unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) im Schuldspruch entfällt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht, da sämtliche dem Angeklagten in der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage als tateinheitlich begangen zur Last gelegten Tatvorwürfe erwiesen sind und ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2 und vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17 Rn. 3).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen

    Der sichergestellte Geldbetrag in Höhe von 52.500 Euro steht daher derjenigen Polizeibehörde zu, die ihn zur Verfügung gestellt hat, und ist an diese herauszugeben (BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94, BGHR StGB § 73 Anspruch 3; und vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 68/17

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs bei nicht ausgeschöpfter Anklage

    Ein Fall, in dem es eines Teilfreispruchs nicht bedurfte, weil das Gericht mehrere tatmehrheitlich angeklagte Taten als erwiesen ansah, aber lediglich (in dubio pro reo) tateinheitlich aburteilte, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 StR 67/07 -, BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 -, und vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 362/99 - BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 -).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 224/04

    Urteilsformel (Tateinheit; Tatmehrheit; Teilfreispruch); Doppelverwertungsverbot;

    Allein diese Änderung des Konkurrenzverhältnisses führt nicht zum Teilfreispruch, durch die tateinheitliche Verurteilung wird der Anklageersatz erschöpft (vgl. BGHSt 44, 196, 201 f.; BGH, Beschluß vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21

    Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung

    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 und vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15).
  • BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17

    Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung

    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, in NStZ 2004, 554 nicht abgedruckt; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 283/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der Teilfreispruch hat daher zur Klarstellung zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 in NStZ 2004, 554 nicht abgedruckt).
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